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Polizei sprengt Vortrag von Martin Sellner?

Die Polizei hat mit vermummten und behelmten Beamten einen Vortrag des rechten Autors Martin Sellner in einer Gaststätte in Neulingen (Baden-Württemberg) verhindert, indem sie Sellner mit einem Aufenthaltsverbot für die gesamte Gemeinde nach § 30 Abs. 2 PolG belegt hat. Von der Bekanntgabe mitten in Sellners Vortrag existiert ein Video (siehe hier).

Voraussetzung für ein solches Aufenthaltsverbot ist, dass "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass Sellner vor Ort "eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird". Sellner ist indes nicht vorbestraft und es ist nicht einmal erkennbar, was für eine Straftat überhaupt konkret verhindert werden sollte.

Offenbar versucht der deutsche Staat nach dem gerichtlich gekippten Einreiseverbot gegen Sellner dessen politisches Wirken nun durch andere Maßnahmen zu behindern, die nicht minder rechtswidrig sind.

Das Problem ist, dass man durch die Übergabe mitten im Vortrag und die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht mehr rechtzeitig Rechtsschutz erlangen kann. Selbst wenn ein Gericht später die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellt, hat das für den Staat keinerlei Konsequenzen. Er kann beim nächsten Mal einfach wieder so verfahren.

Was ist Eure Meinung zum Aufenthaltsverbot gegen Sellner?

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Gut, Sellner muss am Reden gehindert werden. 70%
Schlecht, Meinungsfreiheit gilt für alle. 30%
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Stadt Essen kündigt Mietvertrag mit AfD?

Der Staat ist dazu verpflichtet alle nicht verbotenen Parteien gleich zu behandeln und diesen zu üblichen Marktkonditionen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Essen hat der AfD deshalb für Ende Juni die örtliche Grugahalle für einen Parteitag vermietet.

Die Stadt verlangte nach Vertragsabschluss von der AfD jedoch zusätzlich eine "strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom 20. Januar 2023 abzugeben, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen ist" (siehe hier).

Die AfD hat eine solche Erklärung nicht abgegeben und stattdessen geäußert: "Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen."

Die Stadt Essen hat den Mietvertrag daraufhin heute gekündigt (siehe hier). Was ist Eure Meinung dazu?

Die Kündigung ist richtig. 71%
Die Kündigung ist falsch. 29%
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