Warum gibt es noch andere Adelige außer dem König/Kaiser?

3 Antworten

Weil ein grosses Land schwer zu verwalten ist. Deshalb wurde ein Königreich in Fürstentümer und Herzogtümer aufgeteilt und diese wiederum in Grafschaften etc. aufgeteilt.

Das ist wie heute die Bundesländer und die Landkreise etc. Man hat ein grosses Land mit einer Regierung, das dann in kleinere Regierungseinheiten eingeteilt ist, welche wiederum in noch kleinere Einheiten zerfällt.

In China hatte man einfach Beamte dafür. Das Vergeben von Adelstiteln ist ja nur eine Formalität, am Ende geht es darum, wer welche Aufgabe erfüllt.

Warum gibt es noch andere Adelige außer dem König/Kaiser?

Weil der König/Kaiser im Prinzip nur der Erste unter Gleichen (primus inter pares) war!

Im Heiligen Römischen Reich wurde der Herrscher seit dem 13. Jahrhundert prinzipiell gewählt. Genaue Vorschriften, die den Wahl- bzw. Krönungsort, die Wahlhandlung, die Wähler und die Inthronisation bestimmten, wurden im 14. Jahrhundert in der sog. "Goldenen Bulle" festgeschrieben.

Grundsätzlich konnte jeder Hochadelige gewählt werden. Auch die Habsburger waren ursprünglich Grafen wie viele andere Familien auch.

Der Adel hatte sich seit dem Frühmittelalter entwickelt. Er bestand aus grundbesitzenden Familien, denen sich Familien zugesellten, die dem Königshof nahestanden und in königlichen Diensten, etwa als Grafen mit bestimmten z. B. rechtsprechenden Aufgaben betraut, aufstiegen. Manche Adeligen wurden so mächtige Grundbesitzer (Eigenbesitz = Allod; Lehen des Reiches, die im Laufe der Zeit erblich und wie Allodialbesitz genutzt wurden), dass sie umfangreiche militärische Kontingente aufstellen konnten, auf die der König/Kaiser für Militäraktionen angewiesen war. Sie befehligten kleine "Heere", zogen wortwörtlich ihren Heeren voran, woraus sich die Bezeichnung "Herzog" entwickelte. Die Herzöge als mächtigste Adelige beanspruchten das Recht, den Monarchen zu beraten, in Reichsangelegenheiten mitzuentscheiden. Herzöge waren lange Zeit die wichtigsten Adeligen, waren sog. "Reichsfürsten", wählten vor der Goldenen Bulle auch in unterschiedlicher Zusammensetzung den Monarchen.

Ihnen gleichgestellt waren sog. "Markgrafen", "Landgrafen" und "Pfalzgrafen". Markgrafen hatten in bestimmten Grenzregionen eine besondere militärische Funktion, die Verteidigung von ständig umkämpftem Reichsgebiet, nahmen dort auch die Landesherrschaft wahr. Landgrafen und Pfalzgrafen waren ebenfalls mit besonderen Aufgaben für den Monarchen und zur Sicherung des Reichsbesitzes betraut. Herzöge, Markgrafen, Landgrafen und Pfalzgrafen zusammen bildeten den Reichsfürstenstand. In späterer Zeit kamen noch sog. "gefürstete Grafen" bzw. einfach "Fürsten" hinzu, deren Familien sich um König/Kaiser und Reich besondere Verdienste erworben hatten. Innerhalb des Reichsfürstenstandes gab es keine rechtliche Über- oder Unterordnung.

Erst im Spätmittelalter hob sich aus dem Reichsfürstenstand eine besonders privilegierte Gruppe heraus, die sog. "Kurfürsten". Sie wählten den König/Kaiser, waren seine engsten Berater und gewissermaßen Mitregenten. Ohne zuvor die Beratung bzw. Zustimmung der Kurfürsten eingeholt zu haben, konnte der König/Kaiser nur wenig tun.

Die Grafen und Freiherren, die zum Hochadel, aber nicht zum Reichsfürstenstand gehörten, waren wegen ihrer Reichslehen Reichsstände, über Lehen von Herzögen usw. aber auch Landstände. Sie beteiligten sich politisch auf Reichstagen als Grafenstand, in den Ländern als (nicht überall besonders privilegierter) Landstand.

Seit der Karolingerzeit bildete sich ein gänzlich neuer Adelsstand heraus. Reiche Adelige, Herzöge, aber auch der Monarch bedienten sich begabter Dienstleute, um ihren Besitz zu verwalten oder militärische Dienste zu erhalten. Sie belohnten diese Dienstleute mit Geld (Geldlehen) oder mit Landlehen. Diese Einkünfte brauchten besonders die militärischen Dienstleute, um sich Pferde, Waffen und Rüstung finanzieren zu können. Mit dem Landlehen waren beschränkte Herrschaftsrechte über Menschen, Bauern und ihren Familien, verbunden, die Abgaben leisten mussten. Durch die Kreuzzüge und die mit ihnen verbundene Aufwertung militärischen Dienstes durch die Kirche sowie durch ihre Herrschaftsrechte über Bauern stiegen die Dienstleute in den sog. "Ritterstand" auf. Ritter wollten während der prestigeträchtigen, mit kirchlichen Privilegien verbundenen Kreuzzüge auch die Hochadeligen sein! Für einige Jahrzehnte schienen daher Hochadelige und Dienstleute gemeinsam einen Adelsstand, den Ritterstand zu bilden. Als die Kreuzzugbewegung abebbte, distanzierten sich die Hochadeligen wieder von den meist wenig vermögenden Rittern. Im Laufe der Zeit wurde der Ritterstand zum sog. "Niederadel", von dem sich der Hochadel wieder abgrenzte. Der Ritterstand differenzierte sich aus, ein Teil ehemaliger Dienstleute des Königs/Kaisers wurde zu "Reichsrittern" oder im besten Falle zu Freiherren (später auch Baron genannt), ein anderer Teil, auch manche verarmte Reichsritter, geriet unter die Herrschaft hochadeliger Territorialherren. Die Reichsritter erhielten ihre Lehen von Kaiser und Reich, die anderen Ritter vom hochadeligen Territorialherren. Im Verwaltungs- und/oder Militärdienst des Territorialherren wurden sie diesem unentbehrlich. Den Rittern gelang es als Gruppe, zu Beratern und Finanziers der Territorialherren auszusteigen, die die Ritter zu Landtagen beriefen, ihre Beschwerden anhörten und mit ihnen bestimmte, vorallem finanzielle Leistungen aushandelten. Die Ritter als Landstände erhielten auf diese Weise Mitsprache in der Territorialpolitik.

Noch ein Wort zu einer Besonderheit des Heiligen Römischen Reiches: es gab kirchlichen, fürstlichen Hochadel und Territorialherren. Das konnten Erzbischöfe, Bischöfe und Reichsäbte sein. Sie hatten mit dem König/Kaiser gemein, dass ihre Stellung nach dem Ausscheiden/Tod des hohen Geistlichen nicht vererbt wurde, sondern ein Nachfolger gewählt werden musste. Sie gaben auch ritterlichen Bewerbern die Chance, wenigstens zeitweilig in den höchsten Adel aufzusteigen. Die geistlichen Fürsten waren auf dem Reichstag vertreten, drei geistliche Fürsten (Mainz, Köln, Trier) gehörten zu den Kurfürsten.

Der Titel "Erzherzog" ist eine österreichische Besonderheit, war niemals ein offizieller Adelstitel des Reiches. Nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches und der Bildung des Kaiserreichs Österreich blieb der "Erzherzog" auf die österreichischen Habsburger beschränkt.

Da es nach 1806/1815 kein Reich mehr gab, gab es auch keinen Reichsadel mehr. Geistliche Territorialfürstentümer wurden gänzlich abgeschafft. Aller Adel wurde den deutschen Ländern, in denen sie lebten bzw. ihren Hauptbesitz hatten, untergeordnet. Die ehemaligen weltlichen Kurfürsten stiegen i.d.R. zu Königen von Napoleons Gnaden auf. Anderen bedeutenden ehem. Reichsfürsten seines Rheinbundes erkannte Napoleon den Großherzogstitel zu, um ihr Prestigebedürfnis in der Adelswelt zufriedenzustellen. Die Könige und Großherzöge retteten ihre Titel auch in die nachnapoleonische Zeit.

Eine letzte Besonderheit sei erwähnt: die sog. "Standesherren". Sie waren Hochadelige, Grafen oder gefürstete Grafen = Fürsten, die im Heiligen Römischen Reich wegen ihrer Reichslehen zu den ihr Territorium regierenden Reichsständen gehört hatten. Persönlich waren sie keine Untertanen der Monarchen bzw. Großherzöge, denen ihr ehem. Reichsterritorium zugeschlagen worden war. Die Standesherren gehörten in den deutschen Ländern nach der Bildung einer parlamentarischen Mitbestimmung erblich zur Ersten Kammer, hatten besondere Privilegien, etwa Steuerfreiheit und das Recht, standesgemäße Eheverbindungen mit den regierenden Adelshäusern eingehen zu dürfen. Sie regierten einschließlich der niederen Gerichtsbarkeit ihre ehemaligen Untertanen weiterhin, allerdings im gesetzlichen Rahmen und unter der Aufsicht der regierenden Monarchen, denen ihre ehem. Reichsherrschaft zugeschlagen worden war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Ein König / Kaiser stand zwar an der Spitze der Gesellschaft und er machte damals auch die Gesetze, aber er alleine konnte sein Reich bzw. Land nicht kontrollieren. Das machten eben Grafen, Fürsten, Herzöge, Bischöfe usw. Sie regierten einen Landesteil im Namen des Königs und achteten quasi darauf, dass die Gesetze des Königs eingehalten wurden. Sie konnten auch Gericht halten, wenn jemand gegen die Gesetze des Königs verstieß und entsprechend urteilen. Teilweise machten sie zusätzlich auch noch eigene Gesetze. Im Gegenzug zum Land das Grafen, Herzögen, Fürsten usw. zum Regieren zur Verfügung gestellt wurde, mussten sie ihr Volk aber auch beschützen und z.B. eine Armee zur Verteidung bereitstellen, die sie auch aufbauen mussten.