Umzug – die besten Beiträge

Wie findet ihr diese Anzeige, worauf soll ich achten als Interessanter?

Genial geeignet u. a. auch für Studenten (in diesem Fall nur über / bei Bürgschaft der Eltern) da es nur unweit der Fachhochschule liegt oder auch für Berufspendler auf Grund der günstigen Verkehrsanbindung.

Das DG wurde 1995 mit einer zusätzlichen großen Gaube ausgestattet und „entkernt“ und als Wohnraum ausgebaut. Wie Sie auf dem Grundriss hoffentlich erkennen können, ist das Badezimmer sowie das Schlafzimmer mit Wänden abgetrennt. Die komplette Wohnung ist hell gefliest, sowie auch das Badezimmer am Boden und den Wänden. Die üppigen Lampeneinbauten, sowie das große Fenster im Wohn- Küchenraum geben der Wohnung ihre Helligkeit.

Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines Hauses mit drei Wohnetagen und ist über eine Außentreppe aus Stahl im Innenhof zu begehen. (s Querschnitt).

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Das Vollbad ist mit Spiegelschrank Bad, Durchlauferhitzer Bad, Badewanne, Duschwand, Waschbecken, Toilette, Handtuchhalter, Papierrollenhalter, Isolierverglasung Fenster, komplette Beleuchtung, teilweise Fensterdekoration, Sprechanlage &&&& was mir im Moment nicht einfällt.

Die Waschmaschine kann nur im Badezimmer genutzt werden da die Wohnung KEINEN Kellerraum hat.

Zusätzliche Abstellmöglichkeiten bestehen nur auf dem Spitzboden und einer kleinen „Kammer“ im Vorflur.

Beigefügt Grundrisszeichnung der Wohnung und Querschnitt des Hauses. Der Auszug vom Energieausweis und die auszufüllende Selbstauskunft sind ebenfalls in dieser Anzeige. Die ausgefüllte Selbstauskunft mit Kopie vom Personalausweis, aktuellen Einkommensnachweis und dem aktuellen Schufa-Bonitätscheck per Mail, Mailadresse beim jetzigen Mieter erfragen, an die Hausverwaltung.

Die auf der Parzelle befindliche Terrasse, sowie ein Innenhof können von allen Mietern in Absprache genutzt werden.

Für Strom & Gas sind für diese Wohnungen 1. OG & DG in diesem Haus Hauptzähler installiert, der Verbrauch vom Dachgeschoß wird über geeichte Zwischenzähler erfasst. Ein Zwischenzähler für den Wasserverbrauch ist ebenfalls vorhanden.

Abrechnung über Vermieter: (Betriebskosten nach § 2 BetrVK)

Grundsteuer

Abfallentsorgung

Allgemeinbeleuchtung

Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung

Dachwartung

Wartung Durchlauferhitzer

Wartung Gas-Therme

Wartung Rückstauklappen

Schornsteinfeger

Wasserversorgung & Entwässerung

Kosten der Zwischenzählerumbauten, verteilt auf die Laufzeit der Eichung

sonstige Wartungsverträge & -arbeiten

Abschlag 100€/monatlich

Strom Wohnung gemäß Zwischenzählerverbrauch

Abschlag 90€/monatlich

Gas Wohnung gemäß Zwischenzählerverbrauch

Abschlag 80€/monatlich

Summe NK-Abschlag 270€/ monatlich

Kaution> 1.155,- Euro in Form von:

> einer selbstschuldnerischen Bürgschaft als Mietkaution für Wohnraum

oder als

> Mietkautionssparbuch mit Verpfändung auf den Vermieter

Beim Unterschreiben des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 540€ als Abschlag auf die Nebenkosten der Wohnung zur Absicherung des Vermieters auf Grund schlechter Erfahrungen fällig.

Je ein Schlüssel der Wohnung sowie von der DG-Außentüre verbleibt beim Vermieter zur Absicherung, auf Grund schlechter Erfahrungen :-(.

Für mich klingt es nach einem strengen Vermieter. Was meint ihr? Worauf soll ich achten als Interessanter für die Wohnung.

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Mietrecht, Wohnungsübergabe alt gegen neu, Vermieter verweigert Rechnung?

Guten Morgen

Ich hoffe es kann jemand helfen.

Ich habe 6 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und dieses Mietverhältnis gekündigt, gestern war Wohnungsübergabe.

Der Vermieter kam mit einem, laut eigener Aussage, unabhängigen Gutachten zu Übergabe, welcher sich jedoch weigerte mir seinen Namen etc zu nennen, er war offensichtlich ein Freund meines Vermieters, beide ähnlich alt (70+) und nannten sich beim Vornamen.

Die erste Handlung war mit einer Leiter die Hängeschränke der Küche bzw den Staub auf diesen zu bemängeln, er müsse eine Putzfrau bestellen etc. Die Küche ist insgesamt in keinem guten Zustand, der Umleimer der Schränke löst sich bei den Hängeschränken, Backofen rostet von unten etwas etc, in meinen Unterlagen befindet sich die Küchenplanung, wurde mir beim Einzug gegeben, Küche ist von Januar 2004, mein Vermieter und der Sachverständige wiederholten immer wieder die Küche sei 10 Jahre alt und von mir zu ersetzen.

Der Laminat im Kinderzimmer hat Kratzer bzw an manchen Stellen ist die Holzfarbe einfach abgegangen, Vermieter verlangt das ich diesen ersetze, ich sagte ihm das ich dies nach gesetzlichen Vorgaben (alt-neu) anteilig tun werde sollte er mir eine Rechnung zukommen lassen können über das Alter des Bodens. Meiner Meinung nach ist dieser schon lange abgewohnt. Zuerst wurde dem zugestimmt , dann wurde ich vor die Tür gebeten da er sich mit dem Gutachter beraten wollte. Danach meinte er, dass er mir keine Rechnungen zukommen lässt und ich mich einfach mit ihm einigen sollte, d.h ihm die Kaution (2000 Euro) überlassen, woraufhin der Gutachter immer wieder meinte diese wäre nicht ansatzweise ausreichend etc. Ich weigerte mich und somit wurde das Gespräch abgebrochen. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, da die Beiden Herren tatsächlich schreiend und wütend das Gespräch abgebrochen haben.

Nun die Frage..

Kann mein ehemaliger Vermieter sich weigern mir die Anschaffungsbelege für den Boden, die das Alter belegen, zukommen zu lassen?

Mein Vermieter hat ca 20 Mietwohnungen im Ort und ist durchaus bekannt dafür die Dinge nicht immer ganz sauber zu handhaben, er bestand darauf das die Küche 10 Jahre alt sei, und hat wohl vergessen das er mir damals die Unterlagen ausgehändigt hat. Es ist durchaus vorstellbar das er mir eine Rechnung über eine Küche aus einer anderen Mietwohnung zukommen lässt, wie kann ich mich da wehren?

Was bedeutet das fehlende Übergabeototokoll für mich?

Mein Vermieter meinte außerdem er könne die Wohnung so nicht weitervermieten aufgrund der Mängel siehe oben, und ich müsse nun weiter Miete bezahlen??? Die Wohnungsübergabe fand so spät statt da er sich im Urlaub befand, Mietzeitraum endete am 31.12. Er hat seit Oktober keinerlei Besichtigungen angefragt.

Umzug, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter

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