Ist ein nicht verfügbarer Treiber eine Gewährleistungsfall?
Hallo,
meine Bekannte hat sich im MediaMarkt eine Blutooth-Maus aufschwatzen lassen. Es handelt sich um eine "Rapoo M500 silent". Leider hat der Verkäufer vergessen zu erwähnen, dass dazu gar kein Treiber und Konfigurationssoftware, im die von ihm angepriesenen programmierbaren Tasten einzurichten, auf Deutsch verfügbar ist. Nicht einmal auf Englisch gibt es diese, ausschließlich die chinesische Version kann herunterladen.
Ist dies ein Fall für Gewährleistungsansprüche? Schließlich sind die "frei programmierbaren Zusatztasten" do gar nicht nutzbar.
