Meldepflicht D- Arzt?
Ich hatte einen Arbeitsunfall vor 7 Tagen und bin einschließlich bis zum 04.09 von meinem Durchgangsarzt aufgrund meines nachwie vor mentalen Schocks Krankgeschrieben. Nach Ablauf meiner Krankmeldung werde ich wieder Arbeitsfähig sein. Parallel dazu habe ich eine Urlaubsreise für meine Erholung gebucht und diese Monate vorhher schon von seitens meines Arbeitgebers genehmigt
Wie ist das rechtlich? Ich befinde ich in der 2ten Woche meiner Krankmeldung und diese wird auch nicht weiter verlängert, da ich mich im Urlaub mental regenieren will.
Die Durchgangsarzt - Praxis ist zum jetzigen Zeitpunkt geschlossen. Muss ich die Praxis oder die Berufsgenossenschaft in Kenntnis setzen? Darf ich in den Urlaub oder besteht meldepflicht?
Lg Fabian