Vater unbekannt, handynummer bekannt: Kann das Jugendamt Auskunft beim provider erzwingen?
Es gibt im Internet zuhauf solch fragen ... oftmals mit einer komplexen Story dahinter. ich verzichte jetzt darauf und beschränkte mich allein auf die frage :
Kann das jugendamt bei einer Schwangerschaft, wenn lediglich nur die Handynummer bekannt ist, Auskunft über den Beistzer beim zuständigen Provider erzwingen ? hierbei geht es um die unterhaltspflicht.
zudem : Angenommen die nummer wurde gesperrt, gelöscht oder whatever ... ist eine Ermittlung des Besitzers dann noch möglich ? ich gehe mal davon aus das solche Daten gespeichert werden .. die frage ist nur in wie weit das JU an diese Daten rankommen kann.
Danke vorab für die hilfe