Sex zwischen Brüdern strafbar?

2 Antworten

Nein, § 173 StGB stellt nur den Beischlaf - und damit ist ausschließlich Vaginalverkehr zwischen Mann und Frau gemeint - unter Strafe. Das gilt auch für Bruder und Schwester, für die Anal- und Oralverkehr auch straffrei ist.

§ 173 StGB soll im Übrigen Ehe und Familie schützen; Die Vermeidung von Inzestkindern wird nicht mehr als Strafgrund angesehen (s. auch BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 BvR 392/07).

Wenn einer von beiden jünger ist als 14 und der andere älter, dann wäre es Sexueller Missbrauch von Kindern. Ansonsten ist nur der "Beischlaf" von Geschwistern und Kindern/Eltern strafbar. Das geht nur zwischen Männlein und Weiblein und der Sinn ist, dass das Zeugen von Kindern verhindert werden soll.