Hallo, mein Mann und ich sind aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Beim Auszug haben wir unsere Teppiche entfernt, die extra ausgelegt wurden, um den Boden vor Kratzern von Bürostühlen zu schützen. Die Teppiche waren rutschfest und hatten an der Unterseite Noppen. Auf der Seite des Anbieters (über Amazon) stand geschrieben, dass die Teppiche für alle Böden geeignet sind und keine Schäden hinterlassen. Beim abmachen der Teppiche ist uns aufgefallen, dass die Noppen an dem Parkettboden haften geblieben sind, diese lassen sich nicht entfernen. Wir wollten/sollten auch mit keinen gröberen Putzmitteln ran gehen, falls die Versicherung einen Gutachter schickt. Der Schaden wurde sofort der Haftpflichtversicherung gemeldet. Diese hat den Schaden nun allerdings abgelehnt mit der Begründung „übermäßige Beanspruchung“. Hätten die PC-Stühle Kratzer ins Parkett gemacht, dann wäre der Schaden übernommen worden. Der Vermieter möchte jetzt eine Firma zur Aufbereitung beauftragen und uns die Rechnung schicken. Hier entsteht die Problematik. Bei unserem Einzug war der Boden schon nichtmehr schön und hatte unebene Stellen. Er war also weder geschliffen, noch versiegelt. Der Raum ist sicherlich mindestens 20qm groß, unser Schaden durch die Teppiche allerdings höchstens 5qm. Wir haben insgesamt 8 Jahre dort gelebt, davor hat eine Dame auch mehrere Jahre in dieser Wohnung gelebt. Mein Mann hat bereits mit dem Vermieter gesprochen, dieser sagte es liegen keine Rechnungen mehr vor. Es kann also weder nachgewiesen werden seit wann der Boden liegt, noch ob er zwischendurch aufbereitet wurde. Er muss keine Rechnung länger als 10 Jahre aufbewahren.
Wie geht man hier am besten vor? Ich bin der Meinung, dass der Boden ohnehin hätte aufbereitet werden müssen nach all den Jahren und man höchstens einen gewissen Zeitwert zu zahlen hat. Wir möchten für unseren Schaden aufkommen, uns allerdings nicht ausnutzen lassen und alles auf unsere Kosten machen lassen. Vielleicht hat hier jemand eine Idee und kann uns weiterhelfen, über jeden Tipp sind wir dankbar.