Täusche ich mich in der Feststellung, dass in Deutschland der Täterschutz in der praktischen Handhabung signifikant größer/stärker ist, als der Opferschutz?


14.07.2025, 10:48

Was ist machbar notwendig, den Trend ( falls er stimmt) zeitnah umzukehren ?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorab:

Für jeden Täter gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilen die Unschuldsvermutung.

AT: § 8 StPO

DE (bloß indirekt): Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 28 Abs. 1 GG; in Verbindung mit

Art. 6 Abs. 2 EMRK - vgl. auch Art. 11 Abs. 1 AEMR.

Du täuschst Dich also nicht.

Im Rechtsstaat wird man erst dann offiziell zum "Opfer", wenn der Täter rechtskräftig verurteilt wurde.

Der Terminus "Opfer" existiert demnach a priori nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Wovor soll man ein Opfer nach der Tat noch schützen? Ist ja schon passiert.

Beide Begriffe sind m.M.n nur Schlagworte die gerne zum Polemisieren missbraucht werden.

Meist geht es nicht um Täter sondern um Tatverdächtige und ein Verdächtiger genießt selbstverständlich mindestens die Rechte und den Schutz jedes Menschens.

Nein, meines Erachtens täuscht du dich nicht. Der weiße Ring ist ja nicht umsonst entstanden.

Die Täter werden entschuldigt. Sie erhalten psychologische Hilfe. Mit vielen Erklärungen warum sie die Tat begangen haben. Die Medien berichten mehr über die Täter als über die Opfer. Siehe die diversen Autofahrten in Menschenmengen.

Das Opfer, ein Kind, erhielt einen Satz. Der Täter eine ganze Seite.

Fallst du das Ganze in Richtung Unschludsvermutung meinst, natürlich. Das muss aber auch so sein.

Es ist besser, dass mehrere Täter frei herumlaufen, als, dass auch nur ein Unschuldiger eine Strafe absitzen muss, die er nicht verdient hat.


Halidisk 
Beitragsersteller
 14.07.2025, 10:50

stimmt, aber die Frage betriff den vorgeordnete Alltag des Miteinanders….und das Wissen darum.

Halidisk 
Beitragsersteller
 17.07.2025, 21:34
@Unholdi

Oh..gewagte einseitige Vermutung

Es gibt doch auch so etwas wie bereits vollendete Tatsachen als drohende Beispiele,

Die Frage für mich ist, was eigentlich Opferschutz ist. Wir haben in Deutschland jedenfalls eher viel Angebote für Opfer. Sie haben auch das Recht auf Nebenklage.

Indirekter Opferschutz ist, die Häufigkeit von Verbrechen zu verhindern. Das mag unter unseren neuen Innenminister Dobrindt zum Problem werden. Ich habe den Eindruck, für ihn ist spektakuläre Symbolpolitik wichtiger als Verhinderung von Verbrechen.

Bei der Justizministerin sehe ich das aber nicht. Die verfügt als Richterin und ehemalige Landesministerin über viel Erfahrung. Zudem hat sich als Staatssekretärin in der vorhergehenden Regierung sehr für ein besseres Sexualstrafrecht eingesetzt.

https://www.aerzteblatt.de/news/bundesjustizministerin-hubig-will-sorgerecht-fur-gewalttater-starker-einschranken-81b81419-f179-461a-817c-d315388f6396