Angenommen wir haben eine Person, die eine andere Person trotz Kontakt-und Näherungsverbot ständig bestalkt, per Telefon terrorisiert und durch ihre Kinder Druck ausübt...
Bedenkt man zusätzlich, dass diese Person seit Anfang der Probleme stark abgenommen hat, so ist das ein zusätzlicher Hinweis auf mentale Probleme oder auch Konsum "harter" Drogen.
Außerdem hat diese Person die andere Person schon geschlagen und sexuell belästigt, also an Selbstkontrolle mangelt es eindeutig.
ALLE OBEN GENANNTEN FAKTEN (Außer vielleicht der Gewichtsverlust) SIND DEM GERICHT BEKANNT.
Auch ist dem Ermittler bekannt, dass die besprochene Person z.B. das Kontaktverbot missachtet hat.
Nun geht es mit dem Verfahren seit Langem nicht mehr voran, was traurig ist, aber verständlich ist, denn in Deutschland ist sehr gut dafür bekannt, dass man hier sehr schwer ins Gefängnis kommt und leicht wieder draußen ist. Ich denke, mit psychiatrischen Kliniken verhält es sich ähnlich, wobei man dort schwerer raus kommt.
Nun will ich fragen, ob oben genannte Gründe für ein " Ticket" ins Irrenhaus ausreichen, wie man das Verfahren voranbringen könnte und wie ich alles umsetzen kann, denn ich will nicht derjenige sein, der die am Ende in eine psychiatrische Klinik gesteckt wird...
Danke im Vorraus