Neue gesetzliche Bestimmungen seit 1.1.2019 scheinen in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Eintragung einer Zwangshypothek auf sogar schuldenfreies Grundeigentum sowie ggf. dessen Zwangsverwertung durch eine staatliche Verwertungsagentur vorzusehen. Szenarien, die sich aus finanziellen Verpflichtungen der öffentlichen Hand, wie z.B. Staatsverschuldung, Kriegsanleihen, geplatzten internationalen Hilfspaketen, usw., ergeben könnten, wären in der Folge denkbar.
Demgegenüber kann für Grundeigentümer zur Sicherung privaten Grundeigentums als Schutzmaßnahme die Eintragung einer Gesellschaft nach BGB (Verein, Stiftung, GbR) geboten sein, um sicherzustellen, dass keine Zwangsverwertung erfolgt.
https://www.youtube.com/watch?v=91TH5GRICrY (18:40')
Die in dem Video umrissene Situation war mir neu und ich wüsste gern, wer schon Erfahrungen damit hat und hier fachkundigen Rat und Erläuterungen beitragen kann.
Da derartige Szenarien z.B. per Gesetzesänderung möglicherweise auch rückwirkend geltend gemacht werden könnten, erscheint baldiges Handeln sinnvoll.