In Deutschland verjähren Plagiate bei Doktor-Arbeiten nicht. Eine Verjährungsfrist wird auch nicht diskutiert.
Österreich plant hingegen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Das heisst wer nach 30 Jahren erwischt wurde beim plagieren , dem wird der Titel trotzdem nicht aberkannt.
Dies ist ein wichtiger Schritt. Plagiate im Bachelor und Master-Thesis hingegen verjähren. Die dürfen dann trotz Plagiaten nicht mehr entzogen werden.