Neue Wohnung eingezogen und Mängel festgestellt, die nicht mitgeteilt wurden, was tun?
Ich habe kurzfristig eine Sozialwohnung von der Wohnbaugesellschaft bekommen und bin seit kurzem eingezogen, und habe da Mängel festgestellt, die nicht erwähnt wurden: Wasserhahn aus der Küche komplett locker und funktioniert nicht, Kloschüssel ist locker und fällt fast um, Duschkabine kaputt (kann man nicht normal schieben und es wurde mit so einem Kleber präpariert, aber das Teil ist abgefallen), Duschschlauch reißt fast ab, und dieses Teil (ich weiß den genauen Namen nicht), wo die Duschbrause hängt, kann man nicht nach oben verstellen und fällt fast zusammen, Wasseranschluss, um eine Waschmaschine anschließen zu können, fehlt und der Waschbecken vom 2. WC ist auch defekt.
Ich habe es dem Sachbearbeiter, der mir die Wohnung gezeigt hat, angeschrieben, aber er meinte, dass im Mietvertrag steht, dass ich alles übernommen habe, was in der Wohnung war/ist und er/die Wohnbaugesellschaft nichts damit zu tun haben. Als der Techniker da war, der in der Wohnung da war und Stromzähler, Wasserverbrauch, die rollläden getestet usw. getestet hat und bei ihm den Mietvertrag unterschrieben habe, meinte er, dass der Abfluss aus der Küche undicht sei, und ich mich kümmern soll, weil die Küche vom Vormieter war und normalerweise ist es so, dass man alles aus der Wohnung mitnehmen soll/raus soll, aber der Vormieter hatte mir damals gesagt, als ich die Wohnung besichtigt habe, dass alles funktioniert, und optisch sah es gut aus, weshalb ich es übernommen habe.
Ich komme mir nun extrem veräppelt vor, weil der Techniker das nicht erwähnte, dass damit auch nicht stimmt und das der Abfluss undicht sei, nicht stimmt. Aber das steht im Mietvertrag vermerkt, dass ich trotz undichten Abfluss die Küche übernommen habe.
Ich fühle mich richtig unwohl hier, und habe Angst vor den Reparaturkosten, weil ich es mir momentan gar nicht finanziell leisten kann.
Kann man dagegen gar nichts machen?