In Deutschland hatte einen Vormund sowie eine geschlossene Unterbringung gemäß § 1831 BGB.
Bin dann nach Österreich geflüchtet. Die Behörden haben mich nicht nach Deutschland überstellt.
Mich würde interessieren ob es anders gelaufen wäre, wenn ich in die Schweiz wäre. Hätte die Schweiz mich ausgeliefert?
Andererseits kenne ich die rechtlichen Grundlagen nicht, weshalb mich Österreich nicht ausgeliefert hat, obwohl es doch zur EU gehört.