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Standesamt, U-Haftbefehl, Neugeborenes?

Liebe Leser/innen,

ich schildere erst einmal grob die Situation, meine Cousine ist vorbestraft (Jugendstrafrecht, sie war 16 zur Tatzeit) wegen gewerbsmäßigem Betrug (1 Jahr Haft auf 3 Jahre Bewährungszeit), während der Bewährungszeit ist sie wieder Straffällig geworden und bekam dann einen U-Haftbefehl, sie wurde verhaftet und beim Haftrichter gegen Auflagen wieder frei gelassen, aus Panik und Angst hat sie sich nicht an die Auflage gehalten, sich wöchentlich bei der Polizei zu melden und der U-Haftbefehl trat wieder in Kraft.

Seit dem ist sie untergetaucht (1 Jahr 6 Monate ca) sie ist polizeilich zwangsabgemeldet worden und wird seit dem gesucht.

Sie wurde aber im Sommer schwanger, und steht jetzt kurz vor der Entbindung, im Krankhaus sagte man ihr, das dass neugeborene automatisch beim Standesamt gemeldet wird, und wer die Mutter ist, jetzt zur Frage... Wäre es möglich das dort dann die Dame vom Standesamt im Computer sieht das ein U-Haftbefehl vorliegt bzw das sie Polizei im System sieht das sie dort ist und gerade ein Kind zur Welt gebracht hat ?

Wir möchten vermeiden das sie dort verhaftet wird und das Baby evtl ins Heim etc kommt oder alle beide zusammen ins Gefängnis kommen.

Das wichtigste, bekommt die Polizei eine Meldung vom Standesamt wenn jemand einen U-Haftbefehl offen hat ?

Muss sie das Kind im Krankhaus anmelden, oder kann sie sich dort weigern und es selber erledigen bzw erledigen lassen beim Rathaus?

VIELEN DANK IM VORAUS FÜR EURE ZEIT ♡

Schwangerschaft, Recht, Geburtsurkunde, Standesamt, u-haft

Aus ISLAM ausgetreten brauche dringend hilfe?

Hallo ihr lieben,

ich bin aus dem islam ausgetreten und möchte meinen muslimischen namen ändern bzw eindeutschen.

ich habe hierzu diese Antwort vom Standesamt erhalten

Sehr geehrter Herr Max Mustermann,

Ein Vor- und Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige

Interesse des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den

gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche

Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören, überwiegt.

Eine Änderung des Familiennamens aufgrund religiöser Gründe ist nicht möglich, da diese lediglich in Hinsicht von Vornamen eine Rolle spielen können.

Grundsätzlich kann eine Namensänderung aufgrund religiöser Gründe erfolgen, wenn einer Religion beigetreten und diese auch gelebt wird. Ein Ablegen des

Vornamens ist meist nicht geeignet, sich in religiöser Hinsicht zu distanzieren. Zwar mag Ihr Vorname eine Abwandlung eines der 99 Namen Allahs sein, jedoch

wird dieser im Geltungsgebiet des Gesetzes über die Änderung von Vor- und Familiennamen (NamÄndG) nicht mehr vornehmlich einer Identifizierung des Namensträgers

mit dessen Religionszugehörigkeit bewirken. Kurz gesagt kann durch Ihren Vornamen nicht erkannt werden, dass dieser ausschließlich für den islamischen Glauben

steht, zumal dieser als Vorname nicht (mehr) ist.

Dieses ist eine erste Einschätzung meinerseits. Sofern Sie sich dennoch für eine Antragstellung entscheiden, bitte ich um Zusendung des originalen Antrags auf

Namensänderung, den ich dieser Email als Anlage beifüge.

Kann mir jemand bei der formulierung der Begründung helfen?

ich bin in berlin geboren hab die religion nie ausgelebt bin 25 und würde auch aus integration gründen unbedingt den namen ändern wollen. Wäre euch sehr dankbar :/

Religion, Islam, Personalausweis, Name, Recht, Integration, Namensänderung, Standesamt

"Mädchenname" (Geschlechtergleichstellung) - Ausdruck noch zeitgemäß?

Frage an die Damen!

Als ich meinen Mann geheiratet habe, haben wir uns entschieden, meinen Nachnamen gemeinsam als Familie weiter zu führen, aus unterschiedlichen Gründen. Mein Mann trägt somit jetzt als Nachnamen den Geburtsnamen seiner Frau.

Bei der Eheschließung sagte uns der Standesbeamte, dass in der Region bereits 30-40% aller Paare den Namen der Frau gemeinsam annehmen. Es sei somit heute nicht mehr so unüblich. Wir, für unseren Teil, haben zwei befreundete Paare, die es genau so gemacht haben, meistens aus Gründen der Einfachheit.

Jetzt haben wir einen Notartermin und in den Vorbereitungsunterlagen stand folgender Erinnerungspunkt:

  • Bitte liefern Sie uns vor dem Termin noch den Mädchennamen von Frau XYZ

Es wurde also direkt davon ausgegangen, dass ich den Namen meines Mannes angenommen hätte. Ich war direkt überrascht, dass man diesen Punkt nicht allgemeiner gehalten hätte. Ich bin niemand, der im Bereich "Gender" generell alle Variationen pauschal berücksichtigen würde - aber heutzutage noch diesen Unterschied noch zu machen fand ich schon etwas rückständig.

Sollte es heutzutage nicht möglich sein, das anders zu formulieren, z.B. "Bitte liefern Sie uns die Geburtsnamen beider Ehepartner"? Ich hielt das direkt für sehr konservativ und fand es ärgerlich, dass ich jetzt direkt eine Erklärung dazu liefern musste nach dem Motto "Mein Mädchenname ist schon der aktuelle Nachname! Aber..." ... So modern sind wir als Ehepaar, dass wir hier eine Gleichstellung erwartet haben.

Wie seht ihr das, habt ihr ähnliche Erfahrungen mit Annahmen zu "Geschlechterrollen" gemacht oder euch darüber geärgert, oder haltet ihr es für in Ordnung, noch in derart alten Mustern zu denken?

(Auch auf die Gefahr hin, einige gelangweilte Trolle damit zu triggern weise ich darauf hin, dass hier ausdrücklich auch gerne die feministische Sichtweise als Antwort gewünscht ist.)

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