Auch strafbar?
Guten Morgen, meine Frage bezieht sich auf folgendes.
Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt.
Das habe ich soweit verstanden, aber wie sieht es mit Fotos aus in Zusammenhang mit Straftaten, ich habe eine Person fotografiert und gefilmt die in ein Gebäude eingebrochen ist. (Auch verboten?)