Onlineshop reaktiviert Rechnung nach über einem Monat?
Guten Tag,
ich habe im März eine Bestellung beim online Händler Gina Tricot getätigt. Da es mit meiner ersten Retoure Probleme gab und diese nicht beim Händler angekommen ist, habe ich nach meinem Urlaub den Kundenservice kontaktiert und um einen neuen QR Code gebeten.
Obwohl der 30-tägige Rücksendezeitraum zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war, hat mir die Mitarbeiterin einen neuen QR-Code zur Verfügung gestellt und ich habe die Retoure am 8.April erneut zur DHL gebracht. Der Rechnungsbetrag wurde nach Eingang meiner Retoure von Klarna angepasst und ich habe den ausstehenden Betrag von 10€ beglichen.
Heute Morgen hatte ich dann eine Mail im Postfach mit einer Zahlungsaufforderung von 800€ und der Info, dass Gina Tricot die Rechnung erneut „angepasst“ hat.
In der App steht die Info, dass der Händler die Rechnung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Retoure wieder aktiviert hat.
Ist das so rechtens? Ich bin nicht im Besitz der in Rechnung gestellten Artikel und habe den Code ja schließlich von der Mitarbeiterin bekommen. Wie gehe ich in diesem Fall am besten vor? Den Kundenservice habe ich bereits kontaktiert und um Aufklärung gebeten.
3 Antworten
In der App steht die Info, dass der Händler die Rechnung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Retoure wieder aktiviert hat.
Hier müsste man wissen, weshalb die Retoure "nicht ordnungsgemäß" gewesen sein sollte. Aktuell kannst du nur auf eine Reaktion des Verkäufers waren, Spekulationen bringen uns hier nicht weiter.
Insgesamt kann das relativ unschön werden, insbesondere wenn Klarna mit im Spiel ist...
Obwohl der 30-tägige Rücksendezeitraum zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war
Darin dürfte das Problem bestehen.
Aber hat der Händler mir durch das erneute zusenden eines QR-Codes nicht theoretisch die erneute Retoure „gewährt“? Ich meine in solch einem Fall hätte der Kundenservice mir das ja rückmelden können anstatt mir den Code zu schicken?
Das funktioniert so aber nicht. Als Unternehmer muss ich mir die Entscheidungen und Aussagen meiner Mitarbeiter im Außenverhältnis im Regelfall zurechnen lassen, selbst wenn diese im Innenverhältnis möglicherweise nicht dazu befugt waren.
Den Kundenservice habe ich bereits kontaktiert und um Aufklärung gebeten.
Abwarten und vorsorglich die Forderung zurückweisen.
dazu kommt ja auch noch, dass der Händler die Retoure bereits akzeptiert und die Rechnung angepasst hat, welche ich dann auch letzten Monat beglichen habe