Mietminderung nach Wasserschaden? Freigelegter Fußboden + Trocknung?
Hallo zusammen, ich hatte vor einigen Monaten einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung, der laut Versicherung auf alte und verstopfte Leitungen zurückzuführen war. Das Wasser stand von Bad über Flur bis in die Küche Knöchelhoch.
Danach wurde recht schnell gehandelt, Leitungen im Keller wurden erneuert und eine Gebäudefirma hat mir Trocknungsgeräte in die Wohnung gestellt. In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen. Kopfschmerzen, gar Migräne sowie Schlaflosigkeit waren die Folgen.
Zudem wurde für die Trocknung der komplette Boden im Flur freigelegt, das heißt, seit über einem Monat habe ich keinen Fußboden im Flur, sondern reinen Betonboden, der die Wohnung verstaubt und verschmutzt. Ich muss tatsächlich durchgehend Schuhe tragen, da ich mir sonst alle meine Socken und Hausschuhe versauen würde.
Vor drei Wochen wurden die Geräte nun entfernt, seitdem tut sich nichts. Es sollte eine andere Firma kommen, um mir den Fußboden zu erneuern, doch es gibt weder einen Termin, noch irgendeine Absprache. Auf Anfrage wird man vertröstet, es gibt noch keinen Termin, man sei dran.
Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde. Die drei Wochen Trocknung aber möchte ich so nicht hinnehmen, da das Wohnen seitdem absolut keinen Spaß mehr macht. Der bis heute freigelegte Fußboden on top. Ich habe versucht, mich schlau zu machen und des öfteren von 100 % Mietminderung gelesen, bis das Problem vollends aus der Welt geschafft wurde. Der Paragraph 536 spricht von "einer angemessen herabgesetzten Miete. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."
Eine Mängelanzeige mit sämtlichen Details und Fotos kriege ich hin, aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.