Wer muss alles Pausen und Umziehzeiten in seinem Betrieb abstempeln?


05.02.2025, 13:41

Zu ergänzen ist, dass in unserem Betrieb Arbeitskleidung getragen werden MUSS! Das kann durchaus einen Unterschied machen! Bitte angeben, ob ihr solche tragen müsst!

Bei uns ist es anders 67%
Bei uns werden nur Pausen gestempelt 33%
Genau so kommt es bei uns auch bald 0%
Genau so haben wir es schon (längst) 0%
Bei uns werden nur Umziehzeiten gestempelt 0%

6 Stimmen

6 Antworten

Bei uns ist es anders

Bei uns gehört das Umziehen ganz Normal zur Arbeitszeit dazu. Also wir Stempeln uns ein, ziehen uns um, Arbeiten, Stempeln Pause, und nach der Arbeit ziehen wir uns wieder um und Stempeln aus.

Generell ist Umziehzeit=Arbeitszeit!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dem solltet ihr vorbeugen - such euch andere Arbeit - Rüstzeiten sind Arbeitszeit und keine Besonderheit.


BonaXJ6 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 00:10

Das lustige ist, es wird irgendwann bezahlt das Umziehen, aber die nächsten 2 Monate zum Ermitteln der Umziehdauer geht die zeit auf unsere Kappe. Und wir haben einen Betriebsratsvorsitzenden, wo das wohl so durchgewunken wurde. Ansprechen werde ich den definitiv nochmal! Ich finde es nicht richtig!

Bei uns ist es anders

Also... ist schon etwas her... aber bei uns war umziehen generell keine Arbeitszeit. Daher mussten wir uns auch nicht vor dem umziehen einstempeln. War ja private Freizeit. Arbeitszeit begann erst nach dem Umziehen, weshalb auch erst nach dem Umziehen eingestempelt wurde. Genaus beim Umziehen am Feierabend. Erst ausstempeln, dann umzeihen. So kenen ich das. Hab ich nie (und auch sonst keiner im Betrieb) hinterfragt, dachte das wär so üblich.


BonaXJ6 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 13:38

Nein, Umziehzeit ist Arbeitszeit, das ist schon richtig. Das liegt (auch) daran, dass die 11 Stunden Ruhe-Pflicht erst ab zu Hause zählen, und auch der Weg zur und von der Arbeit (unbezahlte) Arbeitszeit ist! Deshalb gilt es im Falle eines Unfalls ja auch als Arbeitsunfall

JollySwgm  05.02.2025, 13:48
@BonaXJ6

Nein, Umziehzeit ist normalerweise keine Arbeitszeit. Genau so zählender Weg nicht als Arbeitszeit. Versichert bist du zwar trotzdem, aber das wäre dann eben ein Wegeunfall und kein Arbeitsunfall.

BonaXJ6 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 13:57
@JollySwgm

Zitat der IG Metall (bin ich nicht, zählt bei uns aber genauso):
Wann können die Umkleidezeiten als Arbeitszeit gelten? Ohne vertragliche Regelung ist das Umziehen während der Arbeitszeit immer vergütungspflichtig, sobald das Unternehmen vorschreibt, eine bestimmte Kleidung zu tragen und sie erst im Betrieb anzulegen, so das Bundearbeitsgericht (BAG)
Letzteres stimmt, da habe ich mich vertan.

MertIs  05.02.2025, 14:00
@BonaXJ6

Ja gut, bei uns gab es kein Verbot die Arbeitskleidung schon zuhause anzuziehen, wenn man das wollte. Insofern traf das mit dem vorschreiben dass diese erst im Betrieb anzulegen" nicht zu. Vermutlich daher der Untschied.

Bei uns werden nur Pausen gestempelt

Muss sich aber auch niemand umziehen.

Wobei ich jetzt kein Problem sehe, wenn die Umziehzeiten separat gestempelt werden. Solange sie als Arbeitszeit zählen.


BonaXJ6 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 00:07

Bis jetzt hatten wir immer ca. 5min. vor Arbeitsende uns umgezogen, was somit noch bezahlt wurde. Nun hatte ich gehört, das wird ca. 2 Monate dauern, bis die Umziehzeit "bezahlt" wird, bzw. auf einem Extra-Konto verrechnet wird. Bis dahin geht das Umziehen auf unsere Kappe, bis ein Mittelwert für das Umziehen berechnet wurde, wie lange wir denn nun brauchen zum Umziehen. In meinen Augen nicht richtig.

Bei uns ist es anders

Die Pausen müssen wir nicht abstempeln. Aber natürlich gehören die Umziehzeiten nicht zur Arbeitszeit. Wenn euer Arbeitgeber die Zeiten bezahlt könnt ihr froh sein.

Es gibt aber auch Betriebe da müssen die Mitarbeiter noch öfters Stempeln. Da muss für jedes Projekt an dem die gerade arbeiten auch separat an- und abgestempelt werden um die Zeiten genau zu erfassen.


Xandros0506  05.02.2025, 15:44
Die Pausen müssen wir nicht abstempeln

Dann ist die Arbeitszeiterfassung nicht so, wie es der EUGH (im September 2022 vom BAG bestätigt) vorgegeben hat.
In der Erfassung muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten, Überstunden und auch Pausenzeiten protokolliert werden.

Das wird euer Betrieb dann also kurzfristig korrigieren dürfen, wenn er bei einer Prüfung nicht ein Ei ans Bein genagelt bekommen will.

Aber natürlich gehören die Umziehzeiten nicht zur Arbeitszeit.

Ist so pauschal nicht richtig.
Wenn Dienstkleidung getragen werden muss und diese nicht zu Hause bereits angelegt werden kann, dann ist die Umkleidezeit durchaus Arbeitszeit und zu bezahlen.