Kriegt man den Täter nach 15 Jahren noch wegen Identitätsdiebstahl und Betrug?

Hallo,

Am Montag wollen eine Bekanntin und ich zur Polizei, wegen Datenklau (Identitätsdiebstahl) und Betrug. Und zwar wurde 2009 auf meine Bekanntin ihr Name irgendetwas in Höhe von 31,97 € bestellt, und sie hat die Ware aber nie erhalten. Auch keine Rechnung, und keinen einzigen Mahnbescheid. Jetzt 2024 hat meine Bekanntin von einem Inkasso Unternehmen Post bekommen, das die Rechnung auf 200,00 € ist. Einen Mahnbescheid des Gerichtsvollziehers, liegt in Kopie bei. Bestellt hat damals der Täter wohl bei einem Versandhaus. Jetzt soll laut dem Gerichtsvollzieher, so wie es im Brief steht, meine Bekanntin eine Anzeige wegen Identitätsdiebstahl erstatten, und diese Anzeige dem Gerichtsvollzieher zukommen lassen. Meine Bekanntin hat noch nichtmals die Info, wer auf sie damals bestellt hat. Kriegt man das irgendwie raus, oder sogar die Polizei, oder wird das ins leere laufen ? Kann der Täter nach 15 Jahren noch bestraft werden ? Wie wird die Polizei aktiv ??? Oder wird sowas eingestellt ??? Das wäre sehr ärgerlich, wenn man den Täter nicht mehr ermitteln könnte. Werden wir durch die Polizei Name, Anschrift und so weiter vom Täter rausbekommen, oder ist nach 15 Jahren die Verjährung eingetreten ??? Kriegt man den Täter nach 15 Jahren noch ???

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