Krankengeld gestrichen da keine AU an AOK übermittelt wurde?

Hi,

ich hatte gelesen das ab 2023 jeder Arzt die AU immer an die Krankenkasse übermitteln muss. Wie ich jetzt herausgefunden habe, ist dies nicht immer der Fall:

Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?

Wenn die digitale Datenübermittlung an die Krankenkasse vorübergehend nicht möglich ist, werden die Daten vom PVS gespeichert und der Versand erfolgt, sobald dies wieder möglich ist. Wenn der Patient oder die Patientin noch in der Praxis ist, drucken Sie den Ausdruck für die Krankenkasse aus. Der Versand an die Krankenkasse erfolgt dann über die Versicherten. Hat der Patient oder die Patientin die Praxis bereits verlassen und der digitale Versand ist auch bis zum Ende des nachfolgenden Werktages nicht möglich, muss die Praxis die Papierbescheinigung an die Krankenkasse versenden. In einem solchen Fall kann sie dafür die GOP 40130 abrechnen. Um dieses für die Praxen aufwändigere Ersatzverfahren zu vermeiden, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur, die Probleme beim digitalen Versand in der Regel sofort erkennen lässt.  

https://www.kbv.de/html/e-au.php

Problem jetzt: Ich war die letzten 6 Wochen wegen Depressionen krank geschrieben und habe eine sehr intensive Therapie begonnen. Es geht zwar gut voran aber Ich werde wohl noch weitere 6 Wochen dranhängen müssen, bis ich wieder Arbeitsfähig bin.

Meine Arztpraxis hat mir immer die Unterlagen für die AOK mitgegeben, ich hab ehrlich nicht darüber nachgedacht das ich die noch einreichen muss und auch nicht nachgefragt. Schuld bin ich, ist mir klar.

Verzweifelt frage ich jetzt dennoch: Hat jemand eine Idee ob ich noch irgendetwas machen kann? Ich bin heute zur Arbeit gegangen weil ich Angst hatte das ich sonst ohne Geld dastehe und hab deshalb meine Therapie (heute) abgesagt. Morgen würde ich aber gerne wieder hin und mich weiter krankschreiben, aber ich kann es mir finanziell nicht leisten 6 Wochen keinen Lohn zu bekommen, da ich leider kaum Rücklagen habe (bin nur ein einfacher Verkäufer).

Irgendjemand eine Idee?

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Während Dauer der AU gearbeitet - dennoch keine Lohnfortzahlung?

Hallo zusammen,

ich habe mir am 07.04. das Handgelenk bei einem Unfall gebrochen und wurde insgesamt vom 08.04. bis einschl. 28.05. krankgeschrieben.

Zu Beginn habe ich meine Vorgesetzten hierüber informiert und wurde gefragt, was das für meine Arbeitsfähigkeit bedeutet. Ich lies das Unternehmen wissen ich bin weiter verfügbar, alles dauert nur etwas länger, da nur mit einer Hand getippt werden kann (Bürojob). Darüber hinaus war ich in dieser Zeit komplett im HomeOffice statt wie sonst 3 Tage Office/2 Tage zuhause. Erst per 2. Mai habe ich informiert, dass die Doppelbelastung aus Arbeit und Krankheit nicht weiter machbar ist und ich daher NACH meiner AU wieder wie gewohnt verfügbar bin.

Nun habe ich mein Mai-Gehalt erhalten und es fehlen rund 900 EUR. Ich vermute mein Arbeitgeber hat meine gesamte AU-Zeit angesetzt und die Lohnfortzahlung wie üblich nach 42 Tagen/6 Wochen beendet. Allerdings war ich vom 8.4. - 2.5. trotz AU für das Unternehmen nachweislich (zB durch versendete Mails und getätigte Bestellungen für das Unternehmen) aktiv. Müsste diese Zeit dann nicht ausgeklammert werden, sodass effektiv nur vom 3.5. - 27.5. die Zeit angesetzt wird?

Dann wären logischerweise auch die 42 Tage nicht überschritten und ich müsste mein volles Gehalt erhalten, oder?

Vielen Dank vorab!

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Beschäftigungsverbot, wer zahlt?

Hallo, ich bin in der 12SSW und am 28.05 bereits 6Wochen im Beschäftigungsverbot. Nun aufgrund von Belastung auf der Arbeit und einigen Komplikationen ist es wahrscheinlich das ich weiterhin ein Beschäftigungsverbot kriege (Ich muss auf Leitern klettern um Technik zu Prüfen, schwere Sachen schleppen usw.). Ich bin Studentin und selbst in der Studentischen Krankenversicherung der IKK Classic versichert. Vor einigen Tagen hatte ich Geburtstag und hab ein Schreiben erhalten das mein Beitrag angehoben wird was erstmals in Ordnung ist da ich 23 wurde. Auf dem Brief ist aber ebenfalls vermerkt das Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankengeld nicht ausgezahlt wird. Falls ich jetzt weiterhin ein Beschäftigungsverbot kriege, ist das dann gleichgestellt mit Krankengeld und ich kriege somit nichts ausgezahlt oder wie läuft das? Als ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert habe meinten die das alles über Krankengeld hinaus bei Verdienstausfall ebenfalls nicht ausgezahlt wird, naja so ganz hat mir das meine Frage nicht beantwortet da eigentlich doch der Arbeitgeber laut Mutterschutzgesetz weiter zahlt oder etwa nicht? Ich kann auf das Geld nicht verzichten, aber wieder arbeiten zu gehen obwohl ich weiß das ich eine Risiko SS habe finde ich auch nicht in Ordnung und möchte da ehrlich nichts riskieren. Mein Verlobter arbeitet Vollzeit und verdient ganz gut, aber trotzdem möchte ich was zum Unterhalt beitragen. Soll ich vielleicht nochmal anrufen? Die Antwort war ja nun echt nicht eindeutig.

Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Krankengeld, Lohnfortzahlung

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