Gilt hier das Widerrufsrecht?

6 Antworten

Das läßt sich nicht pauschal beantworten; Du müßtest einen konkreten existierenden Fall benennen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Die exakte Formulierung in den AGB wäre wichtig.

Wenn da auf ein "gesetzliches" Widerrufsrecht Bezug genommen würde, dann normalerweise auch auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.


JoAugust 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 19:25

Das steht tatsächlich nur das hier: "Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt."
Und in der Widerrufsbelehrung steht das hier: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Und dann folgt, WIE man widerrufen soll. Nicht aber was oder was nicht.

RobertLiebling  20.05.2025, 19:27
@JoAugust

Nachdem - wie ich angenommen habe - auf das gesetzliche Widerrufsrecht Bezug genommen wird, ist eine weitere Konkretisierung m.E. nicht erforderlich.

Das steht tatsächlich nur das hier: "Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt."
Und in der Widerrufsbelehrung steht das hier: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Und dann folgt, WIE man widerrufen soll. Nicht aber was oder was nicht.

Na diesen Vertrag. Also die Bestellung.

Ein zusätzlich geltendes Widerrufsrecht müsste man einzelvertraglich vereinbaren, solche Firmen bieten in der Regel ja nicht nur Leistungen an, für die kein Widerrufsrechts mehr gilt. Daher ist die Angabe in den AGB üblich.


JoAugust 
Beitragsersteller
 20.05.2025, 19:21

Üblich, aber nicht verpflichtend, richtig? Das ist, ich habe kein Widerrufsrecht?

Danke für den Link.

Ich habe mir nun AGB und Widerrufsbelehrung angesehen und denke dass du ein Widerrufsrecht hast. Ich gehe mal davon aus dass du x Meter von einem Stoff gekauft hast? Das wäre grundsätzlich keine Ware die unter 312b Abs 2 BGB fallen würde.

So führte auch das AG Donaueschingen (AZ: 11 C 185/10) aus, dass die "vorgenommene Angabe der Anzahl der (vollen) Meter des (..) ausgewählten Stoffes – bei regelmäßig als „Meterware“ verkauften Sachen – von vornherein keine „Spezifikation“"

https://www.beswingtesallerlei.de/2017/07/Rechtliches-zum-Stoffekauf-Widerruf-Reklamation.html#widerrufmeterware

Jedenfalls dann wenn du beispielsweise 10 Meter gekauft hast und 10 Meter zrück geben willst. Und natürlich nicht inzwischen den Stoff in kleinere Abschnitte zerschnitten hast.