Muss ein Zeuge den Täter nennen/verraten, wenn er ihn kennt?

Ich habe mich heute etwas gefragt, was eigentlich kein so unwahrscheinliches Szenario ist und im Alltag 100% mehrmals vorkommen sollte bei der Polizei, aber trotzdem habe ich da einfach keine Ahnung was die Antwort wäre..

Angenommen es passiert irgendwo eine Straftat mit anwesenden Zeugen, welche den Täter in dem Fall dann kennen, er aber die Flucht ergreift. Müssen diese dann der Polizei den Täter verraten und ihn nennen oder haben die das Recht zu schweigen/alles zu verweigern, bzw. muss ich dann erstmal beweisen, dass es überhaupt Zeugen sind?

Konkretes Beispiel: Eine Prügelei in einer Bar oder vor einem Späti Kiosk oä. wo der Verkäufer/Kellner/Türsteher oder sonst irgendjemand offensichtlich ein Freund des Jenigen ist (man hat sie vorher zusammen privat über etwas reden hören oder sich mehrmals beim Spitznamen nennen hören oder sowas), welcher dann jemand anderes verhaut. Wenn das Opfer jetzt die Polizei ruft und Anzeige erstatten will, der Täter aber abgehauen ist und die Polizei die Leute befragt nach Informationen und Zeugenaussagen und der Freund dann nicht erwähnt, dass er eigentlich weiß wie der Täter heißt und wo er wohnt sondern nur sagt er kenne den Typen nicht, kann man dagegen irgendwas machen?

Weil sonst wird die Polizei ja kaum darauf kommen können wer der Täter ist und die Anzeige wird halt gegen Unbekannt laufen, was so gut wie nix bringt. Selbst wenn mehrere Anwesenden dann zum Beispiel sagen ja die haben den Freund vom Täter mit ihm reden sehen/hören über Private Dinge, also dass sie sich bestimmt Privat kennen, kann man den Freund ja nicht zwingen zu sagen wer dieser ist, er kann ja immer behaupten er kenne ihn nicht und hat sonst einfach zufällig mit ihm sich zum ersten mal unterhalten.

Irgendwie voll unwahrscheinlich, dass solche Fälle ja jemals gelöst werden oder nicht? Und das Szenario hört sich ja extrem wahrscheinlich im Alltag an, also irgendwo gibt es ja auf ganz Deutschland verteilt andauernd ne Barschlägerei oder Straßenprügelei, kleine Überfälle oder sonst was, wo Anwesende sind, die den Täter eventuell kennen und so der Polizei eigentlich sagen könnten wer es ist, das dann aber nicht tun wollen.

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Tonaufnahme als Beweismittel?

Hallo Leute, ich bin 17 und Weiblich und habe eine ernst gemeinte Frage.
Allgemein ist mein Leben nur aus Problemen geprägt, aber diese ganzen Fragen kann man sich auf meinem Profil durchlesen :)

Jetzt eigentlich zum eigentlichen:

Ich fasse nur kurz zusammen, damit das nicht zu lange ist.
Im Alter von 10 Jahren, fing mein Vater an mich sexuell zu missbrauchen im Jahr 2017. Das ging dann bis 2018 bis es am 27.04.2018 rauskam in der Familie. Niemand hat je was unternommen oder ist zur Polizei gegangen.
Ca. Anfang 2019 fing dann mein Großonkel an, mich sexuell zu belästigen und bei ihm war der Fall, dass er eher mit Gewalt gearbeitet hat.
Das ging alles bis 2022.

Bei beiden Personen geht es teilweise auch um versuchte Vergewaltigung etc.

Zu den Beweisen:

Ich habe keine Bildlichen Beweise, aber meine Tante (Schwester meiner Mutter und ebenfalls Ehefrau meines Vaters) hat gesehen, wie mein Vater mich angefasst hat und hat ihm daraufhin ärger gegeben. Also ist sie Augenzeugin, jedoch würde sie nicht Aussagen bzw eine Falsch Aussage machen.
Die ganze Familie war dabei, als mein Vater zugegeben hatte, dass er das wirklich mit mir gemacht hat.

Gegenüber meinen Großonkel habe ich echt garkeine Beweise, außer das meine kleine Schwester 2022 mal was bemerkt hat, ich es dann aber vertuscht habe aus Angst.

Gegenüber meinem Vater liegen jetzt aber auch noch Tonaufnahmen vor.

Die Kripo wurde seit ungefähr 3 Wochen eingeschaltet, mein Vater hat davon erfahren und meiner Schwester gesagt, dass sie falsch Aussagen machen soll und ebenfalls wollte er mit möglichen Zeugen reden. Ein Zeuge (mein Freund) ist zu ihm gegangen und hat eine Tonaufnahme gemacht, weil er dachte, dass mein Vater ihn jetzt beeinflusst und dann gab meine Tante in dieser Audio zu, dass sie gesehen hat, dass mein Vater das gemacht hat. Ebenso sagte mein Vater am Ende auch ,,Jetzt kommt die ganze Wahrheit raus, die sie eigentlich verheimlichen wollte“

Verheimlicht habe ich es aber nur aus Angst vor der Familie, weil diese Familie die reinste Hölle ist und hier viel mit Gewalt, Druck und Manipulation gemacht wird.

Meine Frage ist jetzt also, ob man diese Tonaufnahme als Beweismittel hernehmen kann und darf und ob diese auch beim Gericht verwendet werden kann.

Und ist es überhaupt realistisch, dass diese Männer deren Strafe bekommen für das, was die einem Kind damals angetan haben (indem Fall mir) gehe deswegen ja auch in Therapie usw.

Aber die erste Frage ist gerade natürlich wichtiger :) DANKE

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Warum gibt es in Deutschland solche Deals in der Strafverfolgung?

Wieso kommt in Deutschland eine Person, welche nachweisbar eine Straftat gegenüber Dritten begangen hat - z. B. einen gewerbsmäßigen Betrug oder einen Einbruch mit Diebstahl - vollkommen straffrei (sogar ohne Aussprechen eines Strafbefehls) davon? Und das nur, weil die Person schon vor der neuen Straftat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aktenkundig war und hier bei einer früheren Straftat ein Deal mit der zuständigen Staatsanwaltschaft geschlossen wurde:

Täter: "Ich nehme mir fest vor, mich nicht mehr strafbar zu machen und im Gegenzug verfolgt ihr mich nicht, selbst wenn ich doch - ev. so ganz aus Versehen - nochmal straffällig werden sollte! Dadurch nehme ich ja euch auch einiges an Arbeit ab!"

Zuständige Staatsanwaltschaft: "Das ist ein guter Deal von Ihnen und damit sind wir einverstanden!"

Wer garantiert Otto-Normalverbraucher:in der/die nicht bisher straffällig in Erscheinung getreten ist, dass ein Täter - nur um zukünftig immer straffrei davonkommen zu können - einfach das Blaue vom Himmel herunterlügt und der zuständigen Staatsanwaltschaft Honig um den Mund schmiert, nur um selbst so einen Deal von der Strafjustiz in Deutschland erhalten zu können?

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