Gehört das Umziehen der Arbeitskleidung wirklich nicht zur Arbeitszeit?

5 Antworten

Mittlerweile hat das Gericht so entschieden das das zur Arbeitszeit gehört ist aber auch noch nicht so lange her.

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/bezahlte-arbeitszeit/3562652.html

Arbeitskleidung an- und ausziehen

Oft sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zweifel, ob der An- und Ausziehen vorgeschriebener Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gehört. Diese Unsicherheit geht auch darauf zurück, dass die Rechtssprechung hier eine Kehrtwende vollzogen hat. Es ist noch nicht lange her, da galt das Umziehen nicht grundsätzlich als vergütungspflichtig. 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht aber, dass ein Arbeitgeber, wenn er eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die Umkleidezeit zu vergüten hat (Az.: 5 AZR 678/11).

Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Mitarbeiter muss die Arbeitsbekleidung bereits bei Schichtbeginn tragen.
  • Der Mitarbeiter darf sich nicht bereits zu Hause umziehen (häufig bei Uniformen der Fall).
  • Es gibt keine vertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen, dass das Umziehen schon mit der Vergütung abgegolten ist.

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also erstmal in den Vertrag bzw. Tarifvertrag schauen ....

Jochen5 
Fragesteller
 15.09.2019, 10:53

Dankeschön. Wenn ich das richtig verstanden habe zählt das dazu, da wir die Kleidung nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Wenn beispielsweise jemand der bei einer Bank arbeitet und einen Anzug tragen muss zählt das nicht dazu, da er auch privat getragen werden kann.

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Novos  15.09.2019, 10:55
@Jochen5

Ja, aber lese den 2. Link, da geht es auch darum ob die Arbeitszeit des Umziehens auch bezahlt werden muss.

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Was ist das denn für Kleidung?

Ein Kittel, den man fix drüber zieht, finde ich nicht so schlimm.

Ein Pulli, Hemd, bzw. Bluse, die man wechseln muss, kosten ein paar Minuten! Ist zwar pedantisch, aber die könnte man auch zu Haus anziehen, statt umständlich zu wechseln!

Jochen5 
Fragesteller
 15.09.2019, 11:15

Ein Hemd, eine Hose und eine Schürze. Sie wird dort gewaschen. Wir dürfen sie nicht mit nach Hause nehmen.

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Familiengerd  15.09.2019, 14:00
@Jochen5

Wenn ihr die Arbeitskleidung nicht schon außerhalb des Betriebs - also bereits zuhause - anlegen und tragen dürft, sondern erst und nur im Betrieb, dann gehört das Umkleiden zur Arbeitszeit.

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Spikeman197  15.09.2019, 14:26
@Familiengerd

So sehe ich das seit dem Urteil von 2012 auch!

Allerdings kann es sein, das im Arbeitsvertrag steht, dass es doch mit dem Lohn bereits abgegolten ist! Müsste man mal checken!

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