Hallo!
Heute wurden die Ergebnisse der Schriftlichen Endprüfung Maschinen Anlagenführer bekannt gegeben.
Meine Auswertung : PT 45 .......
PP 75
Sozi 56
Da mangelhaft bis 50P geht, seh ich das jetzt erstmal als 5. Aber in der Verordnung steht das hier :
Die Prüfung ist bestanden, wenn
1. im schriftlichen und praktischen Prüfungsteil,
2. in zwei Prüfungsbereichen der schriftlichen Prüfung,
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Es dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Heißt das wenn man in 2 Bereichen der Prüfung mindestens eine 4 erreicht hat man trotzdem erfolgreich war?
Bitte um eure Hilfe ...