Dachdecker- u. Klempnerarbeiten - Mehraufwand?
Eine Firma hat bei uns die Dachrinnen und den Ortgang erneuert.
Es gab einen Kostenvoranschlag. Jetzt ist die Rechnung gekommen, die deutlich über dem Kostenvoranschlag liegt. Begründet worden ist es mit Mehraufwand.
Der Kostenvoranschlag beinhaltet die Erneuerung des Ortgangs als Position mit der Erneuerung der Unterkonstruktion (im Text: "einschl. Unterkonstruktion). Jetzt werden die ersetzten OSB-Platten am Ortgang als Mehraufwand in Rechnung gestellt. Ich meine, es handelt sich doch dabei um die Unterkonstruktion oder nicht?
Der Polier hat wohl während der Arbeiten davon gesprochen, dass die OSB-Platten ersetzt werden müssen und es ein Mehraufwand ist. Ich war im ersten Moment erstaunt, dass er es als Mehraufwand bezeichnet. Jetzt wird sogar gesagt von dem Chef der Firma: Das ist besprochen worden, dass es gemacht werden sollte und ein Mehraufwand ist. Aber wenn diese OSB-Platten in der Postion enthalten sind, ist es doch kein Mehraufwand, der extra in Rechnung gestellt werden kann?
Also meine Frage: Fallen die ersetzten OSB-Platten nicht unter die Bezeichnung "Unterkonstruktion"? Dann hätte man sie doch nicht extra in Rechnung stellen dürfen?
1 Antwort
Den Chef der Firma würde ich fragen, was er den als Unterkonstruktion kalkuliert und verbaut hat.
Der Ortgang selbst ist ja erst einmal unverkleidet. Besteht der Ortgang aus OSB-Platten dann können die auch schon mal "vergammelt" sein.
Der Polier hat wohl während der Arbeiten davon gesprochen, dass die OSB-Platten ersetzt werden müssen und es ein Mehraufwand ist. Ich war im ersten Moment erstaunt, dass er es als Mehraufwand bezeichnet.
Und Du hast nicht "stopp" gesagt.
Das ist jetzt sehr ärgerlich und birgt ein gewisses Prozessrisiko.
Mein Rat: Einige Dich gütlich.
Alles andere ernährt nur Anwälte, Gutachter und Gerichte.
Und zum Schluss bleibt kommt ein Vergleich heraus.
Die Firma hat OSB-Platten verbaut, ...
Was die gemacht haben ist das eine.
Die Frage, die ich mir stelle, ist, was hat er denn mit "einschl. Unterkonstruktion" kalkuliert, wenn nicht diese OSB-Platten, die letztlich auch verbaut hat.
Da muss es ja eine Differenz geben.
Ich übertreibe es einmal:
Wenn es faktisch gar keine Unterkonstruktion außer den USB-Platen gibt, dann kannst Du den Hauptauftrag um diese ursprüngliche und kalkulierte, Unterkonstruktion mindern.
Und siehe da, der Minderpreis ist genau so hoch wie der jetzt verlangte Mehrpreis.
Hat er jetzt Unterkonstruktion und zusätzlich OSB-Platten verbaut?
Nein, er hat nur OSB-Platten verbaut.
Das wiederholst Du jetzt mehrfach. Was hat er kalkuliert?
Ein Streit läuft darauf hinaus:
- die OSB-Platten sind die inklusive Unterkonstruktion. Du sagst ja und er sagt nein.
- der Mehraufwand ist abgesprochen worden. Du sagst nein und er sagt ja.
Deinem Ärgernis kann ich folgen. Der Unternehmer hätte sich sicherlich anders verhalten können.
Du aber auch. Wenn das Wort "Mehraufwand" auf einer Baustelle fällt, sollte sofort die Gegenfrage ausgelöst werden: "Was kostet das?"
Meinen Rat habe ich Dir oben schon gegeben.
Was er für sich kalkuliert hat für den Einbau der OSB-Platten und deren Arbeitskosten, weiß ich natürlich nicht. Es ist mir vom Polier nicht gesagt worden, dass die OSB-Platten für die Firma nicht unter dem Ausdruck der "Unterkonstruktion" laut Kostenvoranschlag fällt (obwohl im Kostenvoranschlag einschl. "Unterkonstruktion" steht). Dem Einbau der OSB-Platten ist von mir zugestimmt worden.
Dem Einbau der OSB-Platten ist von mir zugestimmt worden.
"Ein Mann ein Wort" (gendere selbst)
Du hast dem "Mehraufwand" zugestimmt, dann bezahle ihn auch.
Ich war im ersten Moment erstaunt, dass er es als Mehraufwand bezeichnet.
Du hast es doch geschluckt. Du hättest "stopp" sagen müssen.
Ja, ich habe gesagt, dass sie die OSB-Platten erneuern sollen. Die Frage ist aber: Ist dieser Einbau ein Mehraufwand. Nur weil der Polier das Wort "Mehraufwand" benutzt hat, muss es ja kein Mehraufwand sein. Ich füge mal die Preise mit Buchstaben ein, damit es besser zu verstehen ist: Im Kostenvoranschlag steht : "...Faserzemtentplatten montieren einschl. Unterkonstruktion, Preis: B." Der Unternehmer hat eine zusätzliche Position auf der Rechnung erstellt: "OSB-Platten montieren, Preis C". Wenn aber die OSB-Platten unter die Postion "Faserzementplatten montieren einschl. Unterkonstruktion, Preis B" des Kostenvoranschlags fallen, kann er mir die OSB-Platten nicht zusätzlich in Rechnung stellen. Jetzt habe ich nicht den Preis B zu zahlen, sondern den Preis B + C. Für mich sind die OSB-Platten kein Mehraufwand und dürfen deswegen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden (weil sie unter der Unterkonstruktion fallen).
Die Firma hat OSB-Platten verbaut, was ich auch gesehen habe und nichts dagegen hatte.