Hallo, mein 75 jähriger Vater ist gestorben. Ich habe das Erbe ausgeschlagen, da Schulden bestanden und kein bzw sehr geringer Nachlass.
Ich wurde im Zeitraum bis zur Erbausschlagung von einigen Personen, unter anderem dem Vermieter, angeschrieben. Liegt daran, dass ich bisher alles für meinen Vater getan hatte und der Ansprechpartner war.
Ich habe das Erbe heute ausgeschlagen. Ich möchte nun an alle Personen das folgende Schreiben weiterleiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit diesem Schreiben mit, dass mein Vater X am … verstorben ist. Ich habe die Erbschaft nach meinem verstorbenen Vater wirksam und formgerecht beim zuständigen Nachlassgericht ausgeschlagen.
Aus diesem Grund bin ich rechtlich nicht zur Verwaltung oder Regelung des Nachlasses befugt. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zu weiteren Angelegenheiten keine Auskünfte geben kann.
Bitte wenden Sie sich mit etwaigen Anliegen direkt an das zuständige Nachlassgericht.
Mit freundlichen Grüßen
X
Ist das rechtlich in Ordnung? Oder lieber alle einfach ignorieren?