Kann man nach der standesamtlichen Trauung neue Steuerklassen zugewiesen bekommen, obwohl man noch nicht zusammengezogen ist?
Hallo Ihr Lieben!
Im Oktober dieses Jahres wollen meine Verlobte und ich standesamtlichen heiraten. Da unsere eigentlich Hochzeit erst im April nächsten Jahres sattfinden wird und wir erst dann zusammenziehen dürfen (aufgrund unserer problematischen orientalischen Kultur) fragen wir uns, ob wir dennoch die Steuerklassen 3 und 5 anwenden können, da meine Verlobte noch in ihrer Ausbildung ist während wir aber eben noch nicht zusammengezogen sind.
Mit der Google-Suche nach dieser Frage kam ich leider nicht weit.
Ich danke Euch im Voraus für eure hilfreichen Antworten!