Stromverbrauch – die besten Beiträge

Extremer Stromverbrauch seit Einzug, Mögliche Ursache, Vermieter Schadensersatzpflichtig?

Hallo liebe gute Frage Community,

Wir haben ein großes Problem. Ich und mein Mann sind im Juni 2020 in eine neue Wohnung gezogen. Nach 3 Monaten kam die erste horrende Sttomabrechnung.

Der Vermieter wurde sofort Kontakt und gefragt ob er sich die Ursache erklären können. Es hieß Fußbodenheizung. Hatten wir dann nie wieder angemacht und erstmal abgewartet. Nächste Stromabrechnung wieder enorm. Abschlagszahlung vom 189 Euro Monatlich in einem 2 Personen Haushalt. Wir haben einen Warmwasserboiler das sollte dazu gesagt werden. Sicherungen raus, zähler defekt ausgeschlossen, stromanzapfung ausgeschlossen, defekte eltrogeräte innerhalb der Wohnung ausgeschlossen, 2 mal fachfirma beauftragt ( 1x Kosten wir, 1x vermieter) nun wurde der Zähler komplett getauscht. Kosten 50/50. Uns ist nun aufgefallen, dass die Toilette also das Wasser warm fast schon heiß wird und nachläuft. Keinen Zusammenhang mit dem Strom gesehen und das erstmal als größeres Problem erachtet. Nun haben wir den Vermieter darüber informiert, er schickt jetzt einen Installateur (einen Freund seiner Eltern scheinbar). Wir haben einen Tagesverbrauch von 30 kWh und nachts 25 kWh. Jährlich ca. 5.000 kWh. Wenn nun hoffentlich bald der defekt gefunden wird. Bleiben wir auf den monatlichen Mehraufwand der letzten 1,5 Jahre sitzen oder haben wir einen Anspruch auf Entgegenkommen? Wie würdest ihr reagieren? Miete haben wir nie gemindert und immer versucht alles nett zu regeln.

Danke für eure Meinungen und Hilfe!!

Recht, Vermieter, Stromverbrauch

Fragen zum Thema LuftWasserWärmepumpe beim Neubau?

Hallo liebes Forum,

ich beabsichtige bald ein 3 Reihenhaus zu bauen. Unten zur Frage habe ich mal eine Skizze beigefügt aus dem sich meine Fragen besser verstehen lässt. Hier die 3 Fragen:

1.) Kann ich wenn ich eine LWP Luftwasserwärmepumpe nehme auch im HAR rauskommen auch wenn mein HAR hinter dem Gäste Wc liegt? Die meisten gehen ja mit einer Bohrung durch den Klinker und landen gleich im HAR Raum. Ich will eine Mehrspatenhauseinfürung unterm Fundament nehmen und dann aus der Bodenplatte im HAR rauskommen jedoch weiß ich nicht ob das auch mit einer LWP geht.

2.) Grundstück A und B gehören uns. Wir wohnen auf Grundstück A und auf B wird gebaut. Ich schaffe es aber nicht 3 m Abstand mit der LWP zur Grundstükcksgrenze einzuhalten. Sie wäre 2,20m weit weg. Es geht um Schalllautstärke. Habe von Urteilen gehört das einige Grundstücksbesitzer ihre Wärmepumpen abbauen mussten und neu aufstellen mussten weil es zu laut war und man nun von 3m Abstand ausgeht. Vllt verkaufen wir bald unser Grundstück A daher habe ich Angst das der neue Eigentümer dann von mir verlangt die Wärmepumpen zu beseitigen wegen der Lautstärke. Oder kann ich eine Grunddiestbarkeit oder Baulast zu meinen Gunsten eintragen solange ich noch Eigentümer bin?

3.) An der Grundstücksgrenze steht ein Doppelstabmattenzaun mit SIchtschutz. Ist das schlimm für die Wärmepumpe wenn sie da mit einem Abstand von 2,20m gegen bläst?

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Stromverbrauch, Architekt, EnEV, erneuerbare Energien, Heizungsbau, Klima, Neubau

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