In der "Aktion Grün" überwachte das MfS, wer von den Wehrpflichtigen sicherheitspolitisch geeignet war, seinen Wehrdienst an der Staatsgrenze zu leisten?
Nach welchen Dienstvorschriften des MfS der DDR hat das MfS dann die "Richtigen" ausgewählt, hat man dies von amtswegen bestimmt oder die zukünftigen Grenzer befragt, konnte man also sich selbst ins Spiel bringen?
Welche Dienstvorschriften spielten auf Seiten der Grenztruppe selber eine entscheidende Rolle für den Einsatz an der Staatsgrenze?