Bei Minijob krank. Kriege ich dennoch Lohnfortzahlung?

3 Antworten

Wenn Du schon länger als vier Wochen dort angestellt bist, hast Du ein Recht auf Entgeltfortzahlung.

Beim Minijob gelten die gleichen Gesetze wie bei Voll- oder Teilzeit

Wer als Minijobber krankheitsbedingt ausfällt, hat ebenso Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wie Vollzeitbeschäftigte. Zudem müssen die durch Krankheit verpassten Arbeitsstunden nicht verschoben oder nachgearbeitet werden. Darauf weist die Minijob-Zentrale hin.
Minijobber erhalten eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schon ab dem 29. Kalendertag ihrer Beschäftigung, wenn das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen bestanden hat. Dabei ist spätestens ab dem vierten Tag der Krankheit, je nach Vorgabe des Arbeitgebers auch früher, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig. Ein Bescheinigung auf Papier einzureichen, ist allerdings meist nicht mehr erforderlich. Arbeitgeber rufen die Arbeitsunfähigkeitsdaten der Minijobber elektronisch bei den Krankenkassen ab, wenn diese nicht in einem Privathaushalt arbeiten. 

https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/krank-im-minijob-diese-rechte-haben-arbeitnehmer

Grundsätzlich Ja.

Nicht jedoch innert der ersten vier Wochen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.