Hi liebe Community,
Danzig war ja bis 1939 Freistaat, und wurde im Jahr 1940 dem Großdeutschen Reich zugehörig.
Weiß zufällig jemand, ob eine im Jahr 1940 in Danzig geborene Person nach Geburtsortprinzip automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt?
Ich frage in Bezug auf meinen verstorbenen, am 11. Mai 1940 in Danzig geborenen Vater, der eine deutsche Mutter und einen wahrscheinlich polnischen Vater hatte, und in dessen Familie wegen schwerer Kriegstraumata kaum je über diese Dinge gesprochen wurde.
Vielen Dank, falls jemand etwas weiß : )