Steuern – die besten Beiträge

Rechtliche Grundlagen/Bedingungen für die Zusammenarbeit mit einem projektbezogenen Cutter für YouTube Videos?

Guten Tag an alle,

also ich habe ein Anliegen bzw. ein paar Fragen bezüglich der bevorstehenden Zusammenarbeit mit einem Cutter, der voraussichtlich projektbezogen Minecraft YouTube-Videos von mir schneiden bzw. bearbeiten soll.

1. Arbeitsverhältnis/Entgelt | Also generell ist es so, dass ich 16 Jahre alt bin, so wie mein voraussichtlicher Cutter. Nun ist es so, wie war es anders zu erwarten, dass ich, so wie er, noch keine regelmäßigen Einkünfte haben. Ich absolviere jedoch aktuell in den Sommerferien (in Österreich) ein Ferialpraktikum, von dem ich die ersten paar Videos bezahlen bzw. dem Cutter damit entgelten würde. Wie genau müssten wir das regeln, dass das Alles im legalen Rahmen bleibt bzw. ob das überhaupt irgendwie funktionieren kann, sofern wir beide noch minderjährig sind? - Müsste man da irgendwie einen speziellen "Vertrag" bzw. irgendetwas schriftlich vereinbaren oder auch mit Einverständnis von Erziehungsberechtigten, da man ja noch nicht voll geschäftsfähig ist?

2. Steuern | Sofern das oben geschriebene alles irgendwie legal möglich wäre, wäre meine nächste Frage wie man soetwas steuerlich regeln müsste, wenn man das projektbezogen regelt, da ich tendenziell eh nicht jede Woche bzw. eher unregelmäßig hochladen werde/würde? Also müsste ich das versteuern, müsste mein Cutter das versteuern (er wohnt in Deutschland, das ist auch noch erwähnswert)?

3. Sonstiges | Gäbe es sonst noch irgendetwas, was ich beachten müsste, sofern das überhaupt alles möglich ist, was ich soeben beschrieben habe?

Ich bedanke mich aber auf jeden Fall an alle Leute, die sich das hier durchlesen und würde mich über ein paar konstruktive, hilfreiche Antworten freuen.

Schöne Grüße aus Österreich,

dpommeslord

Steuern, Kanal, Bezahlung, Recht, Social Media, Arbeitsverhältnis, Cutter, YouTuber, Entgelt, rechtliche-grundlagen, YouTube-Kanal

Geplante Rentenreform : Mit oder ohne Beamte?

Die Bundesregierung plant nach der Sommerpause eine Rentenreform, das Rentenpaket II.

Das auch Beamte einen Beitrag leisten könnten, ist bisher ein politisches Tabu.

Beamte erhalten etwa 72 % ihrer letzten Bezüge als Ruhegeld. Rentner müssen mit weitaus weniger auskommen.

Kanzler Scholz hält an den Sonderregeln für Beamte fest, obwohl es dafür durchaus Alternativen gäbe.

Die Ausgaben für pensionierte Beamte nehmen zu, allein 2022 zahlten Bund,Länder und Gemeinden für die etwa 1,4 Millionen Pensionäre 53,4 Milliarden Euro.

Der Unmut entzündet sich vor allem an der Höhe der Pensionen. Die Höhe der durchschnittlichen Pension im Monat (Bund ,Länder und Kommunen) : 3240 Euro brutto.

Zum Vergleich: die durchschnittliche Rente nach mindestens 45 Versicherungsjahren : 1792 Euro brutto. Allerdings müssen Beamte ihr Ruhegehalt voll versteuern. Auch erhalten Beamte keine Betriebsrente.

,,Dennoch sollte man an die Höhe der Pensionen herangehen", so Prof.Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates, selbst Beamter, der die Bundesregierung in Wirtschaftsfragen berät.

Politiker würden sich dann aber mit fast 1,8 Millionen Beamten und Richtern sowie deren gut organisierter Lobby anlegen.

Modelle, wie man Beamte in die Rentenversicherung eingliedert und Kosten senkt, gibt es durchaus , z.B. in Österreich.Der Sachgverständigenrat hat das System Österreichs in seinem jüngsten Jahresgutachten empfohlen.

z.T. aus ,,SZ" 17./18.08.24 : ,, Renten und Pensionen" , ,,Gut versorgt bis ans Ende"

  • Frage : Rentenreform: Mit oder ohne Beamte?
Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Rente, Deutschland, Politik, Beamte, Österreich, Pension, Rentner

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern