Gilt hier das Widerrufsrecht?
Hey Leute,
ich habe wirklich keine Ahnung von Gesetzen. Ich habe mir gerade die AGB und Widerrufsbelehrungen der entsprechenden Webseite sowie den Artikel § 312g im BGB durchgelesen und bin nicht schlauer als vorher. ChatGPT sagt mir in zwei verschiedenen Chats gegenteilige Dinge.
Folgender Fall: Ein zugeschnittenes Stück Stoff fällt ja unter Absatz 2, 1. "Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind". Damit gilt hier eigentlich das Widerrufsrecht NICHT.
Dann steht da aber "soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben". Und das ist der Teil, den ich schwierig finde. Wie sieht eine solche Abmachung aus?
Wenn die AGB und die Widerrufsbelehrungen eines Online-Shops jeweils das Widerrufsrecht ausnahmslos zugestehen, ist das für mich eine solche Vereinbarung, und dementsprechend gilt das Widerrufsrecht wieder. Oder nicht?
(Es wird nicht explizit erwähnt, dass auch zugeschnittene Stoffe zurückgesendet werden können. Aber es wird dem Käufer ein allgemeines Widerrufsrecht zugestanden, von dem keine Ausnahmen erwähnt werden.)
Kann irgendjemand mich aufklären? Ich befürchte ja, dass das Widerrufsrecht nicht gilt, aber das wäre finanziell für mich echt beschissen, daher dachte ich, ich frage sicherheitshalber mal nach.
Danke im Voraus!
Liebe Grüße,
Jo
Kannst du vielleicht den betreffenden Shop nennen, damit man die AGB mal lesen kann?
6 Antworten
Das läßt sich nicht pauschal beantworten; Du müßtest einen konkreten existierenden Fall benennen.
Die exakte Formulierung in den AGB wäre wichtig.
Wenn da auf ein "gesetzliches" Widerrufsrecht Bezug genommen würde, dann normalerweise auch auf die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.
Nachdem - wie ich angenommen habe - auf das gesetzliche Widerrufsrecht Bezug genommen wird, ist eine weitere Konkretisierung m.E. nicht erforderlich.
Das steht tatsächlich nur das hier: "Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt."
Und in der Widerrufsbelehrung steht das hier: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Und dann folgt, WIE man widerrufen soll. Nicht aber was oder was nicht.
Na diesen Vertrag. Also die Bestellung.
Ein zusätzlich geltendes Widerrufsrecht müsste man einzelvertraglich vereinbaren, solche Firmen bieten in der Regel ja nicht nur Leistungen an, für die kein Widerrufsrechts mehr gilt. Daher ist die Angabe in den AGB üblich.
Üblich, aber nicht verpflichtend, richtig? Das ist, ich habe kein Widerrufsrecht?
Danke für den Link.
Ich habe mir nun AGB und Widerrufsbelehrung angesehen und denke dass du ein Widerrufsrecht hast. Ich gehe mal davon aus dass du x Meter von einem Stoff gekauft hast? Das wäre grundsätzlich keine Ware die unter 312b Abs 2 BGB fallen würde.
So führte auch das AG Donaueschingen (AZ: 11 C 185/10) aus, dass die "vorgenommene Angabe der Anzahl der (vollen) Meter des (..) ausgewählten Stoffes – bei regelmäßig als „Meterware“ verkauften Sachen – von vornherein keine „Spezifikation“"
Jedenfalls dann wenn du beispielsweise 10 Meter gekauft hast und 10 Meter zrück geben willst. Und natürlich nicht inzwischen den Stoff in kleinere Abschnitte zerschnitten hast.
Das steht tatsächlich nur das hier: "Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt."
Und in der Widerrufsbelehrung steht das hier: "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen." Und dann folgt, WIE man widerrufen soll. Nicht aber was oder was nicht.