Servus zusammen,

Morgen geht’s für mich nach Frankreich. Nun gilt in Frankreich 130km/h auf Autobahnen. Für Fahranfänger allerdings nur 110km/h.

Laut Internet wird Fahranfänger in diesem Bezug definiert als: „Weniger als drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis“

Desweiteren findet man Texte wie: „In Frankreich werden Führerscheine, welche man in Deutschland mit 16 oder 17 macht, nicht anerkannt“

Nun zu meiner Situation:

Ich habe mit 16 meinen A1 gemacht. (Kleiner Motorradschein) 

Und mit Ende 17 meinen BF17 (Begleitetes Fahren)

Nun bin ich 20.

Falls in diese 110km/h Regelung der A1 mit rein zählt, wäre ich über drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis. -> 130km/h Max

Falls der A1 nicht rein zählt, wäre ich nicht über drei Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis -> 110km/h Max

Weiß jemand ob ich nun 110km/h oder 130km/h Topspeed fahren darf?

Vielen Dank!!