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Gilt hier das Widerrufsrecht?

Hey Leute,

ich habe wirklich keine Ahnung von Gesetzen. Ich habe mir gerade die AGB und Widerrufsbelehrungen der entsprechenden Webseite sowie den Artikel § 312g im BGB durchgelesen und bin nicht schlauer als vorher. ChatGPT sagt mir in zwei verschiedenen Chats gegenteilige Dinge.

Folgender Fall: Ein zugeschnittenes Stück Stoff fällt ja unter Absatz 2, 1. "Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind". Damit gilt hier eigentlich das Widerrufsrecht NICHT.

Dann steht da aber "soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben". Und das ist der Teil, den ich schwierig finde. Wie sieht eine solche Abmachung aus?
Wenn die AGB und die Widerrufsbelehrungen eines Online-Shops jeweils das Widerrufsrecht ausnahmslos zugestehen, ist das für mich eine solche Vereinbarung, und dementsprechend gilt das Widerrufsrecht wieder. Oder nicht?

(Es wird nicht explizit erwähnt, dass auch zugeschnittene Stoffe zurückgesendet werden können. Aber es wird dem Käufer ein allgemeines Widerrufsrecht zugestanden, von dem keine Ausnahmen erwähnt werden.)

Kann irgendjemand mich aufklären? Ich befürchte ja, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, aber das wäre finanziell für mich echt beschissen, daher dachte ich, ich frage sicherheitshalber mal nach.

Danke im Voraus!

Liebe Grüße,
Jo

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