Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel. Allerdings nicht im Frischebereich, sondern im Trockensortiment. Ist ein Supermarkt. Wir müssen trotzdem Arbeitskleidung tragen. Da steht auch der Firmennamen drauf.
Jetzt ist es aber so, dass wir erst unsere Kleidung anziehen müssen und erst dann stempeln dürfen. Nach Feierabend müssen wir uns erst ausstempeln und dürfen uns erst dann umziehen.
Wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben wird ist es doch im Normalfall so, dass die Umkleidezeit auch zur Arbeitszeit gehört. Wir dürfen die Kleidung nämlich nicht mit nach Hause nehmen. Trotzdem besteht der Chef darauf, dass man sich erst umzieht und dann stempelt bzw beim Feierabend erst stempelt und sich dann umzieht.
Gehört die Zeit also wirklich nicht zur Arbeitszeit?