Brauchen wir die Gefährder-Ausweisung?
Also, wer als Gefährder geführt wird, wird abgeschoben.
Wir haben derzeit hunderte Gefährder.
Interessant:
Aus Sicht des Gerichts bedarf es für die Abschiebung keiner konkreten Gefahr. Es reichen durch Tatsachen gestützte Prognosen, dass von den betroffenen Ausländern ein Risiko ausgeht, das jederzeit in eine sicherheitsgefährdende oder terroristische Tat münden könnte.
https://www.dstgb.de/themen/asyl-und-fluechtlinge/aktuelles/bverwg-abschiebungen-von-gefaehrdern/