Guten Abend,
Mir bereitet der Erinnerungswert etwas Probleme:
1.)Wann schreiben ich auf einen Erinnerungswert 1Euro ab, und wann auf 0Euro?
hab nur diese Definition gefunden: Wirtschaftliche Nutzdauer<technische Nutzdauer.
2.)Angenommen ich schreibe ein Anlagegut Wert 2000Euro netto linear über 2 Jahre mit Erinnerungswert 1Euro ab. Ist Mein Abschreibungsbetrag dann 999,5Euro oder 1000Euro? Muss ich diesen einen Euro bei meiner Rechnung beachten oder ist er so unwesentlich, dass ich ihn daher zaubern kann?
vielen Dank und schönen abend