Meinung des Tages – die besten Beiträge

Meinung des Tages: Generalinspekteur fordert Wehrpflicht - auch für Frauen. Wie bewertet Ihr diesen Vorschlag?

Die Bundeswehr hat seit Jahren mit massivem Personalmangel zu kämpfen. Um diesem entgegenzuwirken, präsentierte Verteidigungsminister Pistorius jüngst seine Pläne für ein neues Wehrdienstmodell. Doch der Generalinspekteur der Bundeswehr geht noch weiter und fordert eine Wehrpflicht - auch für Frauen...

Das neue Wehrdienstmodell

Angesichts der angespannten Sicherheitslage in Europa wurde hierzulande in den vergangenen Monaten in Politik und Gesellschaft vielfach über den aktuellen Zustand der Bundeswehr gesprochen; die deutsche Bundeswehr krankt derzeit vor allem an veraltetem Material und akuter Personalnot. Um die Wehrhaftigkeit der deutschen Streitkräfte wiederherzustellen, stellte Verteidigungsminister Boris Pistorius im Juni seine Pläne für ein neues Wehrdienstmodell vor. Das - doch durchaus diskussionswürdige - Thema haben wir im Zuge unserer Meinung des Tages bereits mit Euch diskutiert.

Das Modell nach Pistorius soll aus einem Grundwehrdienst von sechs Monaten mit einer Option für einen weiteren freiwilligen Wehrdienst mit bis zu 17 Monaten bestehen. Männer im wehrdienstfähigen Alter werden verpflichtend erfasst und müssen dabei ihre Bereitschaft und Selbsteinschätzung mit Blick auf den Wehrdienst kommunizieren. Frauen können dies ebenfalls tun, sind hierzu jedoch nicht verpflichtet.

Hoher Personalbedarf in der Bundeswehr

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, begrüßt Pistorius' Pläne grundsätzlich. Dieser verwies u.a. auf die Planungen der NATO, bei denen Deutschland als wichtiger Bündnispartner eine zentrale Position einnimmt. Der tatsächliche Bedarf an Soldaten und Reservisten liegt derzeit bei über 400.000. Damit dieser Bedarf gedeckt werden kann, werden mindestens 100.000 zusätzliche Reservisten benötigt. Das sei mithilfe des Modells zunächst einmal möglich.

Breuer zufolge müsse die Wehrpflicht, die in Deutschland seit 2011 ausgesetzt ist, in der Gesellschaft wieder intensiver diskutiert werden. Hinsichtlich künftiger Aufgaben der Bundeswehr ginge es laut Breuer auch nicht mehr gänzlich ohne verpflichtende Anteile. Und in diesem Punkt bringt er das weibliche Geschlecht mit ins Spiel...

Verpflichtender Wehrdienst - auch für Frauen?

Bei einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht würde der Generalinspekteur auch Frauen in die Pflicht nehmen wollen. Die derzeit ausgesetzte Wehrpflicht zielt dem Grundgesetz zufolge ausschließlich auf Männer.

Für Breuer wären Frauen eine sinnvolle Verstärkung für die deutschen Truppen, die insbesondere angesichts einer Diskussion um das Thema Gleichberechtigung in Betracht gezogen werden sollten. Weiterhin verwies er auf den Umstand, dass es innerhalb des Heeres zahlreiche Tätigkeitsfelder gäbe, in denen sich Frauen mit ihren Stärken und Fähigkeiten mehr als gewinnbringend einbringen könnten.

Um Frauen in die Pflicht nehmen zu können, wäre eine gesetzliche Änderung notwendig. Hierfür müsste es im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit geben.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wärt Ihr für eine allgemeine Wehrpflicht sowohl für Männer als auch Frauen?
  • Welche Gründe sprechen dafür / dagegen, Frauen in eine mögliche Wehrpflicht zu integrieren?
  • Denkt Ihr, dass eine Wiedereinführung der Wehrpflicht für Männer UND Frauen gesellschaftlich akzeptabel wäre?
  • Könntet Ihr Euch als Frau vorstellen, die Wehrpflicht zu absolvieren / in der Bundeswehr zu dienen?
  • Wie könnte eine Integration von Frauen erfolgen, vor allem in Bereichen, die traditionell von Männern besetzt werden?
  • Sollten für Frauen gleiche physische Standards gelten? Oder gibt es Bereiche, in denen Anpassungen gemacht werden müssten?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundeswehr-generalinspekteur-fordert-wehrpflicht-auch-fuer-frauen-19833040.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundeswehr-generalinspekteur-will-wehrpflicht-auch-fuer-frauen,UHWq7lN

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrpflicht-frauen-100.html

Bild zum Beitrag
Ja, eine mögliche Wehrpflicht sollte auch für Frauen gelten, da.. 63%
Nein, Frauen sollten von der Wehrpflicht befreit sein, weil.. 19%
Andere Meinung und zwar... 17%
Europa, Männer, Sicherheit, Bundeswehr, Krieg, Deutschland, Politik, Frauen, Verteidigung, Gesetz, Berufssoldat, Feminismus, Gesellschaft, Gleichberechtigung, Grundgesetz, Militär, NATO, Reservist, Soldat, SPD, Wehrdienst, Wehrpflicht, Gesetzesänderung, Bundeswehr Musterung, Militärdienst, Bundeswehr-Karriere, Boris Pistorius, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Bayern plant Ende der Kassenbonpflicht - wie bewertet Ihr die Idee?

Seit 2020 sind Händler mit elektrischen Kassensystemen dazu verpflichtet, ihren Kunden nach dem Einkauf einen Bon auszuhändigen. In den meisten Fällen allerdings landen diese in der Tonne. In Bayern werden nun Verbündete für ein Ende der Bonpflicht gesucht..

Ein bayerischer Vorstoß

In Bayern wird ein erneuter Versuch unternommen, die 2020 eingeführte Bonpflicht wieder abzuschaffen. Diese Forderung ist Teil einer Bundesinitiative, die in dieser Woche im bayerischen Kabinett beschlossen worden ist. Die bayerische Staatsregierung kritisierte vor allem die immensen Belastungen für Unternehmer sowie die Umwelt, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen der Pflicht stehen würden.

Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" (oder "Kassengesetz") regelt seit 01. Januar 2020, dass jeder Käufer im Einzelhandel nach seinem Kauf einen Bon ausgehändigt bekommen muss.

Ziel der Bonpflicht sei es, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen. Die lückenlose Dokumentation bei Händlern mit elektronischen Kassensystemen soll also dazu dienen, möglichen Steuerbetrug einzudämmen. Der Bon erfasst sowohl den Namen und die Anschrift des Ausstellers als auch Datum, Uhrzeit, die Menge der gekauften Artikel sowie die Rechnungsnummer, den Betrag und den jeweiligen Steueranteil.

Auf Seiten der bayerischen Staatsregierung jedoch kritisiert man, dass die entsprechenden Kassensysteme eine etwaige steuerliche Erfassung und Nachprüfbarket auch ohne Bonpflicht bereits ausreichend gewährleisten würden. Das Nachsehen haben zu oft die Händler, die mit zu viel Bürokratie und Müll zu kämpfen haben...

Bedenkliche Folgen für Umwelt und Gesundheit

Vermutlich kennt Ihr das auch: Ihr besucht an Eurem Einkaufstag zwei bis drei Supermärkte und werdet nach Bezahlung nach dem Bon gefragt. In den meisten Fällen allerdings landet der ausgedruckte Bon nicht im Geldbeutel des Kunden, sondern direkt in der Tonne.

Experten schätzen, dass mit der Menge der jährlich ausgedruckten Kassenbons ca. 43 Fußballfelder bedeckt werden könnten. Kritiker bemängeln, dass man einerseits Coffee-To-Go-Becher reduzieren wolle, mit Unmengen an Kassenbons hingegen aber ein anderes Umweltproblem schaffe.

Aus Sicht des Umweltbundesamts ist aber weniger die Menge des Papiers, sondern viel mehr dessen chemische Zusammensetzung das eigentliche Problem. Obgleich Thermopapiere, die das als "besorgniserregenden Stoff" bezeichnete Bisphenol A enthalten, seit 02. Januar 2020 nicht mehr erlaubt sind, warnt das Umweltbundesamt auch vor dem inzwischen gängigeren Bisphenol S. Untersuchungen belegen die endokrine (Einfluss auf die Hormone) Wirkung im Menschen und die Umwelt sowie dessen reproduktionstoxische Eigenschaften.

Das Amt plädiert mit Blick auf die Kunden für elektronische Belegsysteme, die - ähnlich wie in vielen skandinavischen Ländern - direkt auf das Handy oder ans Mail-Postfach verschickt werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr aus Kundensicht eine Abschaffung der Bonpflicht befürworten?
  • Was spricht Eurer Meinung nach für einen ausgedruckten Bon? Was dagegen?
  • Ist der ausgedruckte Bon für Euch wichtig oder lehnt Ihr diese tendenziell ab / werft sie nach dem Einkauf weg?
  • Würdet Ihr digitale Alternativen, z.B. aufs Handy bevorzugen? Wenn ja: Welche Vor- und Nachteile hätten diese für Euch?
  • Welche digitalen Alternativen zum Kassenbon kennt / nutzt Ihr beim Einkauf bereits?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-kassenbon-abschaffung-handel-lux.XahHediHTLktHtn2kBE5Nm

https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-zur-bonpflicht

https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/abschaffung-der-bonpflicht-bayern-100.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bon-pflicht-neues-kassengesetz-hat-folgen-fuer-die-umwelt-a-1297036.html

Bild zum Beitrag
Ich bin für eine Abschaffung der Bonpflicht, da... 68%
Ich bin gegen eine Abschaffung, weil... 18%
Andere Meinung und zwar... 14%
Gesundheit, Umwelt, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Klimaschutz, Abgabenordnung, Bürokratie, Einkauf, Einzelhandel, Kasse, Kunden, Steuerrecht, Kassenbon, Steuerbetrug, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

Bild zum Beitrag
Ich halte nichts von den Vereinen, denn ... 58%
Ich halte Cannabis-Clubs für sinnvoll, weil ... 32%
Ich sehe das anders und zwar ... 10%
Werbung, Haushalt, Schule, Wohnung, Polizei, Deutschland, Politik, Jugendliche, Joint, Rauchen, Recht, Gesetz, Drogen, Psychologie, Anbau, Cannabis, Drogenkonsum, Drogenpolitik, Drogensucht, Kindergarten, Konsum, Legalisierung, Marihuana, Polizeikontrolle, Spielplatz, THC, Vorschriften, cannabispflanze, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Nach Protesten in Spanien: Wie könnte ausufernder Massentourismus erfolgreich reguliert werden?

In vielen beliebten Ferienregionen Spaniens oder Italiens protestieren Einheimische seit Monaten gegen den ausufernden Massentourismus. Zur prekären Situation für die Bewohner gesellen sich klimaschädliche Faktoren. Doch wie könnte man den Tourismus sinnvoll regulieren?

Massive Proteste in Spanien

Im April 2024 gingen auf den Kanaren ca. 60.000 Menschen auf die Straße, um gegen den inzwischen unkontrollierten Massentourismus zu demonstrieren. Alleine im vergangenen Jahr kamen mehr als 16 Millionen Touristen auf die Kanaren. Obgleich der Tourismus fast 40% der gesamten Wirtschaftsleistung ausmacht, profitieren die Einheimischen i.d.R. wenig davon: Viel Müll, sehr viel Lärm, ein überlastetes Gesundheitssystem, kaum ausreichende Jobs und akute Wohnungsnot bedingen den Unmut der hiesigen Bevölkerung.

Angesichts des unkontrollierten Wachstums von Ferienvermietungen oder zahlreichen Zweitwohnsitzen von Ausländern haben sich die durchschnittlichen Mietpreise auf den Inseln binnen von 10 Jahren verdoppelt.

Erst vor wenigen Tagen gingen auch in der spanischen Stadt Málaga ca. 5.500 Menschen unter dem Motto "Málaga zum Leben, nicht zum Überleben" auf die Straße. Beim Marsch ins Zentrum der Stadt trugen die Protestierenden Plakate mit Aufschriften wie "Málaga steht nicht zum Verkauf", "Lohn 1.300, Miete 1.100, wie soll ich leben?" oder "Das ist kein Tourismus, das ist eine Invasion" und forderten ein Verbot von Touristenunterkünften.

Klimakiller Massentourismus?

Spätestens seit Ende der Corona-Pandemie boomt die Toursimusbranche. Experten rechnen für das Jahr 2036 mit 1,9 Milliarden touristischen Ankünften weltweit. Der zunehmende Transportbedarf für die An- und Abreise und Mobilität innerhalb des Urlaubsortes tragen durch den Treibhausausstoß allerdings immens zum Klimawandel bei. Aktuell liegt der Anteil der Treibhaus-Emissionen durch den Tourismus bei ca. 8%.

Um die Ansprüche an Infrastruktur und Versorgung Vorort durch neue Hotels, Resorts, touristische Einrichtungen und Straßen gewährleisten zu können, wird ebenfalls eine Menge Energie und Wasser verbraucht, was wiederum - vor allem in den jeweiligen Orten - klimaschädliche Auswirkungen und unbrauchbare Böden / Ackerflächen zur Folge hat. Doch gibt es Wege, den Massentourismus zu begrenzen?

Wie könnte der Massentourismus eingedämmt werden?

Wie kaum eine Stadt hat auch das malerische Venedig mit den Folgen von Massentourismus zu kämpfen. Um den Touristenanstrum zu regulieren, wurde seitens der Regierung im April eine Besucherpauschale für Touristen von fünf Euro pro Tag eingeführt. Doch bringt diese tatsächlich nachhaltige Verbesserungen mit sich? Kritiker entgegnen, dass die geringe Pauschale Touristen nicht davon abhalte, die Stadt zu besuchen. Darüber hinaus würde diese das akute Wohnungsproblem in der beliebten italienischen Stadt nicht lösen können.

Auf den Kanaren schätze man die Touristen und wisse um die Bedeutung der Urlauber für die heimische Wirtschaft. Dennoch fordern die Protestler, dass jegliches Wachstum des Tourismus gestoppt werden müsse. Die Situation könne sich nur nachhaltig verbessern, wenn auf weniger Touristen, dafür jedoch auf höhere Qualität gesetzt werden würde.

Vielen Urlaubern sind die negativen Auswirkungen auf Klima und Einheimische durchaus bewusst; einer Umfrage zufolge wollen ca. 47% der Deutschen sozial- und gerne umweltverträglich verreisen. In der Praxis allerdings klafft zwischen Wunsch und Umsetzung weiterhin eine zu große Lücke, was nicht nur an mangelnden umweltverträglichen Reisemöglichkeiten, sondern häufig auch an der fehlenden Kompromissbereitschaft und Flexibilität vieler Urlauber liegt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie könnte der Massentourismus erfolgreich eingedämmt / reguliert werden?
  • Wären höhere Hotel- und Reisekosten im Sinne von Schutz der Bevölkerung sowie des Klimas für Euch vertretbar?
  • Achtet Ihr bei Euren Urlaubsplänen auf die Schonung der Umwelt und Nachhaltigkeit?
  • Sollte die Politik stärker gegen nicht angemeldete Ferienwohnungen (z.B. Airbnb) vorgehen?
  • Sind Eintrittspauschalen sinnvoll? Sollten diese wesentlich teurer sein?
  • Welche Alternativen zum Massentourismus, die sowohl den Touristen als auch den Einheimischen zugute kommen könnten, wären denkbar?
  • Inwieweit wird das Phänomen durch Social Media verstärkt? Sollten Influencer die Probleme von Massentourismus häufiger thematisieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/spanien-kritik-am-massentourismus-auf-den-kanaren-w%C3%A4chst/a-68916642

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/demo-malaga-100.html

https://www.dw.com/de/spanien-kritik-am-massentourismus-auf-den-kanaren-w%C3%A4chst/a-68916642

https://www.merkur.de/welt/tourismus-gebuehr-dubrovnik-venedig-verlangt-eintritt-adria-perle-nachziehen-urlaub-zr-93039962.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-05/tourismus-kanaren-protest-kritik

https://www.wwf.de/aktiv-werden/tipps-fuer-den-alltag/umweltfreundlich-reisen/tourismus-und-klimawandel

Bild zum Beitrag
Reise, Urlaub, Venedig, Tourismus, Natur, Flugzeug, Gebühren, Flugreise, Spanien, Politik, Demonstration, Klimawandel, Bahn, Immobilien, Social Media, Klimaschutz, Gesellschaft, Klima, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Protest, Reisekosten, Urlaubsziel, Wohnraum, Bahnreise, Massentourismus, Umweltverschmutzung, Mietpreis, Airbnb, Meinung des Tages

Meinung des Tages: CDU und BSW schließen eine gemeinsame Koalition nicht aus – was denkt Ihr über eine solch potentielle Zusammenarbeit der beiden Parteien?

Das „Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW) wurde im Januar 2024 gegründet. Die meisten der Gründungsmitglieder waren einst Teil der Partei „Die Linke“. Das BSW stellt dabei eine Mischung aus tendenziell linker Herangehensweise bei sozioökonomischen, dafür aber einer konservativen Haltung bei gesellschaftspolitischen Fragen dar. Umfragen zeigen: Das BSW könnte stark werden – stark genug für eine Koalition mit der CDU? 

Landtagswahlen in Sachen, Thüringen und Brandenburg 

Ministerpräsident Michael Kretschmer erwartete bereits früher ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der AfD und CDU in Sachsen. Dort wird im September der Landtag neu gewählt. Laut einer Umfrage von Insa könnte sich seine Prognose bewahrheiten: Derzeit bekäme demnach die AfD rund 32 Prozent der Stimmen, die CDU 30 und auch das BSW 15 Prozent.

In Thüringen, wo ebenfalls im September der Landtag gewählt wird, sieht die Stimmung etwas anders aus. Die AfD kommt laut Umfrage auf 28 Prozent, das BSW sogar auf 21. Die CDU steht derzeit bei etwa 23 Prozent, erhofft sich aber, stärkste Partei werden zu können. 

In einer weiteren Umfrage zur Landtagswahl in Brandenburg zeigt sich: Auch hier ist die AfD derzeit mit 29 Prozent auf Platz 1, gefolgt vom BSW (17 Prozent) und der CDU (16,5 Prozent). 

Die Prognosen überraschen viele – einen solchen „Start“ des BSW hätten viele wohl nicht erwartet. In Thüringen zeichnet sich bereits ab: CDU und BSW schließen eine Zusammenarbeit nicht aus. Derzeit gibt das BSW an, eine Koalition mit der AfD auszuschließen. 

Entscheidungshoheit bei den Landesparteien 

Eigentlich hatte CDU-Chef Merz eine Zusammenarbeit mit dem BSW abgelehnt. Nun scheint es, als wäre damit lediglich eine Koalition auf Bundesebene gemeint gewesen. Denn die Koalition auf Landesebene wird nicht gänzlich ausgesprochen. 

Merz stellte im Sommerinterview klar, dass für ihn die Entscheidungshoheit bezüglich einer möglichen Koalition auf Landesebene auch bei den CDU-Landesparteien liegt. 

Aus Merz‘ Sicht ist das BSW in vielen Punkten „extrem links“, gleichzeitig aber bei Themen wie Migration beispielsweise eher auf der Seite der AfD. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr die Ergebnisse der aktuellen Umfragen der drei Bundesländer, in denen bald gewählt wird? 
  • Welche Koalition würde in Euren Augen Sinn machen?
  • Wie ordnet Ihr die "Klarstellung" der Einstellung der CDU bezüglich möglicher Koalitionen ein?
  • Wie schätzt Ihr das neue BSW ein? 
  • Sollten CDU und BSW koalieren? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen: 

https://www.tagesschau.de/inland/diskussion-cdu-bsw-100.html
https://www.wahlrecht.de/umfragen/landtage/thueringen.htm
https://dawum.de/Brandenburg/
https://www.wahlrecht.de/termine.htm

Bild zum Beitrag
Ich halte nichts von so einer Koalition, denn ... 62%
Ich fände eine solche Koalition gut, weil ... 25%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 14%
Zukunft, Regierung, Ampel, Brandenburg, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Die Grünen, DIE LINKE, FDP, konservativ, Ostdeutschland, Partei, Sachsen, SPD, Thüringen, Wahlen, CSU, AfD, BSW, CDU/CSU, Koalition, Landtagswahl, Regierungsbildung, Sahra Wagenknecht, Ampelkoalition, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Erneuter Prozess gegen Björn Höcke - fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit eigenen problematischen Politikern?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich ein weiteres Mal wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten. Bereits im Mai wurde Höcke wegen der identischen Losung verurteilt. Fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?

Schleppender Prozessauftakt

Der erneute Prozess gegen eines der wohl bekanntesten Gesichter der AfD am Landgericht Halle kommt derzeit nur schleppend in Gang. Die Strafverteidiger Björn Höckes stellten noch vor Verlesung der Anklageschrift mehrere Anträge, in denen sie die Zuständigkeit des Landgerichts anzweifelten. Weiterhin bezeichneten diese den Prozess hinsichtlich des öffentlichen Interesses als mediales "Trommelfeuer", das einen fairen und objektiven Prozess kaum noch möglich mache. Die beiden Verteidiger des 52-Jährigen plädierten dafür, das Verfahren einzustellen. Nach mehreren Unterbrechungen jedoch lehnte das Gericht die Forderung der Anwälte Höckes ab.

Das wird Björn Höcke vorgeworfen

Der Anklage zufolge soll Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Nachdem er die ersten beiden Worte ausgesprochen hat, soll er das Publikum mittels einer Handbewergung dazu animiert haben, die Parole zu vervollständigen.

Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Rechtlich gesehen fällt die Losung unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser stellt das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Vor wenigen Wochen erst wurde Höcke wegen dieser SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt, da er die Losung im Mai 2021 auf einer AfD-Wahlkampveranstaltung in Merseburg aussprach. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe; da Höckes Verteidigung Revision einlegte, ist das frühere Urteil bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Geschichtslehrer allerdings gab im Mai vor Gericht an, die Losung nicht gekannt zu haben. Das Gericht hingegen sah den Sachverhalt anders und kam zu dem Schluss, dass der Politiker um die Bedeutung des Spruchs sehr wohl wisse und bewusst seine Grenzen austeste.

Reaktionen auf den Prozess

Sowohl in Interviews als auch vor Gericht gibt sich Höcke unschuldig. Er wisse, dass er verurteilt werden würde. Seiner Meinung nach fühle es sich für ihn jedoch nicht gerecht an. Mit Blick auf den Stammtisch sagte der AfD-Politiker, dass er nicht damit rechnen konnte, dass die fehlende Passage von den Anwesenden Gästen ausgesprochen werden würde. Weiterhin gibt sich Höcke hinsichtlich der Strafbarkeit der Parole, die "Allerweltsworte" beinhalte, mehr als überrascht.

Direkte Konsequenzen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen hatte das Mitte Mai gesprochene Urteil nicht. Im Falle einer Verurteilung im aktuellen Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Politiker eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitens der AfD-Führung hält man sich mit zu klarer Kritik zum umstrittenen AfD-Spitzenpolitiker weiterhin bedeckt. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erwähnte kürzlich lediglich in einem N-TV Interview, dass der gesamte Prozess "ein alberner Vorgang" sei und einzig dazu diene, den "Spitzenkandidaten [...] zu diskreditieren".

Jüngste Negativschlagzeilen wie z.B. die kritischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl, die Niederlage gegen den Verfassungsschutz oder die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zumindest haben sich nicht negativ auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt; im Gegenteil. Bei aktuell ca. 48.000 Mitgliedern rechnet die AfD-Spitze damit, schon recht bald ihr 50.000stes Parteimitglied beglückwünschen zu können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Fehlt der AfD Eurer Meinung nach ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?
  • Schaden Personen wie Höcke oder andere als rechtsextrem eingestufte Politiker der AfD auf lange Sicht?
  • Dient das öffentliche Interesse am Prozess am Ende dazu, die Grenzen des Sagbaren (Meinungsfreiheit vs. StGB) zu verschieben?
  • Sollte der Staat Personen mit klar antidemokratischen Positionen konsequenter bekämpfen und ggf. sogar von Wahlen ausschließen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den Zusammenhang zwischen den zahlreichen Negativschlagzahlen sowie den immer weiter steigenden Mitgliederzahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hoecke-prozess-afd-ns-parole-halle-104.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-zweiter-prozess-wegen-nazi-parole-hoecke-beteuert-unschuld-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240623-99-502734

https://www.sueddeutsche.de/politik/bjoern-hoecke-sa-parole-afd-prozess-halle-lux.PoBrfTv2KoR97pG7DBVnmo

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-mitgliederzahl-100.html

https://www.n-tv.de/der_tag/Weidel-AfD-geht-gegen-albernes-Hoecke-Urteil-in-Berufung-article24945616.html

Bild zum Beitrag
Geschichte, Politik, Recht, Gericht, Bundestag, Demokratie, Faschismus, Gerichtsverhandlung, Gesellschaft, Meinungsfreiheit, Partei, Prozess, Rassismus, Rechtsextremismus, Strafgesetzbuch, Thüringen, Wahlen, AfD, Landtagswahlen, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Björn Höcke, AfD-Wähler, Alice Weidel, Tino Chrupalla, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Strafverfolgung vs. Privatsphäre - wie bewertet Ihr das geplante Gesetz zur "Chatkontrolle"?

Am heutigen Donnerstag könnte der Europäische Rat die sog. "Chatkontrolle" auf den Weg bringen. Während Befürworter darin ein adäquates Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz sehen, befürchten Kritiker ein mögliches Instrument zur Massenüberwachung...

Kinderpornographie im Netz als akutes Problem

Laut der EU-Innenkommissarin YIva Johansson hat die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet ein inzwischen pandemisches Ausmaß angenommen. Laut einer Meldung des amerikanischen National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) haben sich die Meldungen über sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen binnen der letzten zwei Jahre verdoppelt. Das NCMEC bekommt von Facebook oder Instagram freiwillige Hinweise auf etwaigen sexuellen Missbrauch und leitet diese an die Behörden in den entsprechenden Ländern weiter.

Laut BKA hat die Organisation im Jahr 2022 136.437 mutmaßliche Fälle von Kindesmissbrauch mit deutschen Tatverdächtigen gemeldet. 89.844 davon haben sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Meldungen dem BKA zufolge auf 180.287 erhöht; die Zahl der strafrechtlich relevanten Fälle blieb dabei mit 89.336 - trotz vieler Falschmeldungen - weiterhin alamierend hoch.

Die Mechanismen des Internets mit seinen zahlreichen Plattformen, Messengern oder Filehostern haben die Verbreitung von kinderpornographischem Material in den letzten Jahren immens beschleunigt. Hinzu gesellt sich der kritische Umstand, dass entsprechendes Material inzwischen oft leichtfertig und unwissend auch von Jugendlichen und Kindern via Messenger geteilt wird. Um die Verbreitung im Internet künftig zu unterbinden, möchte der Europäische Rat ein neues Gesetz auf den Weg bringen...

Die Pläne der "Chatkontrolle"

Im Kern soll das geplante EU-Gesetz, das bereits seit mehreren Jahren in Brüssel diskutiert wird, Google, Meta und co. dazu verpflichten, Bild- und Videoinhalte mithilfe von KI-Tools automatisch mit einer Datenbank von bekanntem kinderpornographischem Material abzugleichen. Sofern es einen Treffer gibt, sind die Betreiber verpflichtet, den Fall an eine zuständige Behörde weiterzuleiten. Die KI soll ferner dazu eingesetzt werden, mögliches neues kinderpornographisches Material zu erkennen. Inwieweit die Technik zuverlässig funktioniert, ist bislang nicht bekannt.

Die Ratspräsidentschaft plant, das Durchsuchen nach möglichem Missbrauchsmaterial für alle Nutzer verpflichtend zu machen. Nutzer können dem zwar grundsätzlich widersprechen, sollen bei Ablehnung allerdings nicht mehr in der Lage sein, Bild- und Videomaterial zu versenden.

Zweifel & Kritik am Vorhaben

Insgesamt 36 Politiker aus Europa haben sich in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedstaaten gewandt und dafür ausgesprochen, das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz, so die Kritiker, sei nicht mit den europäischen Grundrechten und Normen vereinbar.

Auch FDP und Grüne lehnen das EU-Gesetz prinzipiell ab. Justizminister Marco Buschmann verwies u.a. auf unsere diktatorische Vergangenheit sowie die Wichtigkeit, dass die Privatsphäre bzw. die private Kommunikation von staatlicher Seite aus unbedingt zu schützen sei. Das Instrument würde ungerechtfertigter Überwachung am Ende des Tages Tür und Tor öffnen. Weiterhin seien die geplanten Maßnahmen nicht zielgenau und könnten zu falschen Verdächtigungen führen. Sinnvoller sei es, so die Gegner des Vorhabens, wesentlich mehr Ressourcen sowie eine bessere Koordination der Strafverfolgungsbehörden in Europa bereitzustellen.

Einige Anbieter wie die Betreiber der Nachrichtendienste Signal und Threema haben bereits angekündigt, die EU bei Inkrafttreten des Gesetzes verlassen zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das geplante Gesetzesvorhaben?
  • Sollte der Datenschutz bei der Strafverfolgung von möglichem kinderpornographischem Material evtl. zurückweichen?
  • Wärt Ihr bereit, den Zugriff auf Eure versendeten Fotos & Videos im Sinne des EU-Vorhabens zu erlauben?
  • Überwiegt für Euch der strafrechtliche Nutzen oder die Gefahr ungerechtfertigter Überwachung?
  • Welche rechtlichen und technischen Alternativen zur Eindämmung der Verbreitung von kinderpornographischem Material wären Eurer Meinung nach denkbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gesetz-kindesmissbrauch-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ueberwachungsvorwuerfe-letzter-kampf-um-die-chatkontrolle,UG7o7dZ

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kinderpornografie-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-bei-online-bildern-massiv-gestiegen-a-a746b118-82e7-4560-8ba4-45f02489768c

https://www.zeit.de/digital/2024-06/chatkontrolle-kindesmissbrauch-ablehnung-deutschland

Bild zum Beitrag
Ich finde das Vorhaben kritisch, weil... 84%
Ich finde das Gesetz gut, da... 11%
Andere Meinung und zwar... 5%
Internet, Europa, Datenschutz, Messenger, Missbrauch, Krieg, Facebook, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Privatsphäre, Die Grünen, Europäische Union, FDP, Justiz, Kindesmissbrauch, Kontrolle, Überwachung, Kinderpornografie, Datenschutzgesetz, Strafverfolgung, Instagram, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Gewalt vor, bei und nach Fußballspielen - Habt Ihr das Gefühl, dass die Gewaltbereitschaft (bei solchen Events) zunimmt?

Am 14. Juni startete die EM 2024. Dieses Jahr ist Deutschland das Gastgeberland – das Eröffnungsspiel fand am vergangenen Freitag in der bayerischen Landeshauptstadt München statt. Bereits hier gab es massiven Zulauf, Plätze waren überfüllt und wurden gesperrt. Doch vor dem Spiel England gegen Serbien kam es in Gelsenkirchen zu massiven Ausschreitungen – die Videos dazu gingen unter anderem auf X viral. 

Auftakt in der bayerischen Millionenstadt 

Zehntausende Fußballfans feierten in München ausgelassen das EM-Eröffnungsspiel. Die Polizei zieht eine positive Bilanz – es habe keine größeren Störungen gegeben. Vereinzelte Anzeigen gab es allerdings dennoch, etwa aufgrund von Körperverletzungen, Beleidigungen, Hausfriedensbruch und dem Gebrauch von Pyrotechnik. 

Zeitweise wurden Fußgängerzonen gesperrt, da einzelne Bereiche der Stadt komplett überlaufen waren. 

Auch das Rote Kreuz zog eine überraschend positive Bilanz: 146 Personen mussten im Stadion und in der Fanzone von Helfern versorgt werden – für Veranstaltungen dieser Größenordnung laut Aussagen des Roten Kreuzes eine vollkommen normale Zahl an Einsätzen. 

Diese durchaus positiven Resultate konnten in Gelsenkirchen, wo gestern England gegen Serbien spielte, leider nicht geteilt werden. 

Ausschreitungen in Gelsenkirchen 

In der Innenstadt von Gelsenkirchen gab es am Sonntag schon vor Beginn des Spieles eine Auseinandersetzung zweier größerer Personengruppen. Serbische und englische Fans waren daran beteiligt und mussten von der Polizei getrennt werden. Sieben der serbischen Fans wurden anschließend in Gewahrsam genommen. Einer der Serben wurde zudem aufgrund von gefährlicher Körperverletzung angezeigt. 

Die Auseinandersetzung wurde – wie inzwischen üblich – von Anwesenden fotografiert, bzw. gefilmt und besonders auf der Social-Media-Plattform X geteilt. Die gewaltsamen Szenen sorgten für extremes Aufsehen. Die genannten Gruppen bewarfen sich mit Stühlen, Glas zersplittert, alles begleitet von lautem Geschrei. Der Polizei gelang es, die Lage verhältnismäßig schnell unter Kontrolle zu bringen. 

Hooligans beim Fußball 

Am Beispiel des Spiels England gegen Serbien kann erklärt werden, wie Partien eingestuft werden – in diesem Fall nämlich war die Polizei bereits zuvor in Alarmbereitschaft. Der Grund hierfür ist relativ einfach: Das Spiel wurde im Vorfeld von der UEFA als Hochrisikopartie eingestuft. In beiden Lagern ist die Hooliganszene besonders stark ausgeprägt. Es gab deshalb aufgrund der Einschätzung auch nur Bier mit geringem Alkoholgehalt zu trinken. 

Doch auch zuvor, beim Spiel Italien gegen Albanien, verhinderte etwa die Polizei in Dortmund einen Angriff von italienischen Hooligans auf albanische Fans. 50 als „Hochrisikofans“ angesehene Personen suchten augenscheinliche eine Auseinandersetzung mit einer albanischen Gruppe – durch das Einschreiten der Polizei wurde Schlimmeres verhindert. Einige der italienischen Fans führten nach Angaben der Polizei „gefährliche Gegenstände“ mit sich. Die 50 betroffenen Personen kamen alle zur Überprüfung in Polizeigewahrsam. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie schätzt Ihr die Gefahrensituation ein, die solche Spiele mit sich bringen?
  • Habt Ihr das Gefühl, das die Ausschreitungen eher zunehmen oder – wie in München – die Spiele und deren Übertragungen eher gemäßigt vonstattengehen?
  • Sollte es ein komplettes Alkoholverbot, auch an öffentlichen Orten, bzw. Fanzonen während der Übertragungen geben?
  • Sollten Übertragungen allgemein in so großem Rahmen stattfinden? 
  • Sollte es während der EM striktere Kontrollen an den Grenzen geben?

Sagt uns auch gerne, ob Euch die EM dieses Jahr interessiert und ob Ihr sie verfolgt. 

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team 

Quellen: 
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/ausschreitungen-england-serbien-100.html
https://www.sueddeutsche.de/bayern/eroeffnungsspiel-polizei-muenchen-zieht-positive-bilanz-nach-em-start-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240615-99-405552
https://www.sport1.de/news/fussball/em/2024/06/polizei-verhindert-hooligan-angriff-in-dortmund
https://www.polizei.bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/068538/index.html
https://gelsenkirchen.polizei.nrw/presse/zwischenbilanz-em-spiel-tausende-fans-feiern-friedlich-auf-der-trabrennbahn-auseinandersetzung-zwischen-stoerergruppen-an-der-arminstrasse
https://dortmund.polizei.nrw/presse/erste-zwischenbilanz-zehntausende-friedliche-fussballfans-in-dortmund-unterwegs-erster-euro-spieltag-ist-in-vollem-gange

Bild zum Beitrag
Ich habe das Gefühl, die Gewaltbereitschaft nimmt eher zu, weil 62%
Ich habe das Gefühl, die Gewaltbereitschaft bleibt gleich, denn 24%
Andere Meinung und zwar ... 9%
Ich habe das Gefühl, die Gewaltbereitschaft hat abgenommen, weil 5%
Sport, Fußball, Fan, Polizei, Alkohol, Verletzung, Deutschland, Politik, Gesetz, Gewalt, Aggression, Alkoholkonsum, Europameisterschaft, fussballfans, Hooligans, Öffentlichkeit, Public Viewing, Rotes Kreuz, Dehydration, Gewaltbereitschaft, EM 2024, Europameisterschaft 2024, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

Bild zum Beitrag
Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 83%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 13%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
Sport, Fitness, X (Twitter), Männer, Schadensersatz, Fitnessstudio, Deutschland, Frauen, Recht, Gesetz, Privatsphäre, Gericht, Sexualität, Diskriminierung, Gender, Geschlecht, Gesellschaft, Gleichberechtigung, Justiz, Klage, Transgender, Zivilrecht, LGBT+, Umkleidekabinen, Transfrau, Meinung des Tages

Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

Bild zum Beitrag
Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Geschichte, Amerika, USA, Recht, Gericht, Gefängnis, Gerichtsurteil, Gesellschaft, Präsident, Richter, Urteil, US-Präsident, Wahlen, Kandidaten, Verurteilung, Aufstand, Demokraten, Jury, Präsidentschaftswahlen, Republikaner, Trump, US-Wahl, Donald Trump, Joe Biden, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

Bild zum Beitrag
Ich finde Tools wie den "Wahl-O-Mat" gut, weil ... 65%
Ich halte von Anwendungen wie dem "Wahl-O-Mat" nichts, denn ... 21%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
Internet, Europa, Wahrheit, Zukunft, Bildung, Deutschland, Politik, Gericht, Analyse, Berechnung, Chancengleichheit, Extremismus, Gefahren, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Politische Bildung, Selbstauskunft, Wahlen, Europawahl, Wahl-O-Mat, Briefwahl, wählen gehen, Wahlentscheidung, Kleinparteien, Abstimmungsverfahren, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

X (Twitter), Internet, Party, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Ausländer, Ausländerfeindlichkeit, Cybermobbing, Diskriminierung, Ethik, Gesellschaft, Justiz, Meinungsfreiheit, Moral, Rassismus, Rechtsextremismus, Strafe, Strafrecht, Konsequenzen, Verurteilung, Parole, Volksverhetzung, TikTok, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Kritik an Heidi Klums Kultsendung "GNTM" - wie steht Ihr zu dem bekannten deutschen Fernsehformat?

Im deutschen Fernsehen gibt es einige wenige Sendungen, die sich seit Jahren halten und schon eine Art Kultstatus erreicht haben. Eine davon ist Heidi Klums "Germany's Next Topmodel". Doch wie bei vielen Trendthemen, scheiden sich hier die Geister. Einige fiebern jährlich auf den Start der Show hin, andere demonstrieren sogar gegen die Ausstrahlung. Auch diese Woche ereignete sich ein Vorfall, der bei einigen für Entsetzen sorgte.

Darum geht es bei GNTM

Seit 2006 wird die bekannte Sendung jährlich ausgestrahlt. Das Ziel der Show ist es, das nächste Topmodel zu finden. GNTM unterscheidet sich insofern von Schönheitswettbewerben, als dass die Teilnehmer mit Aufgaben unterschiedlichster Art konfrontiert werden. Regelmäßig stehen beispielsweise radikale Typveränderungen an, jedoch gibt es auch Shootings an außergewöhnlichen Orten und unter extremen Bedingungen - eines dieser Shootings sorgte nun für Aufruhr.

"Nackt" durch den Monsun

Nicht nur wurde das Shooting musikalisch von Heidi selbst begleitet mit dem bekannten Song ihres Ehemannes Tom Kaulitz, tatsächlich standen die Models mehr oder minder "nackt" im Regen. Bei einigen der Kandidaten verursachte dies ein flaues Gefühl. Mini-Klebepads sollten neben dem durchsichtigen Regenschutz die intimsten Zonen der Kandidaten verdecken. Bei einem der Teilnehmer hielt dieser "Schutz" allerdings nicht stand und er stand letztlich entblößt da. Den Teilnehmer selbst schien das relativ wenig zu stören, doch bei einigen seiner Mitstreiter und den Zuschauern hinterließ dieses Shooting einen faden Beigeschmack.

Häufige Kritikpunkte an der Sendung

Nicht nur wird immer wieder thematisiert, dass viele der Sieger der Show keine nennenswerte Model-Karriere weiter betreiben, auch die "Knebelverträge" werden kritisiert.
Schon wenige Jahre nach der ersten Ausstrahlung machte sich vor allem auch Kritik am Schönheitsbild breit - das Körperbild suggeriere Zuschauern eine falsche Idealvorstellung und fördere Magersucht.
Der bekannte YouTuber Rezo kritisierte 2022 in einem Video, das drei Minuten dauert, wie Minderjährige in der Sendung manipuliert und sexualisiert werden - und erfuhr für diesen Beitrag viel Zuspruch.
Weiter kritisierten Tierschützer in der Vergangenheit immer wieder den Einsatz von Tieren bei Shootings. Klum äußerte sich erst kürzlich dazu, dass es keine weiteren Shootings mit Tieren mehr geben werde, denn dies sei nicht mehr zeitgemäß.
Ex-Teilnehmerin Lijana Kaggwa veröffentlichte im Mai 2022 ein Video, in dem sie von gezielter Manipulation während der Show sprach. Mit dieser Veröffentlichung verstieß sie gegen ihre Schweigeverpflichtungen. Nicht nur wies der bekannte Sender diese Vorwürfe zurück, es folgten auch rechtliche Schritte gegen die ehemalige Kandidatin.

Seit der 19. Staffel der Sendung ist die Teilnahme am Format nicht mehr nur weiblichen Teilnehmern vorenthalten - das erste Mal seit Start der Show sind dieses Jahr auch männliche Kandidaten willkommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist das Format GNTM noch zeitgemäß?
  • Was denkt Ihr konkret über das "Monsun-Shooting"?
  • Wie bewertet Ihr die Kritikpunkte? Zutreffend oder überzogen?
  • Sollte es weitere Staffeln der Show geben?
  • Müsste mehr Transparenz bezüglich der Vorgehensweisen existieren?
  • Schaut oder habt Ihr die Sendung (regelmäßig) mitverfolgt?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.sueddeutsche.de/medien/fernsehen-gntm-heidis-schuetzlinge-stehen-nackt-im-regen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240523-99-143923
https://www.ksta.de/panorama/germany-s-next-topmodel-heidi-klum-sorgt-fuer-grosses-entsetzen-799007
https://www.dwdl.de/nachrichten/6165/prosieben_hlt_kritik_an_klums_topmodelsuche_fr_berzogen/
https://www.horizont.net/medien/nachrichten/nach-manipulationsvorwuerfen-pro-sieben-weist-vorwuerfe-von-ex-topmodel-kandidatin-lijana-kaggwa-zurueck-200115
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/heidis-show-macht-keine-topmodels-1618588.html
https://www.youtube.com/watch?v=5HJ5LegsQVk
https://www.youtube.com/watch?v=cVkC-wNmAxE

Bild zum Beitrag
Ich stehe kritisch zur Show, da ... 75%
Ich habe eine andere Meinung, nämlich ... 15%
Ich finde die Sendung super, weil ... 11%
Musik, Fernsehen, TV, Diskussion, Frauen, Tierschutz, Psychologie, Sendung, Germany's Next Topmodel, Heidi Klum, kaulitz, Magersucht, Manipulation, Minderjährige, modeln, Skandal, Topmodel, Typveränderung, Kandidaten, Schönheitsideal, TV-Serie, Aktualität, Challenge, teilnahmebedingungen, Sexualisierung, Meinung des Tages

Meinung des Tages: 75 Jahre Grundgesetz - wie bewertet Ihr unsere Verfassung?

75 Jahre Grundgesetz

Heute vor 75 Jahren trat am 23. Mai 1949 das Grundgesetz der ebenfalls am selben Tag gegründeten Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die BRD bildete sich nur wenige Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus den drei westlichen Besatzungszonen der Westalliierten. Im Osten befand sich die Sowjetische Besatzungszone, aus der am 7. Oktober 1949 die von der SED regierte diktatorische Deutsche Demokratische Republik entstand.

Um Westdeutschland nach der 12-jährigen NS-Diktatur sukzessive wieder in das politisch-wirtschaftliche Geflecht der internationalen Bühne einzubinden, entschieden sich die Westalliierten dazu, in ihren Zonen eine einheitliche und demokratische Grundordnung zu etablieren. Hierzu wurde ein aus 65 Vertretern der westdeutschen Länder bestehender Parlamentarischer Rat gegründet, der unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer binnen weniger Monate das Grundgesetz erarbeitete.

Seit jeher fungiert das Grundgesetz als zentrales Dokument der deutschen Verfassungsordnung, in welchem grundlegende Werte, Rechte und Strukturen festgelegt sowie unsere demokratische und rechtsstaatliche Ausrichtung gesichert wird.

Artikel 1 als zentrales Element

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit Artikel 1, der folgendes besagt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt". Dieser gewichtige und zentrale Satz der Verfassung entstand unter dem Eindruck der beispiellosen Schuld sowie der menschenverachtenenden Verbrechen, die das nationalsozialistische Regime auf sich geladen hatte.

In den darauffolgenden Artikeln 2 bis 19 werden uns einzelne Grundrechte aus unterschiedlichsten Lebensbereichen gewährt, so z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit oder das heute oftmals zitierte Recht auf freie Meinungsäußerung.

Der Gesetzestext durchlief im Laufe der Zeit zahlreiche Anpassungen. Änderungen jedoch sind nur mit einer 2/3-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags und der Länderkammer möglich. Hierdurch soll vor allem das demokratische Grundgerüst vor potentiellen Feinden geschützt werden.

International genießt das deutsche Grundgesetz einen sehr guten Ruf und dient insbesondere Ländern mit Diktatur-Vergangenheit immer noch als Vorbild.

Ein beständiges Provisorium

Interessanterweise war das 1949 in Kraft getretene Grundgesetz angesichts der deutschen Teilung lediglich als Provisorium bis zur - damals noch fernen - Wiedervereinigung des Landes gedacht.

Der historisch ideale Moment für eine neue Verfassung wäre für viele Menschen die deutsche Wiedervereinigung 1990 gewesen. Die Politikwissenschaftlerin Astrid Lorenz bemerkt, dass es zum damaligen Zeitpunkt einige Debatten über eine neue Verfassung gab, diese jedoch aus rein pragmatischen Gründen nicht in die Tat umgesetzt worden ist.

Der neu gegründete gesamtdeutsche Staat sollte möglichst rasch handlungsfähig und stabil sein. Darüber hinaus hatte sich das bisherige Grundgesetz in der Praxis Westdeutschlands inzwischen durchaus etabliert.

Per Volksabstimmung zur Verfassung?

Für den Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, würde sich zum 75.-jährigen Bestehen des Grundgesetzes die ideale Möglichkeit bieten, das Regelwerk via Volksabstimmung zur deutschen Verfassung zu machen. Ramelow denkt, dass dieser Schritt insbesondere im Osten der Republik dabei helfen könnte, die unter vielen Menschen vorhandene "emotionale Fremdheit" gegenüber dem Grundgesetz zu überwinden.

Weiterhin denkt er, dass man Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern damit zudem den Wind aus den Segeln nehmen könnte. Reichsbürger erkennen das Grundgesetz als rechtsstaatliches Fundament der BRD nicht an und vertreten die Meinung, dass das Deutsche Reich in den Grenzen des Kaiserreichs oder in denen von 1937 fortbestehen würde.

Die grundsätzliche Möglichkeit hierzu würde durchaus bestehen, da Art. 146 eine solche neue Verfassungsgebung mit dem Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung sichert.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie zufrieden seid Ihr mit unserem Grundgesetz? Was ist positiv? Was negativ?
  • Welche im GG verankerten Grundrechte sind Eurer Meinung nach besonders wichtig und warum?
  • Wie gut fühlt Ihr Euch über eure Rechte und Pflichten gemäß GG informiert? Wie kann man den Menschen das GG (wieder) näher bringen?
  • Wie bewertet Ihr das GG im internationalen Vergleich?
  • War es sinnvoll, das GG ohne starke ostdeutsche Beteiligung damals zur gesamtdeutschen Verfassung zu machen?
  • Wäre eine Volksabstimmung zum Grundgesetz heute noch sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und feiern 75 Jahre deutsches Grundgesetz 🎉🤗

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.dw.com/de/75-jahre-grundgesetz-die-verfassung-im-wandel-der-zeit/a-69103000

https://www.tagesspiegel.de/politik/per-volksabstimmung-ramelow-will-grundgesetz-zur-verfassung-machen-11689508.html

https://www.bpb.de/themen/nachkriegszeit/grundgesetz-und-parlamentarischer-rat/39014/warum-deutschlands-verfassung-grundgesetz-heisst/

Bild zum Beitrag
Ich finde unser Grundgesetz gut, da... 72%
Ich habe Dinge am GG zu bemängeln und zwar... 20%
Andere Meinung und zwar... 9%
Geschichte, Politik, Gesetz, BRD, DDR, Demokratie, deutsche Geschichte, Grundgesetz, Grundrechte, Jubiläum, Meinung, Menschenrechte, Nachkriegszeit, Ostdeutschland, Politikwissenschaft, Politische Bildung, Rechtsstaat, Verfassung, Weimarer Republik, Zweiter Weltkrieg, Westdeutschland, Rechtsstaatlichkeit, Reichsbürger, Volksabstimmung, Wiedervereinigung, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Teure Ticketpreise im Festivalsommer: Sind diese Preise Eurer Meinung nach gerechtfertigt?

Sommerzeit ist in Deutschland auch immer Festivalzeit. Jahr für Jahr pilgern Musikfans im Hochsommer auf die großen und kleinen Festivals des Landes, um eine gute Zeit zu verbringen. Doch die Ticketpreise vieler Veranstaltungen sind inzwischen deutlich gestiegen...

Die Festival-Saison beginnt

Egal, ob Rock am Ring, Rock im Park, Southside, Hurricane, Splash oder das kleine Festival im Ort: Festivals als Musik-Happening ziehen alljährlich viele Deutsche sowie Menschen aus dem benachbarten Ausland in ihren Bann. Dabei gehören Dosenbier, Campingkocher, Zelte, provisorische Hygiene, große und kleine Bühnen, (inter-)nationale Top-Acts und unbekannte Künstler, glühende Sommerhitze und Starkregen sowie die obligatorischen nächtlichen Jam-Sessions auf dem Campingplatz zum festen Repertoire der meisten Festivals.

Wirft man in diesem Jahr allerdings einen Blick auf die Festivalpreise, werden viele Fans vermutlich überrascht reagieren.

Teure Festivalpreise

Alleine in Nürnberg strömen jedes Jahr mehr als 60.000 Rockfans auf das berühmte Zeppelinfeld zu Rock im Park. Das Festival findet in diesem Jahr zwischen dem 7. und 9. Juni statt. Hier können sich Musikfans u.a. auf Bands wie Green Day, Queens Of The Stone Age, Kraftclub, Machinehead oder die Ärzte freuen.

Die Festivalkarten mit Camping liegen in diesem Jahr bei stolzen 299€. Im vergangenen Jahr lag der Ticketpreis noch bei 268€. Wer übrigens lieber im Caravan oder Camper anstatt im Zelt schlafen möchte, muss noch einmal zwischen 40-100€ mehr bezahlen. Rock im Park zählt zusammen mit dem Southside sowie dem "großen Bruder" Rock am Ring zu den teuersten Festivals des Landes.

Hier habt Ihr einen Überblick über ein paar der aktuellen Preise:

Rock im Park: Ab 299€ inkl. Camping, Headliner: Green Day, Billy Talent, Queens Of The Stone Age uvm.

Rock am Ring: Ab 249€ ohne Camping, Headliner: Green Day, die Ärzte, Maneskin

Southside: Ab 299€ inkl. Camping, Headliner: Bring Me The Horizon, Deichkind, Offspring, Giant Rocks

Hurricane: Ab 279€ inkl. Camping, Headliner: Ed Sheeran, K.I.Z., Avril Lavigne, Deichkind

Deichbrand Festival: Ab 199€ inkl. Camping, Headliner: Peter Fox, Kings Of Leon, Cro

Das teuerste Festival in Deutschland ist übrigens das Elektrofestival Parookaville auf dem Flughafengelände Weeze in Nordrhein-Westfalen. Hier müssen Electro-Fans für drei Tage Festival plus Camping 339€ bezahlen.

Gründe für die hohen Ticketpreise

Sowohl bei Festivals als auch bei gewöhnlichen Konzerten geht der Preistrend seit Jahren kontinuierlich nach oben. Für viele mittelgroße Bands zahlt man inzwischen nicht selten zwischen 60-80€ für ein Ticket. Die Gründe für die hohen Ticketpreise liegen insbesondere in den gestiegenen Personalkosten in den Bereichen Veranstaltungs- und Bühnentechnik. Der Fachkräftemangel in diesen Bereichen spielt hier ebenso eine nicht ganz unwesentliche Rolle.

Hinzu kommen höhere Künstlergagen, gestiegene Energiekosten , aber auch Tickethändler wie Eventim oder Ticketmaster, die inzwischen eine Monopolstellung innehaben, und häufig eine Vorverkaufsgebühr von 10% und weitere versteckte Kosten verlangen.

Ein in den USA vorherrschender Trend macht sich zudem langsam auch in Deutschland bemerkbar: Die dynamische Anpassung des Preises an die Nachfrage. Hier kam es in der Vergangenheit nicht selten vor, dass man für ein Taylor Swift oder Bruce Springsteen-Ticket ein paar tausend Euro zahlen musste / konnte. Reseller, die Tickets ausschließlich dafür kaufen, um diese im Nachhinein überteuert weiterzuverkaufen, machen Musikfans und Konzert- und Festivalgängern das Leben zudem unnötig schwer.

Vor allem Clubbetreiber kleinerer Lokalitäten fürchten, dass viele Menschen, die teure Festivals und Konzerte besuchen, künftig nur noch wenig Geld für Clubabende und kleine lokale Bands zur Verfügung haben würden, was die wirtschaftliche Situation dieser Locations und die Kulturlandschaft vieler Städte durchaus negativ beeinflussen könnte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sind Ticket- und Festivalpreise in dieser Preisklasse Eurer Meinung nach gerechtfertigt?
  • Seid Ihr regelmäßige Konzert- und Festivalgänger? Bevorzugt Ihr eher Konzerte oder Festivals?
  • Beeinflussen Influencer und Eventfans die Ticketpreise und Festivalkultur negativ?
  • Wie bewertet Ihr die Preisgestaltung von Tickets im Vergleich zu den angebotenen Leistungen und der Künstlerqualität?
  • Wie viel seid Ihr bereit, für Ticketpreise auszulegen?
  • Müssten Konzert- und Ticketpreise ggf. gedeckelt werden?
  • Wie bewertet Ihr die Monopolstellung mancher Ticketverkäufer und was müsste dagegen getan werden?

Quellen:

https://www.merkur.de/bayern/nuernberg/rock-im-park-nuernberg-festival-teuer-deutschland-tickets-rock-am-ring-event-93070684.html

https://www.prosieben.de/serien/galileo/news/festivals-in-deutschland-alles-was-du-ueber-die-saison2024-wissen-musst-328303

https://www.ndr.de/kultur/buehne/Hohe-Ticketpreise-fuer-Konzerte-was-sind-die-Ursachen,ticketpreise108.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Ticketpreise überteuert, da... 63%
Ich finde Ticketpreise in der Höhe okay, weil... 23%
Andere Meinung und zwar... 14%
Musik, Rock, Freizeit, Techno, Inflation, Karten, Party, Camping, Deutschland, Outdoor, Metal, Band, Festival, Freizeitgestaltung, Hurricane, Konzert, Konzertkarten, Konzerttickets, Open Air, Rock am Ring, Rock im Park, Ticket, Veranstaltung, Tickets kaufen, Eventim, Southside, Ticketmaster, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 18%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 12%
Studium, Schule, Sprache, Allgemeinbildung, Bildung, Deutschland, Politik, Unterricht, Recht, Gesetz, Berufsoberschule, Berufsschule, Die Grünen, Extremismus, Fachoberschule, Grundgesetz, Grundschule, Gymnasium, Politiker, Realschule, Verfassung, weiterführende Schule, AfD, Mittelschule, Populismus, Schulzeit, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Am Ende des Tages entscheidet auch der (Nach-)Name - sollten Bewerbungsverfahren für Job & Wohnungen anonymisiert werden?

Wer in Deutschland einen Job oder eine Wohnung sucht, braucht vor allem eines: Durchhaltevermögen. Bewerbungen von Menschen mit ausländisch klingendem Namen allerdings werden häufig bereits im Vorfeld aussortiert. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie zeitgemäß und sinnvoll aktuelle Bewerbungsverfahren noch sind...

Gewährte (Chancen-)Gleichheit

Obgleich das Grundgesetz klar regelt, dass kein Mensch angesichts seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse oder seiner Heimat bevorzugt oder benachteiligt werden darf, sieht's in puncto Benachteiligung bei so manchen Menschen, die nicht Müller, Schneider oder Huber heißen, in der Praxis oftmals anders aus: Denn die vermeintliche Herkunft spielt bei der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem neuen Job dennoch eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Bereits vor Jahren haben Soziologen nachgewiesen, dass sich Namen oder Äußerlichkeiten, die suggerieren, dass die Person nicht seit eh und je in Deutschland lebt, dessen ungeachtet durchaus nachteilig auf den Bewerbungsprozess auswirken können.

Wenn der Name über Job oder Wohnung entscheidet

Auch wenn manche Arbeitgeber in Deutschland mit Blick auf das Bewerbungsverfahren inzwischen modernere Wege einschlagen, ist und bleibt der Bewerbungsprozess für Job und Wohnung in Deutschland relativ starr und archaisch: Tabellarischer Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zeugnisse, Schufa-Auskunft, Motivationsschreiben usw.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Ausländer im Selektionsverfahren seltnener die Chance bekommen, persönlich für einen Job oder eine Wohnung vorzusprechen. Die Bewerbungsschreiben werden von Rekrutierenden nicht selten bewusst oder unbewusst nach der vermeintlichen Herkunft hierarchisiert, obwohl ggf. gleichwertige oder sogar bessere Qualifikationen vorhanden sind.

Eventuell bestehende Vorurteile bzw. Zweifel werden interessanterweise dann jedoch häufig im persönlichen Gespräch abgebaut; sofern der Bewerber überhaupt die Chance auf ein persönliches Kennenlernen erhält...

Migrationshintergrund als hemmender Faktor

In einer neueren Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung wurden 650 Bewerbungsprozesse untersucht und zahlreiche Tiefeninterviews mit Recruitern geführt. Dabei konnte aufgedeckt werden, dass sich diskriminierende Einstellungen häufig sutbil niederschlagen würden: Die Frage nach der Herkunft spiele oftmals keine Rolle, wohl aber die Frage danach, ob die Person zu den Mitarbeitern oder Kunden des Unternehmens passen. Vielfach haben Menschen mit arabisch- oder türkischstämmigem Namen das Nachsehen.

Im Einzelhandel z.B. haben es Kopftuchträgerinnen vielfach schwerer, vor allem in (reicheren) Gegenden mit einem geringeren Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Grob gerechnet haben Bewerber mit Migrationshintergrund und identischer Qualifikation / (Schul-)Bildung gegenüber von Menschen ohne Migrationshintergrund eine um 18 Prozentpunkte schlechtere Chance auf dem Jobmarkt.

Bremsen Bewerbungsverfahren die Wirtschaft in Deutschland aus?

Deutschland krankt derzeit am Arbeitskräftemangel. Jahr für Jahr bleiben viele Lehrstellen unbesetzt. Es fehlen Fachkräfte und arbeitswillige Menschen im Handwerks- sowie Dienstleistungssektor. Dass Bewerbungs- und Einstellungsverfahren und -kriterien hierzulande im internationalen Vergleich recht oberflächlich, sperrig und v.a. bürokratisch daherkommen, wirkt sich vermutlich nicht förderlich auf die Bewerbungs- und Einstellungskultur aus.

Die Autoren der o.g. Studie sehen hier insbesondere die Arbeitgeber in der Pflicht, ihre Einstellungsprozesse moderner und v.a. fairer zu gestalten, indem sie beispielsweise auf Fotos, Namen, Alter und Geschlecht verzichten. Rein anonymisierte Bewerbungsverfahren sind in den USA oder Kanada seit Jahren Standard.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu rein anonymisierten Bewerbungsverfahren bei Jobgesuchen? Welche Vor- und Nachteile haben solche Verfahren?
  • Sind aktuelle Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Deutschland noch zeitgemäß?
  • Sollte man bei Jobabsagen das Recht auf eine ordentliche Begründung für die Entscheidung haben?
  • Welche Möglichkeiten gäbe es für den Wohnungsmarkt, die Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund beim Bewerbungsprozess zu erhöhen?
  • Wie könnten zeitgemäße Bewerbungsverfahren für Job und Wohnung in Zukunft aussehen?
  • Habt Ihr ggf. auch schon einmal negative Erfahrungen bei der Job- und Wohnungssuche gemacht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/bewerbung-diskriminierung-auslaender-1.5711270

https://www.nzz.ch/wirtschaft/arbeitsmarkt-auslaendische-namen-werden-aussortiert-ld.1789548

Bild zum Beitrag
Ich halte wenig davon, da... 64%
Ja, Bewerbungsverfahren sollten anonymisiert werden, weil.. 27%
Andere Meinung und zwar... 9%
Arbeit, Bewerbung, Job, Gesetz, Anonymität, Arbeitsmarkt, Arbeitswelt, Ausländer, Bewerbungsgespräch, Bewerbungsschreiben, Diskriminierung, Flüchtlinge, Gesellschaft, Lebenslauf, Lebenslauf schreiben, Migration, Migrationshintergrund, Qualifikation, Rassismus, Vorstellungsgespräch, Wohnungsmarkt, Wohnungssuche, Personalabteilung, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Scholz will Mindestlohn auf 15 Euro anheben – haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich sollte der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Jetzt allerdings spricht Scholz sich für eine verhältnismäßig massive Anhebung aus. Nämlich erst auf 14 und dann auf 15 Euro. Doch für diese Forderung erntet er auch viel Kritik – zurecht?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mindestlohnkommission

Die Positionen der beiden erstgenannten Instanzen lassen sich erahnen – sie sind nicht immer einer Meinung. Vor der letzten Empfehlung bezüglich des Mindestlohns gab es bereits ein Zerwürfnis. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wohingegen die Arbeitgeber sich gegen eine Erhöhung aussprachen und letztlich zumindest auf einen Anstieg gemäß der Tariflöhne beharrten. Die Kommissionsvorsitzende votierte für diesen Vorschlag der Arbeitgeberseite und gab damit den entscheidenden Ausschlag. 

Im Herbst 2022 hatte Olaf Scholz ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Er sprach von einer einmaligen Aktion – unter anderem deshalb wird er nun stark kritisiert.

Meinungen aus der Politik

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann erklärte, Scholz würde „den nächsten Wortbruch“ vorbereiten. Connemann, die auch Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist, findet, dass Scholz sich „an die Spitze des politischen Überbietungswettbewerbs“ setzte.

Gegen einen politischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sprachen sich außerdem die Liberalen (FDP) aus.

Zustimmung hingegen gibt es von Seiten der Grünen, Linken und auch von der Gewerkschaft Ver.di. Katrin Göring-Eckardt fordert: Eine Erhöhung auf 14 Euro sei noch dieses Jahr nötig, sodass alle mit ihrem Einkommen auskommen können. Nächstes Jahr soll ihrer Auffassung nach dann der Lohn auf 15 Euro angehoben werden.

Der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zum Mindestlohn anderer Länder

Mit der von Scholz geforderten Anhebung wäre Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten ein Spitzenreiter.

Zum Vergleich: In Bulgarien haben etwa Arbeiter auf einer Baustelle einen Mindestanspruch von 2,85 Euro in der Stunde.
In Ungarn wird der Lohn in Forint bezahlt. Umgerechnet handelt es sich um mindestens 4,02 Euro.
Auch Portugal und Spanien liegen mit 4,85, bzw. 6,87 Euro weit unter den Mindestlohn, den es bereits aktuell in Deutschland gibt.
Einen deutlichen Ansprung gibt es, wenn man nach Frankreich blickt: Die Lohnuntergrenze pro Stunde beträgt hier 11,65 Euro.
Belgien kommt nah an den derzeitigen Mindestlohn in Deutschland: Hier verdient man mindestens 12,09 Euro in der Stunde.
Aktuell liegt Deutschland mit 12,41 Euro auf dem zweiten Platz. Übertrumpft wird der Mindestlohn aktuell nur von Luxemburg, wo Arbeitnehmer mindestens 14,86 Euro die Stunde verdienen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Politik derart in die Regelung des Mindestlohns eingreifen?
  • Wären 15 Euro pro Stunde angemessen oder doch eher zu viel, bzw. zu wenig
  • Was für Folgen könnte es für Deutschland haben, wenn das Land in Sachen Mindestlohn zum Spitzenreiter wird?
  • Könnte dies ein wichtiger Schritt sein, um etwa dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
  • Welche Konsequenzen seht Ihr auch für die Arbeitgeber, würde eine solche Forderung umgesetzt werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-olaf-scholz-fordert-anhebung-auf-15-euro-a-1e25c3a4-b5e4-4c0f-9a19-37f52954ed9d
https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutlicher-reallohnverlust-dgb-gibt-protest-gegen-mindestlohn-empfehlung-zu-protokoll-a-dc6edbed-f603-4267-a9f3-3708c23c45ae
https://www.stern.de/politik/deutschland/mindestlohn-im-europa-vergleich-nach-scholz--forderung-von-15-euro_34710564-34710124.html

Bild zum Beitrag
Ich fände 15 Euro Mindestlohn gut, weil ... 51%
Ich fände 15 Euro Mindestlohn schlecht, denn ... 34%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Steuern, Miete, Job, Geld, Gehalt, Wirtschaft, Lebensmittel, Deutschland, Politik, Alltag, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Armut, Einkommen, Die Grünen, Mindestlohn, SPD, Union, ver.di, Währung, Wohlstand, Inflationsrate, Bürgergeld, Olaf Scholz, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 66%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages

Meinung des Tages: Nach Demonstrationen in Schweden: Sollte Israel mit Blick auf die aktuelle Lage in Gaza beim ESC teilnehmen dürfen?

Trotz massiven Protesten und Demonstrationen im Vorfeld wird Eden Golan beim kommenden Eurovision Song Contest für Israel antreten. Zur Teilnahme Israels gibt es verschiedene Meinungen. Viele Stimmen fordern beispielsweise, dass Israel vom ESC ausgeschlossen werden sollte...

Der israelische ESC-Beitrag

Unter massiven Buhrufen sowie frenetischem Applaus innerhalb des Publikums konnte sich die israelische Sängerin Eden Golan im Halbfinale des Eurovision Song Contests (ESC) am Donnerstag durchsetzen. Ihre gefühlvolle Ballade mit dem Titel "Hurricane" trug sie in einem weißen Kleid vor, das optisch an Bandagen erinnert. Neben Golan qualifizierten sich neun weitere Acts für das am kommende Wochenende anstehende ESC-Finale im schwedischen Malmö, das unter dem Motto "United By Music" stehen wird. Experten schätzen, dass die junge Sängerin auf eine Top-10-Platzierung hoffen kann.

Angesichts des Kriegs im Gazastreifen allerdings war die Teilnahme Israels im Vorfeld stark kritisiert worden. Die ursprünglichen Songtitel "October Rain" und "Dance Forever" musste die Künstlerin angesichts des Bezugs zum Krieg in Gaza und der politischen Neutralität des ESC abändern.

Mehrere Demonstrationen in Schweden

Als Reaktion auf die ESC-Teilnahme Israels kam es in der südschwedischen Stadt gleich zu mehreren Demonstrationen. An den Demonstrationen mit dem Motto "Schließt Israel von der Eurovision aus" nahmen den Behörden zufolge zwischen 10.000 und 12.000 Menschen teil. Die Klimaaktivistin Greta Thunberg, die sich jüngst mehrfach für die palästinensische Seite stark gemacht hatte, war ebenfalls unter den Teilnehmern.

Die Demonstranten kritisierten das israelische Vorgehen im Gazastreifen und verurteilten die militärischen Handlungen Israels in der Region als "Genozid". Zudem richtete sich die Kritik an die Europäische Rundfunkunion EBU, die Russland als Reaktion auf den Überfall auf die Ukraine vom ESC ausgeschlossen hatte. Einige ESC-Fans zeigten sich mehr als enttäuscht; so sagte eine Demonstratin, dass sie den aktuellen ESC nicht genießen könne, wenn währenddessen täglich Kinder im Gazastreifen sterben würden.

Neben den genannten Demonstrationen gab es zudem eine Pro-Israel-Demonstration. Obgleich die Demonstrationen allesamt friedlich verliefen, wurden die Sicherheitsmaßnahmen seitens der Polizei in Malmö massiv verstärkt.

Reaktionen auf die israelische Teilnahme

Während Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu die Proteste als "schreckliche Welle des Antisemitismus" bezeichnete, äußerte die israelische Sängerin Golan Verständnis für die Demonstraten. Darüber hinaus ist sie der Meinung, dass eine Veranstaltung wie der ESC gar nicht unpolitisch sein könne, was alleine der Ausschluss Russlands oder das Verbot palästinensischer Flaggen mehr als deutlich bewiesen hätten.

Die vermeintliche Neutralität der Veranstaltung wurde ferner bereits im ersten Halbfinale am Dienstag strapaziert: Hier trug der schwedische Sänger Eric Saade ein Palästinensertuch am Arm, was Kritik seitens des schwedischen Fernsehsenders SVT nach sich zog. Auch der Norweger Magnus Bomark, der mit seiner Band Gate für Norwegen antritt, befürwortete die Demonstrationen der Meschen und forderte lautstark einen dauerhaften Waffenstillstadt im Gazastreifen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte Israel mit Blick auf die aktuelle Lage im Gaza am ESC teilnehmen dürfen?
  • Inwieweit kann eine internationale Veranstaltung dieser Größe unpolitisch sein?
  • Sollte Israel den kommenden ESC ausrichten, sofern sie gewinnen?
  • Unter welchen moralischen / politischen Gesichtspunkten sollten Staaten bei derartigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden?
  • Sind kulturelle Veranstaltungen gerade in Krisen- und Kriegszeiten wichtig, um andere Seiten von Konfliktparteien der Öffentlichkeit zu zeigen?
  • Sollten internationale Großveranstaltungen wie diese in Kriegszeiten ggf. komplett pausieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

P.S.: Das Thema polarisiert derzeit viele von uns. Kritische und sachliche Beiträge sind im Sinne einer gesunden Diskussionskultur ausdrücklich erlaubt und von uns erwünscht. Bitte achtet darauf, diese Spielregeln sowie unsere Richtlinien einzuhalten. Klar antisemitische Äußerungen jedoch werden von uns konsequent entfernt.

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/panorama/esc-israel-eden-golan-malmoe-greta-thunberg-proteste-1.7105243

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/demonstrationen-schweden-esc-israel-102.html

https://www.zeit.de/gesellschaft/2024-05/schweden-israel-eurovision-song-contest-proteste

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/eurovision-song-contest/schweden-beim-esc-eric-saade-provoziert-mit-palaestinensertuch-19705957.html

Ja, Israel sollte beim ESC teilnehmen dürfen, da... 50%
Nein, Israel sollte nicht teilnehmen dürfen, weil... 45%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 5%
Musik, Kunst, TV, Krieg, Politik, Kultur, Demonstration, Antisemitismus, Eurovision Song Contest, Gaza, Gesellschaft, Großveranstaltung, Internationale Beziehungen, internationale Politik, Israel, Menschenrechte, Militär, Nahostkonflikt, Palästina, Protest, Boykott, Gaza-Streifen, Palästinenser, Meinung des Tages

Meistgelesene Beiträge zum Thema Meinung des Tages