Wie schon im Titel steht habe ich eine frage zur Zulassung von Sportgeräteanhängern (genauer gesagt geht es um einen Segelflugzeug Anhänger).
Unser verein hat einen neuen gebrauchten Anhänger gekauft. Ein Vereinsmitglied wurde mit der Ummeldung auf unseren Verein beauftragt. Habe aus Interesse mal die unterlagen gecheckt und gesehen das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1immernoch der alte Verein drin steht und nicht unser Verein.
Auf nachfrage beim Mitglied hieß es dann "Ummelden ist nicht nötig weil mit grünem Kennzeichen ist das für die Versicherung unwichtig weil im falle eines Unfalles er beim ziehenden Fahrzeug mitversichert ist".
Das ist an sich richtig, da der Anhänger aber mittlerweile uns gehört muss er doch auch auf uns angemeldet sein, oder liege ich da falsch?? Der Vorbesitzerverein ist nichtmal annähernd unser Landkreis. Können Bußgelder anfallen wenn wir weiterhin mit altem Verein in der Zulassungsbescheinigung fahren?