Hecke – die besten Beiträge

Heckenschnitt alter Hecke, unten verkahlt?

Übernehme Anfang Juni einen alten Garten (Grundstück mit EFH) mit hoher, alter Hecke. Straßenseitig zieht sich diese über zwei weitere Gärtenfronten hin, was einen einheitlich gepflegten Gesamteindruck macht. Da sie zur Besichtigung noch nicht ausgetrieben hatte, vermute ich eine Berberitzenart. Insgesamt ist die Hecke ca. 2 m hoch, unten auf ca. 80 cm völlig verkahlt und wird nach oben hin allmählich dichter bis sehr dicht.

Schnitthecken mag ich nicht, weil sie in einem geplanten naturnahen Garten nicht passen. Stress mit den neuen Nachbarn möchte ich deswegen auch nicht. Sicht- und Windschutz ist jedoch gewünscht. Die Hecke steht vor den Zäunen auf Gemeindeland, wurde jedoch privat angepflanzt.

Könnte sie entfernen und stattdessen freiwachsende Vogelschutzhecke anlegen, falls die Gemeinde es erlaubt. Platz wäre genug, keiner würde behindert.

Muss die Hecke bleiben, suche ich nach Lösungen für Hinterpflanzung grundstücksseitig. Doch erstens beschattet sie stark. Zweitens werden ihre Wurzeln Neuanpflanzungen stören, mit denen ich die Verkahlung verdecken und natürlichen Übergang schaffen möchte.

Mit radikalem Rückschnitt nach Laubabwurf bis zur Verkahlung könnte ich mich anfreunden um sie dann etwas "wilder" werden zu lassen. Verträgt sie derart starken Rückschnitt? Das Gesamtbild einheitlicher Hecke wäre gestört. Aber es kann mich doch keiner zwingen ständig Pflanzen zu verstümmeln. Oder?

Werde mit den Nachbarn reden und versuchen, sie von meinem Standpunkt zu überzeugen.

Wie kann ich die Sache am sinnvollsten angehen? Mit meinen 60 Jahren ist der Genuss von Gartenumgestaltung begrenzt.

Bitte um Rat.

Pflanzen, Garten, Recht, Nachbarn, Hecke

Wie kann man in einem Kleingarten Sichtschutz über 120cm realisieren?

Hallo,

ich überlege mir einen Kleingarten anzuschaffen. Natürlich gilt dort das Bundeskleingartengesetz. Der Verein hat schon durchsickern lassen, dass sie das Gesetz nicht ausreizen und einfach froh sind Mitgleider zu bekommen. Ich soll aber nichts machen, was eindeutig nicht erlaubt ist im Gesetz.

Mich stört schon immer die Heckenhöhe von 120cm. Ich würde natürlich gern mehr haben. Wenigstens 180cm, damit man keinen Blicken ausgesetzt ist. Ich weiß, dass das zum Kleingartencharackte rgehört, dass andere Mitglieder in die Gärten schauen können. Wie gesagt, dort nimmt man es nicht so wichtig.

Fragen/Möglichkeiten:

Kann man ganz dumm dreist, weit hinter dem Zaun einfach noch eine zweite Hecke setzen, die dann 180cm hoch ist?

Möglichkeit 2:

Tomatenhochbeet mit Dach und Folie. Das habe ich mal selbst in einem KGV gesehen. Ist kein Bauwerk, ist ein Hochbeet, bietet durch die Folie sichtschutz und wird auch richtig hoch im Garten.

Habt ihr Ideen?

Komischer Weise gibt es noch keine Internetseite, die mal die Lücken im Gesetz aushebelt. Sachverhalte, die eben einfach nicht benannt sind und deshalb nicht verboten werden können. Es sei denn der betreffende Verein schließt sie eindeutig aus in seiner Satzung.

Und bitte keine Antworten "halte dich doch einfach ans Gesetz" - tue ich. Oder "Warum willst Du gleich von Anfang an Probleme machen im Verein" - der Verein und ich sind uns einig.

Beste Grüße

Garten, Jura, Kleingarten, Hecke, Kleingartengesetz

Darf mein Nachbar sein Grundstück beliebig verwahrlosen lassen?

Leider habe ich direkt nebenan einen Problemfall wohnen. Mein Nachbar lässt sein Grundstück seit Jahren restlos verwahrlosen. Das bedeutet, dass auf mehreren hundert Quadratmetern Efeuranken, Ackerwinden und wilde Brombeeren alles überwuchern. Mittlerweile wachsen seine Brombeerranken und sein Efeugestrüpp auf einer Länge von ca. 50 Metern durch meine Thujahecke in meinen Garten und verursachen viel Arbeit und meine kleinen Kinder verletzen sich oft an den Brombeerranken. So schnell wie die wachsen, kann ich die gar nicht entfernen.

Ich kann meine Hecke nicht mehr schneiden, jedenfalls nicht auf seiner Seite. Auf dem Nachbargundstück ist es auf mehreren hundert Quadratmetern schätzungsweise bis in eine Höhe von drei bis vier Metern so dermassen zugewuchert, dass ich da selbst mit einem Buschmesser nicht durchkäme. Reden kann man mit dem Nachbarn nicht. Habe ich Jahre lang versucht. Erst kam: Ja ja, mache ich - und dann passiert nichts. Mittlerweile ist der prollige, meist angetrunkene, Kette rauchende Nachbar nur noch hochaggressiv. Reden ist hier müßig. Ohne Druckmittel passiert hier nichts.

Wie kann ich dagegen legal vorgehen? Kann ich gerichtlich durchsetzen, dass er das entfernt? Kann ich einen Schiedsmann einschalten? Wenn ja, aufgrund welcher Gesetze, Paragraphen, Gerichtsurteile?

Garten, Grenze, Nachbarn, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht, Hecke, Grundstücksgrenze

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