Servus zusammen,
Morgen geht’s für mich nach Frankreich. Nun gilt in Frankreich 130km/h auf Autobahnen. Für Fahranfänger allerdings nur 110km/h.
Laut Internet wird Fahranfänger in diesem Bezug definiert als: „Weniger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis“
Desweiteren findet man Texte wie: „In Frankreich werden Führerscheine, welche man in Deutschland mit 16 oder 17 macht, nicht anerkannt“
Nun zu meiner Situation:
Ich habe mit 16 meinen A1 gemacht. (Kleiner Motorradschein)
Und mit Ende 17 meinen BF17 (Begleitetes Fahren)
Nun bin ich 20.
Falls in diese 110km/h Regelung der A1 mit rein zählt, wäre ich über drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis. -> 130km/h Max
Falls der A1 nicht rein zählt, wäre ich nicht über drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis -> 110km/h Max
Weiß jemand ob ich nun 110km/h oder 130km/h Topspeed fahren darf?
Vielen Dank!!