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Muss ich den Zählerstand (Strom) für die Endabrechnung mitteilen (Sonderfall)?

Hallo Zusammen,

bei mir erfolgt zum morgigen Tag der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Dem neuen Stromanbieter soll ich entsprechend den Zählerstand zum morgigen Tag mitteilen, was ich auch machen werde.

Nun der Sonderfall:

Von meinem bisherigen Stromanbieter erhielt ich heute eine E-Mail mit Bitte um Upload/Eintragung des heutigen Zählerstandes (letzter Tag der Belieferung).

Würde ich dies nicht tun, würde die Endabrechnung alternativ auf Basis eines analytischen Wertes erstellt. Der angegebene analytische Wert liegt hierbei ca. 400 kWh unter dem tatsächlichen Zählerstand zum heutigen Tag.

Nun meine Frage(n):

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir einiges an Geld sparen würde, wenn ich den tatsächlichen Wert einfach nicht mitteile und die Endabrechnung somit auf Basis des analytischen Wertes (400 kWh weniger) erstellt würde?

Habe ich in dem Fall die Pflicht, den richtigen Zählerstand mitzuteilen und wäre es bereits ein Betrugsversuch, wenn ich dies nicht täte, weil mir daraus ein finanzieller Vorteil entstünde?

Wenn ich die E-Mail richtig verstehe, wird mir ja die Option eröffnet, den Zählerstand nicht mitzuteilen. Die Konsequenz wäre in dem Fall die Berechnung auf Basis des analytischen Wertes.

Dem neuen Stromanbieter teile ich den Wert zum morgigen Tag ganz normal mit. Kommt es hier zu einer Kommunikation zwischen dem neuen und dem alten Anbieter, sodass die Lücke von 400 kWh auffallen würde?

Wie würdet ihr vorgehen und was ist in dem konkreten Fall die Rechtslage?

Danke im Voraus!

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Bezahlt man bei einer stromentsperrung die dienstleistung?

Ladies and gentlemen. Ich ziehe im Laufe der nächsten Wochen um und bin derzeit in meiner jetzigen Wohnung gesperrt, da ich und meine Frau Ratenzahlungen versäumt haben. Nicht fragen SEPA Mandat hat nicht geklappt... nun ist meine Frage, wenn ich den Strom neu anmelde bei einem neuen Netzbetreiber (welcher wohl bemerkt derselbe Grundversorger sein wird da es nur ein örtchen weiter ist) ob ich dann immernoch die entsperrungskosten zahlen muss? Ich meine wenn man nur die dienstleistung vom umlegen des "hebels" zahlt würde das doch wegfallen, insofern der zähler im der neuen wohnung schon an ist und ich könnte ganz ohne probleme über den neuen vertrag strom empfangen richtig? Selbstverständlich ist der alte Netzbetreiber bereits gekündigt und wir haben uns wieder auf eine zukünftige ratenzahlung eingelassen sobald die endabrechnung eintrifft.

Ich weiß das klingt etwas bekloppt, aber ich dachte evtl wie bereits erwähnt das wenn der zähler schon eingeschaltet ist, man die entsperrung nicht zahlen müsste insofern es denn wirklich nur die dienstleistung ist.

Andere frage dazu. Wenn wir in die wohnung kommen haben wir die bekannte frist von 14 Tagen den Strom anzumelden, ich weiß dass wir in der Zeit Strom benutzen könnten was uns bei dem Grundversorger in Rechnung gestellt werden würde.

Wäre es eine straftat dies zu tun da wir eine sperrung haben?

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