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Unverhältnismäßige Corona Maßnahmen.

Schon zu Beginn der Corona Maßnahmen mahnte Armin Laschet seine eigene Partei, man bewege sich ganz schnell im Bereich der Freiheitsberaubung. Und tatsächlich wurden einige Maßnahmen von den Gerichten gekippt. So erkannten die Gerichte, daß Schuhgeschäfte nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben können. Als die Landesregierung von Baden-Württemberg als vorbeugende Maßnahme auch geimpften mit ganztägiger Ausgangssperre drohte, machten die Gerichte schon vorab klar, das gehe entschieden zu weit. Einsicht Fehlanzeige, stattdessen will man das Infektionsschutzgesetz so ändern, daß dagegen nicht mehr geklagt werden darf.

Bei der Bundesnotbremse forderte Herr Kretschmann immer härtere Beschränkungen, die er als bittere Medizin die sein muß verharmloste, während seine Kollegen weiter nördlich schon die bestehenden Maßnahmen der Bundesnotbremse gegenüber ihren Gerichten nicht mehr rechtfertigen konnten.

Bei welchen Corona Maßnahmen habt ihr Hoffnung, daß sie beim nächsten Lockdown von den Gerichten umgehend wieder gekippt werden?

Ganztägige Ausgangssperre. 60%
Anderes. 20%
Geplante Schließung von Drogeriemärkten. 20%
Nächtliche Ausgangssperre. 0%
Sperrung von Spielplätzen. 0%
Schließung von Schuhgeschäften. 0%
Schließung von Friseursalons. 0%
Verteilverbot von Reklame. 0%
Sperrung von Naherholungsgebieten. 0%
Verbot von Sankt Martins Umzügen. 0%
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