Beim Jugendamt angeschwärzt?

3 Antworten

Wüsste nicht, in wie fern man sich da strafbar gemacht hätte. Denn es muss ja erstmal ein Schaden entstehen, damit man für irgendwas belangt werden kann.

Und "Unfrieden stiften" ist zwar moralisch nicht in Ordnung, aber kein Straftatbestand. ^^"

Grundsätzlich kann man jeden beim Jugendamt anonym melden. Anonym heißt aber anonym. Sollte sich Person A als jemanden ausgegeben haben, der tatsächlich existiert und zum direkten oder indirekten Umfeld der angeschwärzten Person gehören, hat er sich tatsächlich strafbar gemacht.
In dem Fall kann aber nur Person C Anzeige gegen Person A erstatten. Person B und V haben da nichts zu melden.

Rein als Retourkutsche nein.

Beu unwahren, rufschädigenden Unterstellungen könnte man deswegen was unternehmen.

Wegen des Namens allein nicht.