Plagiat – die besten Beiträge

Noch Formfehler oder schon Plagiat?

Hey Community. Ich stell mal eine (blöde) Frage, die mich gerade ziemlich bewegt.

Ich habe für meine Abschlussarbeit mehrere Zitate (Abschnitte aus Memoiren auf die ich mich in dem Abschnitt beziehe, keine wissenschaftlichen Erkenntnisse die ich gar noch als meine ausgebe) mitsamt Quellenangabe der Primärquelle aus einer Sekundärquelle (aber ohne die, da ich ja "nur die Zitate" übernommen habe) kopiert. Allerdings ist mir jetzt (nach der Abgabe natürlich) aufgefallen, dass der Autor der Sekundärquelle nicht 1:1 die Originalquelle widergibt, sondern ungekennzeichnete Kürzungen und Auslassungen vorgenommen hat. Deswegen habe ich nicht (wie ich dachte) ein schwer auffindbares Buch "gefunden", sondern stattdessen eine nicht bzw. falsch gekennzeichnete Sekundärquelle zitiert. Eine kurze Suche mit Plagiats-Software zeigt mir auch nicht die Originalquelle, sondern eben 100% Übereinstimmung mit dem Sekundärtext. Die Ausrede, dass das Zufall sei, fällt im Zweifelsfall auch weg, da ich die exakt selben Ausschnitte nutze wie der Sekundär-Autor.

Zwar sind meine Betreuer bei Hausarbeiten bisher nett gewesen aber im Rahmen einer Abschlussarbeit stresst mich das gerade etwas, weswegen ich mal hier fragen wollte, ob das noch ein Formfehler ist und ich auf Kulanz der Prüfer hoffen kann (z.B. wenn ich erkläre, dass ich dachte, dass ich die Originalquelle zitiere*) oder ob mir das bereits als Plagiat zur Last gelegt werden könnte, was zur Exmatrikulation auf der Zielgeraden führt.
*es war sogar mein Plan, einen Hinweis auf die Sekundärquelle dazu zu packen aber aus Stress aufgrund der Abgabefrist habe ich das dann am Ende vergessen. Deswegen ist die Quelle weder in den Fußnoten noch im Quellenverzeichnis.

Studium, Schule, Plagiat, Abschlussarbeit, Ausbildung und Studium

Kann mir die Bachelorarbeit noch aberkannt werden?

Hallo,

ich habe vor einer Woche endlich mein Gutachten zu meiner Bachelorarbeit bekommen und obwohl ich mit einer guten Noten bestanden habe, kann ich das Thema nicht ganz abhaken.

Ich habe meine Bachelorarbeit in Mathematik geschrieben und dort ist es für gewöhnlich so, dass man keine neuen Erkenntnisse liefert sondern ein vom Betreuer vergebenes Thema so präzise und verständlich wie möglich wiedergibt indem man bestimmte Dinge ausführt, mit Beispielen belegt, die Beweise verständlicher ausdrückt und so weiter....

Wie ich bei mir im Gutachten lesen konnte, habe ich wissenschaftlich nicht sauber gearbeitet und so wie sich das liest, waren das keine Kleinigkeiten. Ich habe eigentlich mit bestem Gewissen versucht alles zu zitieren, was ich als nötig empfunden habe, allerdings habe ich damit an einigen Stellen Fehler gemacht.

Nichts davon ist vorsätzlich gewesen (so offensichtlich würde das niemand machen, wenn es Vorsatz gewesen wäre). Die meisten dieser Fehler beruhen darauf, dass ich bestimmte Definitionen zu dem Thema nicht mit Quellen belegt habe, weil ich dachte, dass das historische Definitionen sind, welche "nun mal so sind" und die nicht weiter belegt werden müssen, aber viele davon waren tatsächlich nicht so verbreitet, wie ich das angenommen hatte...

Das ist jetzt sicherlich von Gutachter zu Gutachter unterschiedlich, was als Plagiat gewertet wird und was als "wissenschaftlich schlampig".

Was ist jetzt mein Problem ?

Ich könnte mir vorstellen, dass mich der ein oder andere "strengere" Gutachter vielleicht bei sowas hätte durchfallen lassen und ich habe Schiss vor folgendem Szenario:

Ich bin kurz vor dem Masterabschluss und ein Brief kommt an, wo mir der Bachelorabschluss aberkannt wird, weil jemand das "strenger" sieht und darauf pocht, dass mir diese Arbeit aberkannt wird.

Ich bin mir jetzt natürlich absolut bewusst, dass ich dieses Thema bei der Masterarbeit so penibel wie noch nie betrachten werde, aber die Vorstellung, dass das obige Szenario eintreffen KÖNNTE...

Studium, Schule, Bachelorarbeit, Plagiat, Universität, Ausbildung und Studium

Plagiat Uni Klausur?

Hallo,

ich bin aktuell in der Situation, dass ich für mein Jura-Studium (1. Semester) Open-Book-Klausuren mit eidesstattlicher Versicherung schreibe. Nun habe ich für alle Klausuren viel gelernt und dabei natürlich auch viele Klausuren probeweise geschrieben/Fälle gelöst und dabei zur Kontrolle die AG-Unterlagen von der Uni und Bücher sowie das Internet genutzt.

Ich habe nun wahnsinnige Angst, dass ich mir beim Lesen/Lernen versehentlich einen Satz zu sehr eingeprägt habe und dann so in der Klausur niedergeschrieben habe bzw. versehentlich in der Klausur gleich formuliert habe wie in den Unterlagen. Wenn das als Plagiat zählt, bin ich natürlich direkt raus. Zudem ist es ja sehr unüblich, in einer Klausur Quellenangaben zu machen (wir schreiben Gutachten zu einem bestimmten Fall, der so natürlich vorher noch nicht drankam). Ich habe nun richtige Angst, dass bei allgemeinen Sätzen wie einem Obersatz: "Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist" es als Plagiat zählt, wenn man schreibt "Aussicht auf Erfolg hat die Klage, sofern die Zulässigkeit und Begründetheit gegeben ist". (die Formulierung Aussicht auf Erfolg wird ja so immer verwendet in juristischen Klausuren).

Ich weiß einfach nicht, wie man eine inhaltlich richtige Klausur verfasst, ohne versehentlich ein Plagiat zu fabrizieren und habe sehr große Angst vor Geldstrafen oder einer Exmatrikulation. Ab wann zählt etwas in Open-Book-Klausuren als Plagiat? :(

Liebe Grüße

Studium, Schule, Recht, Jura, Jurastudium, Klausur, Plagiat, Rechtswissenschaft, Universität, Ausbildung und Studium

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