Ich bin seit einem Jahr und sechs Monaten krank. Während dieser Zeit habe ich Krankengeld erhalten. Nach dessen Ablauf bekam ich Arbeitslosengeld. Im Rahmen des Arbeitslosengeldes wurde eine Arbeitsbescheinigung ausgefüllt, in der vermerkt ist, dass ich zum 3. Dezember 2024 gekündigt wurde. Das passt soweit, jedoch habe ich nie eine schriftliche Kündigung erhalten.
Nun verlangt das Arbeitsamt eine schriftliche Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Datum 3. Dezember 2024. Vor drei Monaten habe ich diesbezüglich mit meinem Chef gesprochen. Er sagte, dass er mich nicht gekündigt habe und darüber nichts wisse. Die Arbeitsbescheinigung, die an die Agentur für Arbeit ging, wurde von seinem Steuerberater ausgefüllt.
Meine Frage ist nun: Ist es rechtens, dass dem Arbeitsamt mitgeteilt wurde, ich sei gekündigt worden, mir aber keine schriftliche Kündigung vorliegt? Und was passiert, wenn ich jetzt einen Aufhebungsvertrag unterschreibe? Bekomme ich dann eine Sperrzeit?
Zur Information: Ich kann meinen Beruf als Dachdecker nicht mehr ausüben, da ich an Epilepsie leide und im Februar 2024 eine künstliche Hüfte erhalten habe. Das Risiko, diesen Beruf weiterhin auszuführen, wäre zu hoch.
Ich bedanke mich schon mal Recht Herzlich für eure Hilfe :)