Kündigung – die besten Beiträge

Wie weit darf ich als Mieter gehen wenn Fremde im Haus bevorzugt werden?

Per Zufall hat sich unser Verdacht bestätigt und es handelt sich um eine Person die kein Deutsch spricht und offensichtlich vom Frauenhaus hierher vermittelt wurde ohne Mietvertrag oder sonstiges und uns im wahrsten Sinne des Wortes in der Nachtruhe ,,stört".

Sprich Ruhestörung bis 02 Uhr nachts laut und pennetrant mit Dingen die laut Gesetz zu unterlassen sind zu diesen Zeiten.

Des weiteren nimmt sie auch Pakete von uns an die unten abgestellt werden, mit Einsicht auf sämtliche Daten von uns auf dem Kleber beistehend, was ich seitens vom groß bekannten Zustelldienst auch nicht nachvollziehen kann, und nicht einmal vernünftig zugestellt, oder zur Abholung weiter geleitet werden, sondern einfach auf offenem Bereich abgestellt werden ohne diese Anweisungen.

Mittlerweile reicht es mir wirklich weil wir auf Kriegsfuß mit dieser Unbekannten Frau sind und gar schon dank ihr gekündigt wurden, weil wir ihren nachmittags Schlaf gestört haben durch einmaliges Musik hören am helllichten Tag und paar male bei ihr klopften mit dem Lärm aufzuhören.

Da wir nun offensichtlich wissen wer bzw welches Verein sie vermittelt hat, wollte ich euch fragen ob ich mich als Frau nun auch an dieser Stelle beschweren gehen darf, bzw ob ich Rederecht habe und mich äußern darf zu diesem Anliegen?

Ebenfalls bekam ich durch dritte das Angebot und Flyer schon im voraus mich sogar dorthin zu wenden bezüglich Mietschutz, Anliegen etc.

Aber wirklich diesen Stör Faktor bzw den Auslöser auch anzusprechen ist das rechtens?

Uns droht hier am Ende eine unberechtigte Obdachlosigkeit.

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Anhaltende nächtliche Ruhestörung durch städtisch untergebrachte Nachbarn was kann ich noch tun?

Hallo zusammen,

ich bin mittlerweile wirklich am Ende meiner Kräfte und hoffe hier auf Einschätzungen oder konkrete Tipps, wie ich weiter vorgehen kann:

Seit über einem Jahr haben wir massive Probleme mit einer Familie, die von der Stadt gegenüber in ein Wohnhaus eingewiesen wurde (bulgarisch oder rumänisch). Die Probleme betreffen vor allem nächtliche Ruhestörung, und zwar täglich werktags wie am Wochenende.

Die Situation im Detail:

 • Tägliche Treffen mehrerer Personen Einwohner des Hauses direkt vor dem Haus, auf dem öffentlichen Gehweg

 • Lautes Schreien, Musikboxen, Geschirrklappern, Alkohol, oft bis 2 oder 3 Uhr nachts

 • Männer brüllen, pfeifen, laufen auf der Straße herum, stark alkoholisiert

verzweifelte Geschrei von Kindern, die bis 2:00 Uhr 3:00 Uhr morgens durch weinen, weil sie nicht schlafen können. Die Eltern lassen sie wahrscheinlich nicht schlafen.

 • In der Wohnung selbst: ständig Lärm, Geschrei, Licht in allen Räumen

 • Unsere Kinder (und ihre Minderjährigen Kids unteranderem Babys Kleinkinder) finden keine Ruhe, Schlaf ist oft unmöglich

 • Wir sind berufstätig, unsere Kinder gehen zur Schule die Lebensbelastung ist erheblich. Die anderen Nachbarn trauen sich nicht zu reklamieren oder sich zu beschweren.

Was ich bisher unternommen habe:

 • Mehrfach beim Ordnungsamt gemeldet – ohne erkennbare Reaktion

 • Polizei gerufen – diese kam anfangs, inzwischen aber nun gar nicht mehr

 • Stadtverwaltung als Vermieter kontaktiert bisher keine Verbesserung

Langsam frage ich mich, welche Rechte wir als Anwohner überhaupt noch haben. Die Familie scheint keinerlei Rücksicht zu nehmen, und alle offiziellen Stellen scheinen entweder überfordert oder untätig zu sein.

Meine Fragen:

 1. Was kann ich rechtlich noch tun, wenn Ordnungsamt, Polizei und Vermieter nicht reagieren?

 2. Ist eine dienstaufsichtliche Beschwerde sinnvoll und wenn ja, bei welcher Stelle?

 3. Wäre eine Mietminderung in so einem Fall denkbar (wir sind Mieter)?  Aber die Stadt ist nicht unser Vermieter. Also das ist ne ganz andere Wohnung. Warte kurz

 4. Wie sinnvoll ist es, einen Anwalt einzuschalten, und auf was sollte man sich berufen?

 5. Gibt es klare rechtliche Grundlagen zur Ruhestörung durch Gruppen auf dem Gehweg (öffentliches Gelände)?

Ich führe inzwischen ein Lärmprotokoll und habe erste Gespräche mit Nachbarn gesucht alle sind gleichermaßen betroffen.

Vielen Dank für jeden sachlichen Hinweis oder juristischen Tipp!

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Mieter zieht aus und beauftragte Rechtsschutzversicherung die uns vor der Wohnungsübergabe kontaktiert - Mieter hat Schäden in der Wohnung gelassen, was tun?

Guten Tag,

ich habe einen sehr "Anspruchsvollen" Mieter,

der am 27.06 auszieht. Dort ist die Wohnungsübergabe mit Übergabeprotokoll.

Er hat die Rechtsschutzversicherung beauftragt, welche uns angerufen hat und uns heute (27.06) um 16:34Uhr auf unserem AB gesprochen hat,

dass Sie bei der Wohnunsgübergabe gerne dabei sein möchte, aber Sonntag wie vereinabrt kann Sie nicht.

Wir haben nicht drauf reagiert.

Ich werde Ihr morgen um ca. 16:00Uhr zurück schreiben, dass es früher leider berufsbedingt nicht möglich ist einen Termin zu finden, daher wird die Wohnungsübergabe wie abgesprochen am 29.06.25 um 10Uhr stattfinden.

Der Mieter hat damals die Wohnungstür aufgebrochen, ist bis heute nicht repariert.

Da die Badbeleuchtung nach ca. 3 Monaten nicht vollständig ging, hat er an der Elektronik selber rumgefummelt und die Deckenverkleidung ohne unserer Erlaubnis abgenommen.

Auf seinen Wunsch haben wir eine Elektronikfirma beauftragt. Die Rechnung von der Reparaturmaßnahmen 519,08€ vom Elektriker hat er immer noch nicht bezahlt. (ca. 6 Monate her)

Wir haben eine Mietkaution von 1.500€.

Kann ich diese einbehalten, bis alles wieder Repariert ist?

Ich muss ja Tischler, Maler, etc. beauftragen.

Durch das neue Kabel was der Elektroniker gezogen hat, musste er die Wand aufstemmen, diese wurde 100%tig nicht gestrichen. Kann ich Ihn dafür einen Maler berechnen?

Der Geschiorrspüler in der Küche ist laut Kunden auch kaputt. (verleirt Wasser). Würde ich Ihm auch berechnen. Er hat von uns ein heiles Gerät bekommen.

Ich habe Ihn ein Mietvertrag unterschreiben lassen, wo auch folgendes drin steht:

Die Obergrenze für eine Reparatur/Instandsetzung beträgt maximal 690,-€ inkl. MwSt. im Jahr. Der Mieter hat gem. § 555a BGB die Maßnahmen des Vermieters zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache und gem. §§ 55b bis 55e BGB die Maßnahmen zur Modernisierung zu dulden.

Daraufhin meinte die Dame von seiner Rechtschutzversicherung, dass dies zu hoch sei und garnicht Rechtens ist. Dies habe ich Ihr einfach mündlich bestätigt, dass der Mieter dies eingewilligt hat und auch vom gesetz in Ornung geht.

Also ich würde am Termin jeden Schaden aufnehmen und im Wohnungsübergabeprotokoll mit Schadenshöhe aufnehmen.

Und Ihm dann die Höhe der Rückzuzahlenden Mietkaution nennen, welche ganz genau nach den Reperaturarbeiten ausgezahlt und genannt werden kann.

Und laut letztem Punkt muss er auch eine mangellose und einwandfreie Küche mit Geräten übergeben.

MfG

P.Hübscher

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Meine Versicherung möchte meine Kündigung nicht akzeptieren?

Hallo!

Ich habe am 10.06. eine Rechtschutzversicherung in Österreich abgeschlossen. Nun gab es am 17.06. einen Fall, wo ich Opfer einer Straftat wurde und ich eine Anzeige bei der Polizei machen musste. Ich habe das auch meiner Versicherung mitgeteilt, da für Strafrechtliche und Schadenersatzansprüche keine Wartezeit ist. Ich habe mich für eine Halbjährliche Prämie entschieden und die auch diese Woche beglichen. Leider habe ich bis Heute immer noch keine Rückmeldung erhalten und meine Beraterin hat mir Gestern Versprochen das Ergebnis zu senden. Ich wollte schon Montag-Dienstag meine Versicherung kündigen und habe es nicht gemacht, sondern auf der Antwort gewartet. Heute habe ich meine Beraterin geschrieben, dass ich meinen Vertrag kündigen möchte. Habe auch Gesagt, dass ich untufrieden bin, worrauf ich als Anwort bekam, dass sie es verstehen kann und falls ich mit der Rückmeldung bezüglich meines Schadensfall nicht zufrieden sein sollte, soll ich ihr das mitteilen, damit sie sich verbessern kann. Also anscheinend wurde mir nichts bezüglich meiner Kündigungswünsch mitgeteilt.

Meine Frage wäre also, was ich tun kann, um meinen Rechtschutzversicherung zu kündigen. Ich möchte es zuerst so versuchen und wenn es so nicht klappt, muss ich mir einen Anwalt einschalten. Aber wie schon erwähnt, möchte ich es vorerst so versuchen.

Ich bedanke mich bei jedem einzelnen, für die Zeit, mein Anliegen zu lesen und auch zu beantworten.

LG

Kündigung, Versicherung, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Österreichisches Recht, Vertragsrecht

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