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Meinung des Tages: Sollte Rauchen künftig nur noch in ausgezeichneten Bereichen erlaubt sein?

An vielen Bahnhöfen gibt es inzwischen explizit ausgezeichnete Raucherbereiche. An den anderen Stellen ist das Rauchen - zumindest theoretisch - verboten. Zum Ärger vieler ist das aber bei Weitem nicht überall der Fall. So fühlen sich viele belästigt, wenn sie beispielsweise nach einem Restaurantbesuch oder beim Verlassen öffentlicher Einrichtungen in einer Rauchwolke stehen.

Statistiken zu Rauchern in Deutschland

Laut Bundesgesundheitsministerium (Stand 2021, Zahlen 2018) raucht in etwa ein Viertel aller Männer und Frauen ab 18 Jahren (23,8%). Dabei fällt auf, dass im Schnitt in dieser Altersgruppe mehr Männer als Frauen rauchen – nämlich 27 Prozent im Vergleich zu 20,8 Prozent.

Ein deutlicher Rückgang der Raucher lässt sich sowohl bei Jugendlichen zwischen 12 und 17, als auch bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 beobachten. In der Gruppe der Minderjährigen rauchten 2001 27,5 Prozent, 2018 nur noch 6,6 Prozent. Bei den jungen Erwachsenen halbierte sich die Anzahl: 2001 rauchten 44,5 Prozent, 2018 nur noch 24,8 Prozent.

Wo am meisten geraucht wird und was die Folgen des Rauchens sind

Deutschland gehört in der EU nicht zu den Ländern, in denen am meisten geraucht wird. Auf Platz eins steht mit 42% Griechenland, gefolgt von Bulgarien (38%) und Kroatien (36%). Das Schlusslicht bilden Norwegen (9%), Island (8,2%) und Schweden (7%). Deutschland liegt auf Platz 23.

Weltweit ist Rauchen für circa acht Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr verantwortlich. Auf Deutschland fallen davon ungefähr 127.000 dieser Todesfälle im Jahr. Beim Rauchen werden über die Lunge die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe sehr schnell aufgenommen. Dadurch wird fast jedes Organ geschädigt.

Das Nichtraucherschutzgesetz und was wirklich verboten ist

Am 01. September 2007 trat das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Rauchen ist seitdem in Einrichtungen des Bundes sowie im ÖPNV verboten.

Die weiteren Rauchverbote werden dann allerdings wieder von den jeweiligen Bundesländern geregelt. Am strengsten sind hier beispielsweise NRW, Bayern und das Saarland. In Gaststätten und Bars ist hier das Rauchen grundsätzlich gänzlich untersagt. In den anderen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen – hier kann dann beispielsweise in Nebenräumen oder Kneipen, die nur einen Raum mit unter 75qm haben, geraucht werden.

Unsere Fragen an Euch: Sollte Rauchen allgemein nur noch in ausgezeichneten Bereichen erlaubt sein? Sollte das Rauchen wie in NRW, Bayern und dem Saarland in allen Gaststätten grundsätzlich untersagt werden? Oder stört Euch der Rauch gar nicht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen#:~:text=In%20Deutschland%20rauchen%20insgesamt%2023,in%20der%20Raucherquote%20zu%20beobachten.

https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Krebsrisiken_das-sagt-die-Wissenschaft/1_Risikofaktor_Rauchen/1_Gesundheitliche-Folgen-des-Rauchens.html#:~:text=Rauchen%20ist%20weltweit%20f%C3%BCr%20rund,127.000%20Todesf%C3%A4lle%20pro%20Jahr%20verantwortlich.

https://www.stern.de/politik/deutschland/hintergrund-das-rauchverbot-nach-bundeslaendern-3225512.html

Rauchen sollte nur an bestimmten Stellen erlaubt sein, weil... 42%
Rauchen sollte ganz verboten werden, weil... 24%
Rauchen soll draußen überall erlaubt sein, weil... 21%
Rauchen sollte überall drinnen und draußen erlaubt sein, weil... 6%
Andere Meinung 6%
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Frage zu Asbest in alter Brandschutztür?

Hallo an die "gutefrage" Community,

viele werden jetzt die Augen verdrehen, aber hier kommt die 1001 Frage zum Thema Asbest... ;-)

Wir haben in unserem Haus (vor 5 Jahren gekauft) im Keller eine alte Brandschutztür zum Heizraum.
Das Haus ist Baujahr 1959, an der Tür kann ich keine Bezeichnung finden, aber ich gehe davon aus, daß sie - wie damals üblich - Asbest als Dämmung im Inneren enthält. Habe mir hier aber nie wirklich Gedanken gemacht, ist ja in der Tür und kann nicht raus.

Die Tür ist vollkommen intakt, keine Dellen, keine Beschädigungen, sie schließt sauber und lässt sich auch ohne Probleme abschließen.
Jetzt habe ich aber herausgefunden, daß das Asbest gerade im Bereich des Schlosskastens in leichtgebundener Form verbaut ist.

Und hier kamen dann meine Bedenken auf, hab auch leider schon wieder zu viel gegoogelt zu dem Thema. Ihr wisst schon: "eine Faser in der Lunge reicht..." usw...

Es ist so ein altes Buntbartschloss mit großer Öffnung und diesen dicken Schlüsseln verbaut.

Frage ist, ob hier nicht ständig das Asbest aus dem Schlossbereich durch das Schloss entweichen kann?
Bspw. durch das Öffnen der Tür, das Drehen des Schlüssels und allgemein durch den Luftzug?

Solche Türen sind ja von der Gefährdungsstufe her als "unbedenklich" eingestuft, wenn sie intakt sind und bestimmungsgemäß verwendet werden.

Trotzdem mache ich mir nun Sorgen, ob nun nicht beim Betätigen des Türgriffs ständig Asbest gelöst wird und "herausrieselt".

Ich hoffe es gibt hier User, die mir dazu etwas sagen können.
Vielleicht sogar Bausachverständige oder Asbestsanierer.

Vielen Dank vorab und sorry nochmal wegen der 1001 Asbest Frage.

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