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Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

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Darf mein Arbeitgeber mich ohne meines Wissens abmelden/kündigen ohne eine Kündigung?

Kurze Beschreibung des Falles:

die Gastronomie hatte aufgrund von corona einige Zeit zu (2021 nrw). Während dieser Zeit hatte ich mir ein Semester frei genommen um Vollzeit zu arbeiten, ansonsten habe ich immer Im Restaurant X gekellnert.

Mein Chef versicherte mir, dass ich angemeldet war (hatte nie eine Kündigung erhalten und bei neuanfang auch keinen neuen Arbeitsvertrag)

nach einem Streitfall wurde ich gekündigt

ich habe öfter über 450 verdient, das hätte jedoch für die Jahresgrenze von 5400 Euro kein Problem dargestellt, da ich vom Januar- April angemeldet sein musste und immer 0 Euro verdient habe (hatte also theoretisch noch 450x 4Monate offen, also 1800 Euro). genau so erklärte er mir das auch. Das ich deshalb noch minijobber bin.

Nach dem Streitfall bekam ich keine Kündigung zugeschickt, da wurde ich stutzig. Ich rief also bei der Minijob Zentrale an um herauszufinden, dass er mich 2 Monate später nicht abgemeldet hatte und mir für diese Monate sogar Gehalt aufschrieb, das ich nie erhalten habe. Ich vermute stark, dass es zu seinen steuerlichen Vorteilen diente, um Geld zu verteilen dass er an andere Mitarbeiter ausgezahlt hatte, die mehr als 450 auf die Hand bekamen.

nach mehrfachen Fristsetzungen korrigierte er die Kündigung und meine Lohnabrechnungen.

Jedoch weiß ich nicht, was ich mit meinem zu viel verdienten Geld machen soll. Also meine Fragen:

  1. darf mein ehemaliger Chef mich ohne eine Kündigung und ohne meines Wissens einfach abmelden?
  2. ist der Arbeitgeber nicht theoretisch verpflichtet die sozialabgaben zu leisten bzw. Mich richtig anzumelden? Handelt es sich um schwarzarbeit wenn ich in 2-3 Monaten als 450 verdient habe und er es immer noch als minijob angemeldet hatte? (Zu meiner Verteidigung dachte ich würde sich das noch vom Januar - April verteilen, s.o geschildert)
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