Eine Firma hat bei uns die Dachrinnen und den Ortgang erneuert.
Es gab einen Kostenvoranschlag. Jetzt ist die Rechnung gekommen, die deutlich über dem Kostenvoranschlag liegt. Begründet worden ist es mit Mehraufwand.
Der Kostenvoranschlag beinhaltet die Erneuerung des Ortgangs als Position mit der Erneuerung der Unterkonstruktion (im Text: "einschl. Unterkonstruktion). Jetzt werden die ersetzten OSB-Platten am Ortgang als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Ich meine, es handelt sich doch dabei um die Unterkonstruktion oder nicht?
Der Polier hat wohl während der Arbeiten davon gesprochen, dass die OSB-Platten ersetzt werden müssen und es ein Mehraufwand ist. Ich war im ersten Moment erstaunt, dass er es als Mehraufwand bezeichnet. Jetzt wird sogar gesagt von dem Chef der Firma: Das ist besprochen worden, dass es gemacht werden sollte und ein Mehraufwand ist. Aber wenn diese OSB-Platten in der Postion enthalten sind, ist es doch kein Mehraufwand, der extra in Rechnung gestellt werden kann?
Also meine Frage: Fallen die ersetzten OSB-Platten nicht unter die Bezeichnung "Unterkonstruktion"? Dann hätte man sie doch nicht extra in Rechnung stellen dürfen?